Bürgergeld oder/und Übergangsgeld bei beruflicher Reha

  • Hallo,

    komme hier nochmal mit Fragen zu obigem Titel.

    Meine Frau und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft und haben bisher Bürgergeld für uns gemeinsam bezogen.

    Ich habe am 3.11.2025 eine berufliche Reha begonnen.

    Nun hat das Jobcenter für Dezember lediglich Bürgergeld für eine Person unserer Bedarfsgemeinschaft gezahlt,ich gehe davon aus für meine Frau.

    Von der Rentenversicherung habe ich zwar einen Bescheid über die Höhe des täglichen Übergangsgeldes erhalten, jedoch keine Zahlung.

    Mir ist bekannt das Bürgergeld im voraus gezahlt wird,Übergangsgeld aber erst im Nachhinein.

    Deshalb habe ich auf anraten des Jobcenter bereits vor etwa 4 Wochen ein Darlehen beim Jobcenter beantragt um keine finanzielle Lücke zu erfahren. Darüber habe ich noch keinen Bescheid.

    Die finanzielle Lücke ist nun entstanden, von dem erhaltenen Bürgergeld kann ich gerade die Miete zahlen.

    Alle weiteren Kosten für Energie, Lebensmittel, Versicherungen und was sonst anfällt ist dann nichts mehr über.

    Und Weihnachten steht auch vor der Tür.

    Was kann ich machen um zumindest die Fixkosten begleichen zu können?

    Dauert die Bearbeitung des Antrages auf Darlehen vom Jobcenter so lange,kann da noch was kommen?

    Das was das JC überwiesen hat reicht vorne und hinten nicht um alles zu bezahlen.

    Ich bin momentan ratlos.

    Ich möchte noch erwähnen das ich vom JC erst kürzlich einen Bescheid erhalten habe wieviel Bürgergeld monatlich für unsere Bedarfsgemeinschaft gezahlt wird.

    Das ich eine berufliche Reha beginnen werde war zu dieser Zeit dem JC schon bekannt.

    Und nun erhalte ich gerade mal erwas um die Hälfte wie im Bescheid angegeben.

    Einen Änderungsbescheid oder ähnliches habe ich vom JC nicht erhalten.

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

  • Du solltest als erstes mal beim Jobcenter zum Stand des Darlehens nachfragen.

    Danke für die Antwort.

    Das hatte ich sowieso vor und werde das definitiv auch machen, muss ja Klarheit haben.

    Ebenfalls werde ich die Rentenversicherung kontaktieren und um Klärung bitten ob von dort noch Zahlungen zu erwarten sind und ob die Rentenversicherung irgendwelche Leistungen mit dem Jobcenter verrechnet.

    Im Schreiben der Rentenversicherung steht das mein Übergangsgeld erstmal einbehalten wird falls noch Verrechnugsansprüche des JC oder einer anderen Stelle bestehen.

    Und auch die Höhe des Übergangsgeldes scheint nicht zutreffend berechnet und bewilligt zu sein.

    Kommt mir sehr gering vor.

    Bei der letzten Reha im Januar des letzten Jahres, allerdings eine medizinische, Betrug das tägliche Übergangsgeld knapp 10 € mehr täglich.

    Widerspruch ist schon eingelegt.

  • Hallo,

    möchte in Erfahrung bringen welche Geldleistung ich nach einer 11 monatigen beruflichen Reha (LTA) beantragen kann sofern kein Arbeitsverhältnis zustande kommt.

    Vor der beruflichen Reha habe ich über 3 Jahre nicht mehr arbeiten können, ich denke nach der LTA wird es nicht anders aussehen.

    Bin fast 61 Jahre alt, meinen Beruf kann ich nicht mehr ausüben, deshalb Reha.

    Alg 1 Anspruch und auch Krankengeld ausgeschöpft, derzeit Übergangsgeld in Kombination mit Bürgergeld.

