Guten Tag,
vielleicht kann jemand mit Erfahrung einschätzen, was hier sinnvoll ist.
Sachverhalt (chronologisch)
- Aufnahme einer Vollzeitstelle per 01.02.2026; dem JC wenige Tage später mitgeteilt, nachdem der Arbeitsvertrag vorlag (beidseitig elektronisch unterschrieben). Aufhebungsbescheid des Jobcenters per 01.03.2026; bis dato kein Rückzahlungsbegehren des JC für 02/2026.
- Ende Juni 2026 wurde die Vollzeitstelle vom Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt. Das Jobcenter wurde noch im Juni 2026 per Veränderungsmitteilung ("Beendigung einer Beschäftigung") informiert.
- Im Juli 2026 Weiterbewilligungsantrag gestellt (formal hätte es ggf. ein Neuantrag sein müssen, die Intention war aber offenbar klar und wurde vom JC auch so bearbeitet). Unterlagen vollständig eingereicht: Kündigungsschreiben des AG, letzte Lohnabrechnung (nur halber Monat, entsprechend geringeres Netto), außerdem die Betriebskostenabrechnung des Vermieters von Anfang Juli 2026.
- Danach lange keine Reaktion. Anfang September Antrag auf Vorschuss gestellt, weil nur noch ein knapp dreistelliger Betrag verfügbar war.
- Zwei Tage später hat das JC entschieden:
- Juli 2026: Ablehnungsbescheid (liest sich endgültig).
- August bis Dezember 2026: vorläufig bewilligt.
Das Problem mit dem Juli
Der Ablehnung für Juli liegen falsche Werte zugrunde. Es wurde so gerechnet, als bestünde das Arbeitsverhältnis ungekündigt fort und als flösse im Juli der volle Lohn zu. Zusätzlich wurde Einkommen aus einem Minijob angesetzt, der bereits Ende April - also außerhalb des Bezugs - beendet wurde und im Antrag auch gar nicht als Beschäftigungsverhältnis angegeben war (korrekterweise waren gar keine angegeben). Bei korrekter Anrechnung des tatsächlichen Juli-Einkommens hätte sich ein Anspruch von rund 500 EUR ergeben.
Das wurde dem JC per Online-Postfach freundlich mitgeteilt, bewusst ohne förmlichen Widerspruch. Hintergrund: Widerspruchsverfahren dauern dort regelmäßig deutlich länger als 3 Monate, einer ist seit 8 Monaten offen. Die Bescheide erklären zudem meist nur in Prosa, was berechnet wurde, gehen auf die vorgebrachten Widerspruchsgründe und Reklamationen aber überhaupt nicht ein - am Ende wird schlicht abgelehnt. Mehrere Verfahren liegen deshalb bereits beim Anwalt bzw. beim Sozialgericht. Das Schreiben (von vor zirka 10 Tagen) wurde bislang komplett ignoriert, zwischenzeitlich ergingen weitere Bescheide.
Die eigentliche Frage - BK-Guthaben im Juli
Die Betriebskostenabrechnung wies ein Guthaben aus, das im Juli 2026 zugeflossen ist. Dieses Guthaben ist höher als der mögliche Leistungsanspruch für Juli. Daraus ergibt sich das Dilemma:
- Wird die Ablehnung für Juli 2026 ohne Widerspruch bestandskräftig - und kann das JC dann trotzdem später (etwa nach Anforderung des Juli-Kontoauszugs) das im Juli zugeflossene BK-Guthaben im August/September 2026 anspruchsmindernd bei den KdU anrechnen?
- Falls ja, wäre die Leistungsbezieherin doppelt benachteiligt: Für Juli gäbe es nichts, das Juli-Guthaben würde aber trotzdem in den Folgemonaten abgezogen.
- Oder gilt: Wenn der Juli abgelehnt ist, bleibt alles, was zeitlich in den Juli fällt (auch die BK-Gutschrift), für den Bewilligungszeitraum ab August unbeachtlich?
Mir ging es mit der Reklamation schlicht um eine korrekte Berechnung - auch wenn das bedeutet hätte, dass bei richtiger Berechnung das Guthaben angerechnet und einige hundert Euro ans JC zurückzuzahlen wären. Nur frage ich mich nun doch im Interesse der Leistungsbezieherin (meiner Bekannten), ob ein Widerspruch gegen den Juli überhaupt sinnvoll ist, oder ob er ihr am Ende sogar schadet - weil dann zwar rund 500 EUR für Juli bewilligt würden, aber die im Juli zugeflossenen knapp 900 EUR aus der Gutschrift des Vermieters in den Folgemonaten verrechnet werden.
Weiß jemand, wie Jobcenter mit Zuflüssen in Monaten außerhalb des bewilligten Zeitraums umgehen (hier: BK-Gutschrift Juli, Bewilligung erst ab August)? Werden diese, obwohl Juli abgelehnt wurde, trotzdem in der endgültigen Veranlagung dann im August + September in Abzug gebracht? In dem vorläufigen Bescheid ist das in den Monaten bisher nicht der Fall.
Ergänzend - Fahrtkosten Umgang
Trotz angeforderter und mitgeteilter Umgangstage wurden die Fahrtkosten zur Kindesabholung (knapp 400 km pro Fahrt = knapp 800 km Monat) erneut nicht angesetzt - zuletzt nicht einmal mehr im abschließenden Bescheid, ohne jede Begründung. Der Antrag ist seit Jahren so gestellt, dass die Fahrtkosten im Voraus ausgezahlt werden sollen; jedes Schreiben dazu wird kommentarlos ignoriert. Bei den aktuellen Spritpreisen ist eine Vorfinanzierung über ein Jahr bis zum abschließenden Bescheid schlicht nicht leistbar.
Vielen Dank vorab!