die Lohnabrechnungen für September und Oktober sowie einen Kontoauszug vorzulegen,
Du hast am 30.8. volles Bürgergeld für September erhalten. Du hast am 2.10. die Nachweise für (halben) September vorgelegt. Das volle Bürgergeld stand dir nicht zu. Am 30.9. hast du nochmal volles Bürgergeld für Oktober erhalten, das stand dir nicht im vollen Umfang zu.
Nachweise für Oktober waren vorzulegen, WENN du sie hast. Das war frühestens am 4.11. möglich.
Mit dem nicht mehr gestellten WB-Antrag hat es nichts zu tun. Das JC hat zu prüfen, ob du vllt. zu viel Bürgergeld erhalten hast.
Welche digitalen Nachweise sind verschwunden?
Muss ich das Bürgergeld wieder zurückzahlen,
Zumindest den Betrag, der dir für September und Oktober nicht mehr zustand. Das ist dann eine "Überzahlung", die das JC zurückfordern wird.