    Habe ich nach 11 Monaten LTA wieder Anspruch auf Alg 1 oder auf Krankengeld und wird dieses dann vom jetzigen Übergangsgeld berechnet?

    Vielleicht noch erwähnen muss ich das die dreijährige Blockfrist beim Krankengeld dann vorüber ist.


    Beste Grüße

  • Wenn alle Leistungen ausgeschöpft sind, bleibt nach Ende der LTA-Maßnahme in 10/26 weiterhin nur der Bürgergeldanspruch bestehen.

    Dankeschön für die Antwort.

    Ich dachte das nach der LTA Anspruch auf Alg1 besteht sofern ich keine Arbeit finde,wird nämlich schwer bei meinen Einschränkungen die im Gutachten der Rentenversicherung vermerkt sind.

    Wie ist es denn mit Krankengeld, die Blockfrist ist nach der lange vorbei.

    Beste Grüße

  • Hallo,

    muss mich nochmal mit einer Frage melden da ich den Sachverhalt nicht verstehe oder nachvollziehen kann.

    Meine Frau und ich beziehen als Bedarfsgemeinschaft seit Mai 2025 Bürgergeld.

    Da ich am 03.11.2025 eine berufliche Reha begonnen habe hat das Jobcenter lediglich etwas über 700 € Bürgergeld für unsere Bedarfsgemeinschaft gezahlt.

    Von der Rentenversicherung soll ich während der beruflichen Reha Übergangsgeld erhalten.

    Die Rentenversicherung teilte mir mit das mein Übergangsgeld erstmal einbehalten wird falls vom JC oder anderen Behörden noch Erstattungsabsprüche bestehen.

    Kann ja eigentlich nicht sein.

    Bürgergeld für unsere Bedarfsgemeinschaft 700€ erhalten für Dezember, Übergangsgeld von der Rentenversicherung noch nicht erhalten.

    Mir ist bekannt das die Rentenversicherung Übergangsgeld erst im Nachhinein zahlt,heißt ich sollte doch das Übergangsgeld für November Anfang Dezember erhalten haben. Ist aber bisher nicht eingegangen.

    Aufgrund der Bürgergeldauszahlung für Dezember von lediglich 700 € für unsere Bedarfsgemeinschaft habe ich beim JC ein Darlehen beantragt welches auch bewilligt und ausgezahlt wurde. Dieses Darlehen wurde laut Bescheid anteilig auf meine Frau und mich aufgeteilt ,kann ich nachvollziehen.

    Jetzt zum Wesentlichen was mir Kopfschmerzen bereitet und ich nicht verstehe.

    Da meine Frau auf Dauer nicht mehr Erwerbsfähig sein kann wurde Sie vom Jobcenter aufgefordert Sozialhilfe zu beantragen.

    Das hat Sie gemacht.

    Heute kam der Bescheid das die Sozialhilfe ab Januar 2026 bewilligt ist, gleichzeitig kam ein Schreiben vom Jobcenter das meine Frau das gewährte Darlehen für Dezember in einer Summe zu erstatten hat.

    Verstehe ich nicht ganz, Sozialhilfe für meine Frau erst ab Januar 2026 bewilligt aber Rückforderung des Darlehens vom JC welches für Dezember 2025 bewilligt wurde.

    Ich kann mir nicht vorstellen das dies richtig ist weil unser Einkommen für Dezember dann weit unter dem bis heute bewilligtem Bürgergeld liegen würde.

    Bürgergeld ist doch Existenzminimum.

    Und was ist mit Krankenversicherung meiner Frau für Dezember?Bisher war Sie über mich im Rahmen der Familienversicherung versichert.

    Fragen über Fragen.

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

    Ich danke schon jetzt.

    Beste Grüße

  • Wieviel Geld fehlt euch jetzt konkret für den Dezember? Wie hoch ist das Darlehen?

