Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Gucke mir am WE nochmal alles an
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
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Das tut mir leid. Wenn für Dezember ca. 1.900,- zur Verfügung stehen, ist das Existenzminimum für eure BG gesichert. Regelbedarf 2x 506,- + KdU + evtl. Mehrbedarfe.
Ich sage mal so,mit dem Darlehen sind etwa um die 1900 € eingegangen, ohne das Darlehen nur 700 €.
Mit dem Darlehen ist das Existenzminimum für Dezember gesichert, keine Frage.
Das Darlehen muss aber zurück gezahlt werden, wenn auch in kleinen Raten. Und meine soll ja bis 25.12 um die 650 € des Darlehens zurück zahlen. Demnach bin ich der Auffassung das wir im Dezember unter dem Existenzminimum liegen. 1900 € abzüglich der Rückforderung von 650 €,bleiben 1250 €.
Für unsere BG wurden bisher immer um die 1800 € monatlich gezahlt, also mehr als 1250 €.
Und ja,der Bescheid ist von gestern.
Damit steht das Existenzminimum im Dezember zur Verfügung
Das sehe ich nicht so.
Uns wurden lediglich 700 € Bürgergeld für Dezember gezahlt, und auf Antrag das Darlehen gewährt .
Somit liegen wir an der Grenze zum Existenzminimum.
Aber das JC möchte bis zum 25.12. die Hälfte des Darlehens zurück erstattet haben, etwas um die 600 €.
Somit liegen wir um etwa diesem Betrag unterhalb des Existenzminimums.
Wir werden definitiv bei den Ämtern Widerspruch einlegen, für uns gibt's aktuell zu viele Ungereimtheiten die nach unserer Auffassung nicht richtig sind.
Sei es der Zeitpunkt der Bewilligung ,die Rückforderung anteiligen Darlehens,vorläufiger Einbehalt des Übergangsgeldes.
Für Dezember fehlt erstmal kein Geld da das beim JC beantragte Darlehen bewilligt und bereits ausgezahlt wurde.
Ja richtig, wir haben erst heute von der Bewilligung der Sozialhilfe für meine Frau ab Januar 2026 per Brief vom Sozialamt erfahren. Der Antrag auf Sozialhilfe wurde aber bereits vor Monaten gestellt, genaues Datum müsste ich in den Unterlagen nachsehen.
Nach meiner Kenntnis wird Sozialhilfe doch rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt sofern bewilligt.
Demnach müsste doch eine Verrechnung der Sozialhilfe ab Antragsdatum mit bereits erhaltenem Bürgergeld verrechnet werden und die Rückforderung des JC hinfällig sein.
Nach jetzigem Stand ,das Darlehen außen vor gelassen, hätten wir nur meinen Bürgergeldanteil von etwas über 700 € für Dezember erhalten.
Durch das bereits ausgezahlte Darlehen vom JC sind wir für Dezember im Bereich des ursprünglich bewilligten Bürgergeldes für unsere Bedarfsgemeinschaft ,das wären um die 1900 €.
Das JC hat mir / uns bisher keinen Bescheid zukommen lassen der erklärt warum meine Frau das erst vor wenigen Tagen bewilligte Darlehen anteilmäßig zurück zahlen soll.Wie bereits erwähnt wird die Sozialhilfe im Moment ab Januar 2026 bewilligt obwohl der Antrag vor Monaten gestellt wurde, das Darlehen vom JC aber für Dezember 2025 bewilligt wurde.
Und dann ist ja immer noch die Sache mit dem Übergangsgeld für November aufgrund meiner beruflichen Reha.
Habe bisher keine Zahlung der Rentenversicherung für November erhalten, sonst wäre das Darlehen vom JC nicht nötig gewesen.
Ich blicke nicht wirklich durch, das macht mich psychisch krank, abgesehen von meinen körperlichen Einschränkungen weswegen ich die berufliche Reha mache.
So eine komplizierte Sache und das hin und her.
Erst Bürgergeld für Bedarfsgemeinschaft, dann Sozialhilfeantrag,dann Antrag Übergangsgeld.
