nichts desto trotz wird man sicher öfter mal beim jeweils anderen sein.
Kein JC wird gegenseitige Besuche sanktionieren. Dafür gibt es kein Gesetz.
nichts desto trotz wird man sicher öfter mal beim jeweils anderen sein.
Kein JC wird gegenseitige Besuche sanktionieren. Dafür gibt es kein Gesetz.
Das Gesetz soll vor Kinderarbeit schützen und erlaubt solche Einkommen aus Jobs unter mtl. 100,- trotzdem noch.
Wenn du Widerspruch erhebst, wird dir das JC die Rechtslage nennen. Ich zumindest gehe von §1, Abs. 1, Nr 9 der Bürgergeld-Verordnung aus.
Das Jobcenter zieht es uns vom Geld ab.
Das JC rechnet das Einkommen auf Bürgergeld an, weil dein Sohn mit 14 noch nicht erwerbsfähig im Sinne des SGB II ist und der Lohn evtl. mehr als 100,- mtl. beträgt.
Erst ab 15 wäre er ein "erwerbsfähiger Leistungsberechtigter" mit einer Erwerbstätigkeit. Dann würde er einen Minijobvertrag erhalten können und der Freibetrag nach §11b SGB II würde berücksichtigt.
Plötzlich, vorgestern…
Welche Rechtsgrundlagen werden jetzt genannt? Dass im Mai eine Eingangsbestätigung deiner Nachweise kam, bedeutet nichts bzgl. Berechtigung der Förderung.
Ja, du kannst dem Bescheid natürlich widersprechen.
Bist du jetzt noch leistungsberechtigt mit ergänzendem Bürgergeld?
Werden manche Leistungen, welche vom Finanzamt nicht als Einkommen gewertet werden im Sozialrecht anders bewertet?
Ja, das ist so. Steuerrecht und Sozialrecht sind nicht identisch.
die Lohnabrechnungen für September und Oktober sowie einen Kontoauszug vorzulegen,
Du hast am 30.8. volles Bürgergeld für September erhalten. Du hast am 2.10. die Nachweise für (halben) September vorgelegt. Das volle Bürgergeld stand dir nicht zu. Am 30.9. hast du nochmal volles Bürgergeld für Oktober erhalten, das stand dir nicht im vollen Umfang zu.
Nachweise für Oktober waren vorzulegen, WENN du sie hast. Das war frühestens am 4.11. möglich.
Mit dem nicht mehr gestellten WB-Antrag hat es nichts zu tun. Das JC hat zu prüfen, ob du vllt. zu viel Bürgergeld erhalten hast.
Welche digitalen Nachweise sind verschwunden?
Muss ich das Bürgergeld wieder zurückzahlen,
Zumindest den Betrag, der dir für September und Oktober nicht mehr zustand. Das ist dann eine "Überzahlung", die das JC zurückfordern wird.
Aber laut Baugenehmigung ist das als Wohnraum beantrag und vorgesehen.
Baugenehmigung, GdB und großer Hund sind nicht relevant. Der DG-Raum ist kein Wohnraum, weil ihm mind. 3 wesentliche Wohnraummerkmale fehlen.
JC drehen außerdem keine Stricke. Sie verlangen auch keinen Verkauf eines EFH mit 140 m² WF, weil ein DG-Raum kein Wohnraum mehr wird.
Ist das JC überhaupt für dich zuständig?
Hast du inzwischen einen Bewilligungsbescheid erhalten?
Was noch fehlt ist Strom und Heizung und ein zweiter Fluchtweg.
Insofern ist es kein Wohnraum und wird vom JC nicht zur Wohnfläche gezählt.
Hier geht es aber nicht darum wie der Kreditrahmen zustande gekommen ist, sondern ob die Rückzahlungen als Einnahme oder als Rückzahlung ins Vermögen gewertet wird.
Kommt drauf an.