    Ihr selbst habt erst heute von der Sozialhilfe-Bewilligung ab 01/26 erfahren. Das Darlehen müsste nur zurückgezahlt werden, falls deine Frau schon ab Dezember Sozialhilfe bewilligt bekommen hätte. Das JC wird einen Änderungsbescheid schicken, der Erstattung, Bürgergeldanspruch und Darlehen erklärt.

    An der KV-Familienversicherung ändert sich für beide nichts.

  • Für Dezember fehlt erstmal kein Geld da das beim JC beantragte Darlehen bewilligt und bereits ausgezahlt wurde.

    Ja richtig, wir haben erst heute von der Bewilligung der Sozialhilfe für meine Frau ab Januar 2026 per Brief vom Sozialamt erfahren. Der Antrag auf Sozialhilfe wurde aber bereits vor Monaten gestellt, genaues Datum müsste ich in den Unterlagen nachsehen.

    Nach meiner Kenntnis wird Sozialhilfe doch rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt sofern bewilligt.

    Demnach müsste doch eine Verrechnung der Sozialhilfe ab Antragsdatum mit bereits erhaltenem Bürgergeld verrechnet werden und die Rückforderung des JC hinfällig sein.

    Nach jetzigem Stand ,das Darlehen außen vor gelassen, hätten wir nur meinen Bürgergeldanteil von etwas über 700 € für Dezember erhalten.

    Durch das bereits ausgezahlte Darlehen vom JC sind wir für Dezember im Bereich des ursprünglich bewilligten Bürgergeldes für unsere Bedarfsgemeinschaft ,das wären um die 1900 €.

    Das JC hat mir / uns bisher keinen Bescheid zukommen lassen der erklärt warum meine Frau das erst vor wenigen Tagen bewilligte Darlehen anteilmäßig zurück zahlen soll.Wie bereits erwähnt wird die Sozialhilfe im Moment ab Januar 2026 bewilligt obwohl der Antrag vor Monaten gestellt wurde, das Darlehen vom JC aber für Dezember 2025 bewilligt wurde.

    Und dann ist ja immer noch die Sache mit dem Übergangsgeld für November aufgrund meiner beruflichen Reha.

    Habe bisher keine Zahlung der Rentenversicherung für November erhalten, sonst wäre das Darlehen vom JC nicht nötig gewesen.

    Ich blicke nicht wirklich durch, das macht mich psychisch krank, abgesehen von meinen körperlichen Einschränkungen weswegen ich die berufliche Reha mache.

    So eine komplizierte Sache und das hin und her.

    Erst Bürgergeld für Bedarfsgemeinschaft, dann Sozialhilfeantrag,dann Antrag Übergangsgeld.

    Jobcenter bewilligt, Sozialhilfeträger braucht sehr lange um Antrag zu bearbeiten, jetzt bewilligt aber erst ab Januar nächsten Jahres statt ab Antragsdatum, JC fordert aber gezahltes Darlehen für Dezember zurück, von Rentenversicherung Bescheid über Bewilligung des Übergangsgeldes ab November mit Auflistung, gezahlt wurde bisher nichts weil die Rentenversicherung das Geld erstmal einbehält um eventuell bestehende Erstattungsansprüche zu verrechnen.

    Komplizierter und für den Normalbürger undurchsichtiger oder unverständlicher geht's nicht.

    Zumindest bin ich froh das die Krankenversicherung für meine Frau weiterhin besteht.

    Kaum vorstellbar wenn es nicht so wäre da Sie aufgrund ihrer schweren und unheilbaren Krankheiten dauernd zu Ärzten und in Kliniken muss.

    Ich hoffe alles verständlich geschildert zu haben und danke für jede Hilfe.

    Und bitte um Entschuldigung für den sehr langen Text.

  • Für Dezember fehlt erstmal kein Geld.

