Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners

  • Guten Tag,

    Person A, Besitzer einer Eigentumswohnung, hat im Dezember 2025 einen erneuten Antrag auf Bürgergeld gestellt.

    Da er psychisch nicht in der Lage war seinen Briefkasten zu öffnen, ist dieser nicht wie verlangt mit seinem Personalausweis beim Jobcenter erscheinen.

    Es wurden dementsprechend keine Zahlungen aufgenommen.

    Ohne Einkommen wurde das Hausgeld nicht gezahlt.

    Ende Februar wurde Person A nach Türöffnung von der Stadt ins Krankenhaus gebracht.

    Ein erneuter Bürgergeldantrag wurde im April gestellt, nachdem die Person aus dem Koma erwacht war.

    Jobcenter verweigert die rückewirkende Zahlung, sowohl für die Zeit in der Bewusstlosigkeit, als auch der Zeit in der Isolationstation.

    Auch zukünftige Zahlungen wurden zunächst verweigert, bevor die Person nicht persönlich vorstellig wird.

    Was ja aufgrund von mangelnder Bewegungsmöglichkeit und Isolation aufgrund eines Keimes von Person A nicht möglich ist.

    Daher laufen weitere Krankenkassenschulden

    jeden Monat 1000Euro,

    Krankenhauskosten , Hausgeld für die Wohnung etc auf.

    Es gibt eine zeitweilige Mitbewohnerin, die lebt teilweise im Ausland .

    Aufgrund der hygienischen Verhältnisse ( die Wohnung wurde von Person A komplett vernachlässigt, bzw das Badezimmer ist voll mit...)

    kann die Mitbewohnerin dort auch gerade nicht dort wohnen.


    Da Peron A immer noch im Krankenhaus ist, konnte sie auch erst verspätet Kenntniss von Briefen des Jobcenters nehmen.

    Eine Freundin hat versucht im Gewühl/ Messieurs Haushalt Unterlagen zu finden, hat aber z.B den vom Jobcenter geforderten KFZ Schein nicht gefunden.


    Nun lehnt das Jobcenter den Antrag auf Bürgergeld ab, wegen mangelnder Mitwirkung.

    Es fehlen Unterlagen z.B Der KFZ Schein.

    Auch hat die Mitbewohnerin, die mietfrei bei ihren Aufenthalten in Deutschland in der Wohnung letztes Jahr lebte,

    Keinen HA ausgefüllt, keine Kopie ihres Ausweises, Ihrer Krankenkasse dem Jobcenter zur Verfügung gestellt.

    Wegen 2800 Euro ausstehenden Hausgeldes , ist die Zwangsversteigerung der Wohnung angedroht.

    Dh. Nach krankenhaus und Reha hätte Person A keine Wohnung mehr.

    Was tun ?

  • hat im Dezember 2025 einen erneuten Antrag auf Bürgergeld gestellt.

    War das ein Weiterbewilligungsantrag, d.h. ist die Person dem JC schon bekannt? Wer hat dann im April nochmal einen Antrag gestellt?

    Die Mitbewohnerin ist nicht leistungsberechtigt, hat aber Schulden gegenüber Person A. Der fehlende KFZ-Schein ist nicht die Ursache für den Ablehnungsbescheid nach mehrfach geforderter Mitwirkung. Gibts einen behandelnden Hausarzt oder Psychiater?

    Seit April gab es Möglichkeiten, den Sozialdienst im KH um Unterstützung zu bitten. Ist das erfolgt?

    Es wird Zeit, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zu erheben, einen Anwalt zu beauftragen bzw. einen Betreuer zu suchen, auch dabei könnte der Sozialdienst des KH unterstützen.

    So schnell verliert Person A die Wohnung nicht, wenn die ZV angedroht ist.

  • Vielen Dank für Deine Antwort , Louise

    Was meinst du damit das die Mitbewohnerin Schulden bei Person A hat ?

    Hier Ein paar zusätzliche Informationen.

    Person A ist dem Jobcenter bekannt.

    Ab August wurde nicht mehr gezahlt, da Person A keine Erklärung abgegeben hat, warum auf dem Kontoauszug keine Lebensmitteleinkäufe auftauchen und er einmalig 20 Euro Aufwandsentschädigung für eine Ehrenamtliche Arbeit Anfang 2025 erhalten hat.

    Als er nicht mehr zur Tafel konnte, und daher nicht mehr zu essen hatte, hat er im Dezember einen erneuten Antrag auf Bürgergeld gestellt.

    Dieser wurde abgelehnt, weil Person A aufgrund von Depression nicht in der Lage war seinen Briefkasten zu öffnen persönlich zum Jobcenter zu gehen.

    Im April hat eine Freundin, die eine Generalvollmacht bekommen hat einen NEU Antrag auf Bürgengeld gestellt.

    Dieser wurde erst nicht bearbeitet, da Person A nicht wie gefordert persönlich erscheinen konnte,

    beim 2. Gespräch hieß es vom Sachbearbeiter, dass das Jobcenter nicht zuständig sei, da Person A ja arbeitsunfähig sei.

    Dieses wurde von der Person, die zu dieser Zeit die Vollmacht hatte so akzeptiert,

    Der soziale Dienst des Krankenhauses hatte Kontakt mit dem Jobcenter.

    Darauf hin wurde von Person A Kaufvertrag der Wohnung ( von den Eltern geerbt) , grundbuchauszug, höhe des Hausgeldes, Fahrzeugschein gefordert.