Gern nochmal: Du wirst die Einnahmen glaubhaft erklären und nachweisen müssen. Ein Verwendungszweck wird wohl nicht genügen. Deine Frage wurde mehrfach beantwortet.
Wie werden die Rückzahlungen nun bewertet, als Vermögen oder als Einkommen?
Da du alles besser weißt, fragt sich, warum du überhaupt hier fragst.
Aber melde dich doch mal, wenn du das Ergebnis in Form eines Bescheides vom JC hast.
mit einem entsprechendem Verwendungszweck "Rückzahlung Privatdarlehen in Höhe von € xxx vom xx.xx.xxxx".
Wenn das dem JC als Nachweis/Beleg auf dem Kontoauszug genügt, ist es dein verliehenes Geld-Vermögen gewesen, was du nun zurückerhältst. Es wäre kein angespartes Guthaben, sondern die am xx vereinbarte Rückzahlung.
Das JC wird nicht verlangen, dass du nachträglich einen Darlehensvertrag aufsetzt. Eine Bank ist nicht mit dem Sozialleistungsträger JC zu vergleichen. Und noch immer wird sich das JC nicht für die gut-oder schlechtgehende UG interessieren.
Wie müsste denn ein entsprechender Darlehensvertrag aussehen?
Er muss vor allen Dingen glaubhaft und nachvollziehbar sein. Du hast ein Privatdarlehen an die UG als deine Gläubigerin vergeben?
Wenn ich nun Wertgegenstände,
Die Einnahme aus dem Verkauf würde nicht als Einkommen nach § 11(1) SGB II berücksichtigt werden, wenn diese Vermögensumwandlung (aus eigenem Hausrat) als solche dem JC belegt werden kann.
Das Geld habe ich verliehen als es mir finanziell noch besser ging.
Wenn es keinen Darlehensvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung gibt, wird das JC die Rückzahlungen als Einkommen nach § 11(1) SGB II berücksichtigen. Die max. 40.000 würden für ( jetzt vorhandenes) Vermögen gelten. Dazu § 12 (4) SGB II.
Habt ihr damals gar nichts Schriftliches gemacht? Wieso war die UG Gläubiger?
Die Bücher der UG sind für das JC nicht interessant.
Es ist richtig, dass man ein Darlehen beantragen kann.
Nun wäre es ja so, dass ich mich jetzt beim Jobcenter abmelden muss
Nein. Du musst dem JC jetzt mittteilen, dass du einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 15.11. 25 hast und welcher Lohn/Verdienst im Vertrag vereinbart wurde.
Abmelden musst du dich nicht. Ein Darlehen musst du auch nicht beantragen.
Mir wurde nur kurz gesagt dass die das miteinander verrechnen.
Diese Aussage dürfte korrekt sein. Warte doch bitte ab, was in den Bescheiden von JC und Wohngeldbehörde zu lesen ist. Dann erkennt man hoffentlich, ob alles intern richtig verrechnet wurde.
Das Problem ist, dass Bürgergeld am Anfang des Monats überwiesen wird, ALG 1 aber am Ende.
Ja, das ist immer so. Für den Monat. Deine Arbeitslosigkeit beginnt lt. ALG-Bescheid korrekt am 1.12. 25. (wegen des Vergleichs). Dein erstes ALG erhältst du erst zum Monatsende Dezember.
Wann hast du das JC über den Vergleich informiert bzw. wann hast du den hier verlinkten Bürgergeld-Änderungsbescheid erhalten bzw. wann hat dein Ex-Arbeitgeber dir Lohn/Gehalt nachgezahlt (für 3 Monate?)
Wie wäre denn dein regulärer Bürgergeldanspruch?
Das Problem besteht darin, dass ALG 1 erst Ende November ausgezahlt wird.
Ich erkenne noch kein Problem. Was meinst du mit "unterhalb des Bürgergeldsatzes"?
Heute hast du vom JC 733, 23 € auf dein Konto bekommen. Das ist dein Bürgergeld für November.