Jobcenter bewilligt, Sozialhilfeträger braucht sehr lange um Antrag zu bearbeiten, jetzt bewilligt aber erst ab Januar nächsten Jahres statt ab Antragsdatum, JC fordert aber gezahltes Darlehen für Dezember zurück, von Rentenversicherung Bescheid über Bewilligung des Übergangsgeldes ab November mit Auflistung, gezahlt wurde bisher nichts weil die Rentenversicherung das Geld erstmal einbehält um eventuell bestehende Erstattungsansprüche zu verrechnen.
Komplizierter und für den Normalbürger undurchsichtiger oder unverständlicher geht's nicht.
Zumindest bin ich froh das die Krankenversicherung für meine Frau weiterhin besteht.
Kaum vorstellbar wenn es nicht so wäre da Sie aufgrund ihrer schweren und unheilbaren Krankheiten dauernd zu Ärzten und in Kliniken muss.
Ich hoffe alles verständlich geschildert zu haben und danke für jede Hilfe.
Und bitte um Entschuldigung für den sehr langen Text.
Hallo,
muss mich nochmal mit einer Frage melden da ich den Sachverhalt nicht verstehe oder nachvollziehen kann.
Meine Frau und ich beziehen als Bedarfsgemeinschaft seit Mai 2025 Bürgergeld.
Da ich am 03.11.2025 eine berufliche Reha begonnen habe hat das Jobcenter lediglich etwas über 700 € Bürgergeld für unsere Bedarfsgemeinschaft gezahlt.
Von der Rentenversicherung soll ich während der beruflichen Reha Übergangsgeld erhalten.
Die Rentenversicherung teilte mir mit das mein Übergangsgeld erstmal einbehalten wird falls vom JC oder anderen Behörden noch Erstattungsabsprüche bestehen.
Kann ja eigentlich nicht sein.
Bürgergeld für unsere Bedarfsgemeinschaft 700€ erhalten für Dezember, Übergangsgeld von der Rentenversicherung noch nicht erhalten.
Mir ist bekannt das die Rentenversicherung Übergangsgeld erst im Nachhinein zahlt,heißt ich sollte doch das Übergangsgeld für November Anfang Dezember erhalten haben. Ist aber bisher nicht eingegangen.
Aufgrund der Bürgergeldauszahlung für Dezember von lediglich 700 € für unsere Bedarfsgemeinschaft habe ich beim JC ein Darlehen beantragt welches auch bewilligt und ausgezahlt wurde. Dieses Darlehen wurde laut Bescheid anteilig auf meine Frau und mich aufgeteilt ,kann ich nachvollziehen.
Jetzt zum Wesentlichen was mir Kopfschmerzen bereitet und ich nicht verstehe.
Da meine Frau auf Dauer nicht mehr Erwerbsfähig sein kann wurde Sie vom Jobcenter aufgefordert Sozialhilfe zu beantragen.
Das hat Sie gemacht.
Heute kam der Bescheid das die Sozialhilfe ab Januar 2026 bewilligt ist, gleichzeitig kam ein Schreiben vom Jobcenter das meine Frau das gewährte Darlehen für Dezember in einer Summe zu erstatten hat.
Verstehe ich nicht ganz, Sozialhilfe für meine Frau erst ab Januar 2026 bewilligt aber Rückforderung des Darlehens vom JC welches für Dezember 2025 bewilligt wurde.
Ich kann mir nicht vorstellen das dies richtig ist weil unser Einkommen für Dezember dann weit unter dem bis heute bewilligtem Bürgergeld liegen würde.
Bürgergeld ist doch Existenzminimum.
Und was ist mit Krankenversicherung meiner Frau für Dezember?Bisher war Sie über mich im Rahmen der Familienversicherung versichert.
Fragen über Fragen.
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
Ich danke schon jetzt.
Beste Grüße
Wenn alle Leistungen ausgeschöpft sind, bleibt nach Ende der LTA-Maßnahme in 10/26 weiterhin nur der Bürgergeldanspruch bestehen.
Dankeschön für die Antwort.
Ich dachte das nach der LTA Anspruch auf Alg1 besteht sofern ich keine Arbeit finde,wird nämlich schwer bei meinen Einschränkungen die im Gutachten der Rentenversicherung vermerkt sind.
Wie ist es denn mit Krankengeld, die Blockfrist ist nach der lange vorbei.
Beste Grüße
Hallo,
möchte in Erfahrung bringen welche Geldleistung ich nach einer 11 monatigen beruflichen Reha (LTA) beantragen kann sofern kein Arbeitsverhältnis zustande kommt.