    Damit steht das Existenzminimum im Dezember zur Verfügung. Das ist doch die Hauptsache. Im Detail kann hier nicht jeder Schritt erklärt werden, aber Fehler erkenne ich nicht. Das bürokratische Procedere sollte dich nicht belasten. Schließlich sind verschiedene Stellen fast gleichzeitig beteiligt und noch dazu für 2 Personen mit unterschiedlichen Ansprüchen.

  • Damit steht das Existenzminimum im Dezember zur Verfügung

    Das sehe ich nicht so.

    Uns wurden lediglich 700 € Bürgergeld für Dezember gezahlt, und auf Antrag das Darlehen gewährt .

    Somit liegen wir an der Grenze zum Existenzminimum.

    Aber das JC möchte bis zum 25.12. die Hälfte des Darlehens zurück erstattet haben, etwas um die 600 €.

    Somit liegen wir um etwa diesem Betrag unterhalb des Existenzminimums.


    Wir werden definitiv bei den Ämtern Widerspruch einlegen, für uns gibt's aktuell zu viele Ungereimtheiten die nach unserer Auffassung nicht richtig sind.

    Sei es der Zeitpunkt der Bewilligung ,die Rückforderung anteiligen Darlehens,vorläufiger Einbehalt des Übergangsgeldes.

  • Das sehe ich nicht so.

    Das tut mir leid. Wenn für Dezember ca. 1.900,- zur Verfügung stehen, ist das Existenzminimum für eure BG gesichert. Regelbedarf 2x 506,- + KdU + evtl. Mehrbedarfe.

    Ich kann keinen Grund für Widersprüche erkennen.

    Aber das JC möchte bis zum 25.12. die Hälfte des Darlehens zurück erstattet haben,

    Ist das ein Bescheid von gestern? Dagegen könnte man Widerspruch erheben, doch bis dieser beschieden ist, können 3 Monate vergehen. Bis dahin wird längst klar sein, was zwischen DRV und JC intern zum Erstattungsanspruch/Verrechnung/Ü-Geld zu klären war. Dann sieht man, was tatsächlich ans JC zurückzuzahlen ist.

  • Das tut mir leid. Wenn für Dezember ca. 1.900,- zur Verfügung stehen, ist das Existenzminimum für eure BG gesichert. Regelbedarf 2x 506,- + KdU + evtl. Mehrbedarfe.

    Ich sage mal so,mit dem Darlehen sind etwa um die 1900 € eingegangen, ohne das Darlehen nur 700 €.

    Mit dem Darlehen ist das Existenzminimum für Dezember gesichert, keine Frage.

    Das Darlehen muss aber zurück gezahlt werden, wenn auch in kleinen Raten. Und meine soll ja bis 25.12 um die 650 € des Darlehens zurück zahlen. Demnach bin ich der Auffassung das wir im Dezember unter dem Existenzminimum liegen. 1900 € abzüglich der Rückforderung von 650 €,bleiben 1250 €.

    Für unsere BG wurden bisher immer um die 1800 € monatlich gezahlt, also mehr als 1250 €.

    Und ja,der Bescheid ist von gestern.

  • Demnach bin ich der Auffassung das wir im Dezember unter dem Existenzminimum liegen.

    Deine Auffassung ist leider falsch. Das, was für den Monat gezahlt wird, ist wenige Tage nach dem 1. des Monats schon weniger und meist hat man am Monatsende fast nichts mehr davon. Oder meinst du, dass man z.B. am 25. oder Monatsletzten noch das gesamte Existenzminimum für den Monat haben muss?

    Du kannst nun selbst entscheiden, ob du a) Widerspruch erhebst, ob du b) am 24.12. die ca 650,-Darlehen zahlst, ob du c) das erst machst, wenn der Widerspruch beschieden ist, ob du d) das am 29.12. machst, ob du e) das erst machst, wenn die Sozialhilfeleistung für deine Frau auf dem Konto ist.

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