Was dir für die Monate September-November noch vom AG zusteht, wird intern berücksichtigt/berechnet.
Bevor du keinen Aufhebungs-und Erstattungsbescheid vom JC bzw. von der Agentur für Arbeit hast, fällst du nicht unter den Regelsatz.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Alles Gute auch für deine Frau.
vorübergehende finanzielle Einbußen zu minimieren oder zu vermeiden?
Einfach so stellt das JC Leistungen nicht ein. Vorher käme ein Einstellungs-bzw. Änderungsbescheid. Das ist bisher nicht passiert und morgen bzw. übermorgen sieht man, was das JC für den Monat November überwiesen hat.
Ich denke, das JC leistet weiter, bis der Sozialhilfeantrag mit Bescheid ab Antragsdatum bewilligt wird. JC und Sozialamt erstatten sich dann intern die erbrachten Leistungen, so dass ihr keine Zahlungslücke/finanzielle Einbuße spüren werdet.
Wann endet der normale Bewilligungszeitraum für euer Bürgergeld ?
Im SGB XII gibt es keine Pflichtversicherung wie im SGB II.
Sorry, das war mir nicht bekannt. Es sollte sich in dem Schreiben der Krankenkasse ein Hinweis finden, was die Versicherte nun ab 1.10. 25 tun sollte.
das die Krankenversicherung vom Jobcenter rückwirkend zum 30.09 2025 gekündigt wurde.
Deine Frau ist weiterhin lückenlos krankenversichert. Es ändert sich nur der Leistungsträger. Das wird das Sozialamt.
Wann wurde der Antrag auf Sozialhilfe gestellt?
Unsere Sorge ist das JC Bürgergeld für meine Frau einstellen wird
Ich halte diese Sorge für unbegründet.
wie sieht es denn mit dem Bürgergeld für meine Frau aus?
Statt Bürgergeld vom JC wird für deine Frau Sozialhilfe vom Sozialamt geleistet. Der Regelsatz ist gleich.
Wäre es sinnvoller wenn er sie alleine mietet und ich dann einfach einziehe?
Die Frage ist eher, ob ein Vermieter einem Single mit ALG von 1.500,- eine Wohnung für 750,- vermietet. Ab deinem Zuzug würde das JC nur die angemessenen KdU leisten. Sind die 499,-bruttokalt für 2 oder für 3 Personen angemessen?
Ein nicht erforderlicher Umzug in eine Wohnung mit unangemessenen KdU ist zulässig. Es gilt § 22 (6) SGB II für die Umzugs-/ Kautionskosten.
die sich bei meinem Bruder im Haus befindet, nicht bis Dezember fertig.
Warum müsste die Wohnung noch in 2025 bezugsfertig werden?
Was kann ich tun?
Das wurde von TA in #8 schon beantwortet.
Was du sonst noch tun könntest:
-Da du auf die statistischen Werte beim Bürgergeld abstellst (Regelsatztorte), könntest du z.B. die dort genannten stat. Kosten für z.B. Bekleidung, Einrichtungsgegenstände, Freizeit und andere Waren (ca 180 € im Monat) teilweise/abwechselnd für deine Nahrungsmittelausgaben verwenden.
-Du könntest einen Pflegegrad bei der KV/PV beantragen.
-Du könntest die Empfehlungen des Dt. Vereins lesen:
https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-s…-abs-5-sgb-xii/
Mein Fehler.
Oder ein Verständnisfehler? Es gibt keine Regelung , dass der Regelbedarf ( RB-Stufe1, 563,-€) nach statistischen Erhebungen und Fortschreibungen der EVS = Einkommens-und Verbrauch-Stichprobe oder nach der "Regelsatz-Torte" zu verwenden hätte. Ich glaube, das macht auch niemand.
Ein Amtsarzt, der solche Untersuchungen und Bewertungen macht, ist ans Gesetz gebunden, welches sich an die Empfehlungen des Dt. Vereins hält.