Vor der beruflichen Reha habe ich über 3 Jahre nicht mehr arbeiten können, ich denke nach der LTA wird es nicht anders aussehen.
Bin fast 61 Jahre alt, meinen Beruf kann ich nicht mehr ausüben, deshalb Reha.
Alg 1 Anspruch und auch Krankengeld ausgeschöpft, derzeit Übergangsgeld in Kombination mit Bürgergeld.
Habe ich nach 11 Monaten LTA wieder Anspruch auf Alg 1 oder auf Krankengeld und wird dieses dann vom jetzigen Übergangsgeld berechnet?
Vielleicht noch erwähnen muss ich das die dreijährige Blockfrist beim Krankengeld dann vorüber ist.
Beste Grüße
Du solltest als erstes mal beim Jobcenter zum Stand des Darlehens nachfragen.
Danke für die Antwort.
Das hatte ich sowieso vor und werde das definitiv auch machen, muss ja Klarheit haben.
Ebenfalls werde ich die Rentenversicherung kontaktieren und um Klärung bitten ob von dort noch Zahlungen zu erwarten sind und ob die Rentenversicherung irgendwelche Leistungen mit dem Jobcenter verrechnet.
Im Schreiben der Rentenversicherung steht das mein Übergangsgeld erstmal einbehalten wird falls noch Verrechnugsansprüche des JC oder einer anderen Stelle bestehen.
Und auch die Höhe des Übergangsgeldes scheint nicht zutreffend berechnet und bewilligt zu sein.
Kommt mir sehr gering vor.
Bei der letzten Reha im Januar des letzten Jahres, allerdings eine medizinische, Betrug das tägliche Übergangsgeld knapp 10 € mehr täglich.
Widerspruch ist schon eingelegt.
Hallo,
komme hier nochmal mit Fragen zu obigem Titel.
Meine Frau und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft und haben bisher Bürgergeld für uns gemeinsam bezogen.
Ich habe am 3.11.2025 eine berufliche Reha begonnen.
Nun hat das Jobcenter für Dezember lediglich Bürgergeld für eine Person unserer Bedarfsgemeinschaft gezahlt,ich gehe davon aus für meine Frau.
Von der Rentenversicherung habe ich zwar einen Bescheid über die Höhe des täglichen Übergangsgeldes erhalten, jedoch keine Zahlung.
Mir ist bekannt das Bürgergeld im voraus gezahlt wird,Übergangsgeld aber erst im Nachhinein.
Deshalb habe ich auf anraten des Jobcenter bereits vor etwa 4 Wochen ein Darlehen beim Jobcenter beantragt um keine finanzielle Lücke zu erfahren. Darüber habe ich noch keinen Bescheid.
Die finanzielle Lücke ist nun entstanden, von dem erhaltenen Bürgergeld kann ich gerade die Miete zahlen.
Alle weiteren Kosten für Energie, Lebensmittel, Versicherungen und was sonst anfällt ist dann nichts mehr über.
Und Weihnachten steht auch vor der Tür.
Was kann ich machen um zumindest die Fixkosten begleichen zu können?
Dauert die Bearbeitung des Antrages auf Darlehen vom Jobcenter so lange,kann da noch was kommen?
Das was das JC überwiesen hat reicht vorne und hinten nicht um alles zu bezahlen.
Ich bin momentan ratlos.
Ich möchte noch erwähnen das ich vom JC erst kürzlich einen Bescheid erhalten habe wieviel Bürgergeld monatlich für unsere Bedarfsgemeinschaft gezahlt wird.
Das ich eine berufliche Reha beginnen werde war zu dieser Zeit dem JC schon bekannt.
Und nun erhalte ich gerade mal erwas um die Hälfte wie im Bescheid angegeben.
Einen Änderungsbescheid oder ähnliches habe ich vom JC nicht erhalten.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Vielen lieben Dank, auch im Namen meiner Frau.
Es kommen bestimmt noch einige Fragen von mir, schon weil ich in Kürze eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen werde. Dann gibt's ja wieder Übergangsgeld von der Rentenversicherung wenn ich richtig informiert bin
Ich denke, das JC leistet weiter, bis der Sozialhilfeantrag mit Bescheid ab Antragsdatum bewilligt wird.
