Krankenversicherung durch Jobcenter gekündigt

  • Hallo zusammen,

    bin hier erst seit wenigen Minuten registriert und komme mit einer aktuellen Frage.

    Meine Frau und ich beziehen seit Mai diesen Jahres Bürgergeld als Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter hat nach Aktenlage entschieden das meine Frau aufgrund Ihrer Krankheiten (COPD und bösartigem Krebs) dauerhaft nicht mehr erwerbsfähig sein kann.

    Das Jobcenter hat aufgefordert das meine Frau EMR beantragt, diese wurde abgelehnt da die rentenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Darauf wurde vom Jobcenter gewünscht das meine Frau Sozialhilfe beantragt, wurde gemacht, bewilligt ist derzeit noch nichts.

    Heute dann Brief von Krankenkasse erhalten das die Krankenversicherung vom Jobcenter rückwirkend zum 30.09 2025 gekündigt wurde.

    Ist das so rechtens, ist meine Frau irgendwie krankenversichert? Wäre wichtig da aufgrund Ihrer Krankheiten dauerhaft sehr viele Arztbesuche anstehen.

    Wir möchten keine bösen Überraschungen erleben, davon hatten wir genug in letzter Zeit. Und eine weitere Frage hänge ich gleich an.

    Wenn JC die Krankenversicherung für meine Frau beendet, wie sieht es denn mit dem Bürgergeld für meine Frau aus? Gibt's den Regelsatz weiter oder ist der auch eingestellt?

    Wir hängen in der Luft,wissen nicht wie es weitergeht. Vom JC oder Sozialamt haben wir bisher keine Nachricht. Unsere Sorge ist das JC Bürgergeld für meine Frau einstellen wird und die Zahlung der Sozialhilfe auf sich warten lässt. Fixkosten laufen und müssen gezahlt werden, irgendwie.

    Vielen Dank für die Antworten im voraus.

    Liebe Grüße

  • das die Krankenversicherung vom Jobcenter rückwirkend zum 30.09 2025 gekündigt wurde.

    Deine Frau ist weiterhin lückenlos krankenversichert. Es ändert sich nur der Leistungsträger. Das wird das Sozialamt.

    Wann wurde der Antrag auf Sozialhilfe gestellt?

    Unsere Sorge ist das JC Bürgergeld für meine Frau einstellen wird

    Ich halte diese Sorge für unbegründet.

    wie sieht es denn mit dem Bürgergeld für meine Frau aus?

    Statt Bürgergeld vom JC wird für deine Frau Sozialhilfe vom Sozialamt geleistet. Der Regelsatz ist gleich.

  • Das ist so nicht korrekt. Im SGB XII gibt es keine Pflichtversicherung wie im SGB II. Das heißt, dass die Frau sich entweder familienversichern lassen oder aber eine freiwillige Versicherung abschließen muss. Im SGB II war eine Familienversicherung m. W. n. nicht mehr zulässig. Ob das im SGB XII genauso ist, weiß ich nicht. Die Krankenkasse sollte sie da beraten.

  • Hallo Luise 25 und Tamar,

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Der Antrag auf Sozialhilfe wurde bereits am 17.08 2025 gestellt. Darauf hin forderte das Sozialamt weitere Unterlagen, diese haben wir am 17.10.2025 erst gesammelt eingereicht.

    Eine frühere Einreichung der kompletten Unterlagen lag nicht in unserem zeitlichen Ermessen. Nun ja,es ist alles eingereicht und in Bearbeitung. Davon gehe ich zumindest aus da der Sachbearbeiter vom Sozialamt bereits den Vermieter kontaktiert hat.

    Heute waren wir persönlich bei der Krankenkasse. Alles gut,der freundliche Mitarbeiter hat uns versichert das wir uns keine Sorgen machen müssen. Meine Frau wurde in der Familienversicherung wieder aufgenommen.

    Jetzt macht uns eigentlich nur noch Sorge ob wir für November das Bürgergeld wie bisher als Bedarfsgemeinschaft erhalten oder nur das mir zugesprochen. Es wäre fatal wenn nur Bürgergeld für mich gezahlt wird und meine Frau erst Geld vom Sozialamt sobald der Antrag bewilligt wurde. Das kann dauern, 5 bis 8 Wochen, aber die Fixkosten wie Miete und Energie und weitere Verpflichtungen müssen bezahlt werden.

    Gibt's dazu Möglichkeiten vorübergehende finanzielle Einbußen zu minimieren oder zu vermeiden? Für uns leider eine Herausforderung da wir uns mit der Materie nicht auskennen.

    Sorry, das war mir nicht bekannt. Es sollte sich in dem Schreiben der Krankenkasse ein Hinweis finden, was die Versicherte nun ab 1.10. 25 tun sollte.

    Das war leider nicht der Fall,deshalb haben wir heute persönlich bei der Krankenkasse vorgesprochen. Wie gesagt,meine Frau ist erstmal in der Familienversicherung aufgenommen,zumindest so lange bis der Antrag auf Sozialhilfe noch nicht bewilligt ist.

    Beste Grüße

  • vorübergehende finanzielle Einbußen zu minimieren oder zu vermeiden?

    Einfach so stellt das JC Leistungen nicht ein. Vorher käme ein Einstellungs-bzw. Änderungsbescheid. Das ist bisher nicht passiert und morgen bzw. übermorgen sieht man, was das JC für den Monat November überwiesen hat.

    Ich denke, das JC leistet weiter, bis der Sozialhilfeantrag mit Bescheid ab Antragsdatum bewilligt wird. JC und Sozialamt erstatten sich dann intern die erbrachten Leistungen, so dass ihr keine Zahlungslücke/finanzielle Einbuße spüren werdet.

    Wann endet der normale Bewilligungszeitraum für euer Bürgergeld ?

  • Ich denke, das JC leistet weiter, bis der Sozialhilfeantrag mit Bescheid ab Antragsdatum bewilligt wird.

    Hallo Luise 25,Hallo alle die mir geantwortet haben,

    Das Jobcenter hat für November das komplette Bürgergeld für unsere Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Bis jetzt also alles in Ordnung und große Erleichterung bei uns.


    Beste Grüße

  • Vielen lieben Dank, auch im Namen meiner Frau.

    Es kommen bestimmt noch einige Fragen von mir, schon weil ich in Kürze eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen werde. Dann gibt's ja wieder Übergangsgeld von der Rentenversicherung wenn ich richtig informiert bin

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