Hallo Luise 25,Hallo alle die mir geantwortet haben,
Das Jobcenter hat für November das komplette Bürgergeld für unsere Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Bis jetzt also alles in Ordnung und große Erleichterung bei uns.
Beste Grüße
Wann endet der normale Bewilligungszeitraum für euer Bürgergeld ?
Das beruhigt mich erstmal.
Bewilligung endet erst Mai 2026,12 Monate sind dann um.
Hallo Luise 25 und Tamar,
Vielen Dank für die Rückmeldung. Der Antrag auf Sozialhilfe wurde bereits am 17.08 2025 gestellt. Darauf hin forderte das Sozialamt weitere Unterlagen, diese haben wir am 17.10.2025 erst gesammelt eingereicht.
Eine frühere Einreichung der kompletten Unterlagen lag nicht in unserem zeitlichen Ermessen. Nun ja,es ist alles eingereicht und in Bearbeitung. Davon gehe ich zumindest aus da der Sachbearbeiter vom Sozialamt bereits den Vermieter kontaktiert hat.
Heute waren wir persönlich bei der Krankenkasse. Alles gut,der freundliche Mitarbeiter hat uns versichert das wir uns keine Sorgen machen müssen. Meine Frau wurde in der Familienversicherung wieder aufgenommen.
Jetzt macht uns eigentlich nur noch Sorge ob wir für November das Bürgergeld wie bisher als Bedarfsgemeinschaft erhalten oder nur das mir zugesprochen. Es wäre fatal wenn nur Bürgergeld für mich gezahlt wird und meine Frau erst Geld vom Sozialamt sobald der Antrag bewilligt wurde. Das kann dauern, 5 bis 8 Wochen, aber die Fixkosten wie Miete und Energie und weitere Verpflichtungen müssen bezahlt werden.
Gibt's dazu Möglichkeiten vorübergehende finanzielle Einbußen zu minimieren oder zu vermeiden? Für uns leider eine Herausforderung da wir uns mit der Materie nicht auskennen.
Sorry, das war mir nicht bekannt. Es sollte sich in dem Schreiben der Krankenkasse ein Hinweis finden, was die Versicherte nun ab 1.10. 25 tun sollte.
Das war leider nicht der Fall,deshalb haben wir heute persönlich bei der Krankenkasse vorgesprochen. Wie gesagt,meine Frau ist erstmal in der Familienversicherung aufgenommen,zumindest so lange bis der Antrag auf Sozialhilfe noch nicht bewilligt ist.
Beste Grüße
Hallo zusammen,
bin hier erst seit wenigen Minuten registriert und komme mit einer aktuellen Frage.
Meine Frau und ich beziehen seit Mai diesen Jahres Bürgergeld als Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter hat nach Aktenlage entschieden das meine Frau aufgrund Ihrer Krankheiten (COPD und bösartigem Krebs) dauerhaft nicht mehr erwerbsfähig sein kann.
Das Jobcenter hat aufgefordert das meine Frau EMR beantragt, diese wurde abgelehnt da die rentenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Darauf wurde vom Jobcenter gewünscht das meine Frau Sozialhilfe beantragt, wurde gemacht, bewilligt ist derzeit noch nichts.
Heute dann Brief von Krankenkasse erhalten das die Krankenversicherung vom Jobcenter rückwirkend zum 30.09 2025 gekündigt wurde.
Ist das so rechtens, ist meine Frau irgendwie krankenversichert? Wäre wichtig da aufgrund Ihrer Krankheiten dauerhaft sehr viele Arztbesuche anstehen.
Wir möchten keine bösen Überraschungen erleben, davon hatten wir genug in letzter Zeit. Und eine weitere Frage hänge ich gleich an.
Wenn JC die Krankenversicherung für meine Frau beendet, wie sieht es denn mit dem Bürgergeld für meine Frau aus? Gibt's den Regelsatz weiter oder ist der auch eingestellt?
Wir hängen in der Luft,wissen nicht wie es weitergeht. Vom JC oder Sozialamt haben wir bisher keine Nachricht. Unsere Sorge ist das JC Bürgergeld für meine Frau einstellen wird und die Zahlung der Sozialhilfe auf sich warten lässt. Fixkosten laufen und müssen gezahlt werden, irgendwie.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
Liebe Grüße