    Bis auf den Fahrzeugschein wurde alles vorgelegt.

    Dies konnte nicht bis zur Frist erfolgen da Person A immer noch in Isolation im Krankenhaus liegt und daher Post immer mit Verspätung bei ihm eintrifft.

    Was Person A auch nicht vorlegen konnte ist ausgefüllte Anlage HG sowie Kopie des Personalausweis und Krankenkassenkarte der Teilzeitmitbewohnerin.


    Beim Hausarzt ist Person A länger nicht gewesen, weder um seinen Diabetis noch Blutigem Durchfall behandeln zu lassen.

    Jetzt im Krankenhaus wird er auch pyschologisch/ psychiatrisch behandelt.

    Ambulant ging dieses Vorher nicht, da aufgrund der Krankenkassenschulden nur akute / lebenswichtige Behandlung durchgeführt werden konnten.

    Was meinst du damit das die Mitbewohnerin Schulden bei Person A hat ?

  • Das bringt hier nicht weiter. Der Sozialdienst des KH kennt den Sachverhalt genauer und kann mögliche Wege aufzeigen.

    Allgemein:

    1. Nicht arbeitsfähig oder nicht erwerbsfähig sind große Unterschiede. Der Sozialdienst kennt diese.

    2. Bevor nur noch Notfallbehandlung von KK gezahlt wird, muss im Vorfeld lange und viel passiert sein.

    2. iaR haben ETW-Besitzer und Mitbewohner einen Vertrag über die Beteiligung an Wohnkosten.

    3. Ein fehlender KFZ-Schein ist keine Ursache.

  • Arbeitsunfähig. Pflegeberufe 2 wurde über Schnell Antrag bewilligt.

    Eine dauerhafte Erwerbsfähigkeit wurde bisher nicht offiziell festgestellt.

    Nur mündliche durch den Sachbearbeiter am Telefon mitgeteilt.


    Nein es gibt keine Beteiligung an den Mietkosten.

    Die Mitbewohnerin führte bei ihren Aufenthalten eine Grundreinigung der Wohnung durch, danach erhaltende Putzdienste durch, scannt z.B. Unterlagen ein, erinnert an Termine ( auch wenn sie nicht anwesend ist),


    Da es eine Freundin gab, die seit Erwachen von Person A aus dem Koma eine Vollmacht hatte, gab es für den sozialen Dienst keinen ersichtlichen Handlungsbedarf...

  • Das Problem besteht doch nicht seit jetzt. Das originäre Problem dürfte wohl schon letztes Jahr entstanden sein, als unklar war, wovon er überhaupt lebt, da offenbar seine Kontoauszüge keine Ausgaben für Lebensmittel ausgewiesen haben. Das JC hat also seit letztem Jahr schon Zweifel an der Hilfebedürftigkeit. Unklar bleibt ihm Rahmen der hiesigen Erklärungen auch, um was für eine Art Mitbewohnerin es sich handelt. Ggf. geht das JC von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Man weiß es nicht. Deshalb sollte sich wohl eher ein gerichtlich bestellter Betreuer, ein Anwalt oder eine Beratungsstelle vor Ort um sein Anliegen kümmern. Der Sachverhalt übersteigt das, was im Rahmen eines solchen Forums möglich ist. Insbesondere im Hinblick auf Gesundheit und Messiverhalten ist es mit der Zahlung von Leistungen nach dem SGB II sowieso nicht getan. Der Mensch braucht wesentlich mehr Hilfe.

  • Sicherlich ist es kein Problem, dass innerhalb der letzten Monate aufgetreten ist.

    Anzeichen einer psychischen Erkrankung z.B. zunehmende Verwahrlosung , mangelnder Antrieb, " Angst" den Briefkasten zu öffnen, gab es bereits vorher, Werden aber von der Person als einfache Lustlosigkeit abgetan.

    Ja, Es ist nicht das 1. Mal, dass das Jobcenter die Zahlungen einstellt.

    ZB. Ein einmaliger Erhalt von " Verköstigungsgeld" als Entschädigung für einen Tag als Wahlhelfer per Überweisung, führte beim Jobcenter zu Einstellung der Leistungen, da keine ausführliche Bescheinigung vorgelegt wurde, dass es eine einmalige Einnahme war.

    Solange Zugang zur Tafel gewährt wurde, mussten keine Lebensmittel gekauft werden.


    Dann schauen wir mal, ob wir im Freundeskreis sammeln, um einen Anwalt zu beauftragen, der sich der Sotuation annimmt,

    bevor die Wohnung wegen des austehendem Hausgeld demnächst zwangsversteigert wird.

  • Dann schauen wir mal, ob wir im Freundeskreis sammeln, um einen Anwalt zu beauftragen,

    Das ist nicht nötig. Person A oder die Freundin mit Vollmacht kann beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Gibts für Personen mit wenig bis kein Einkommen. Geht formlos, schon am Eingang kann man die Justizbeamten danach fragen. Hat man einen Beratungshilfeschein, kann man damit einen Anwalt suchen.

    Die bevollmächtigte Freundin kann auch beim Betreuungsgericht (meist auch im Amtsgericht ) einen Antrag auf gesetzliche Betreuung für A stellen.

  • Sicherlich ist es kein Problem, dass innerhalb der letzten Monate aufgetreten ist.

    Anzeichen einer psychischen Erkrankung z.B. zunehmende Verwahrlosung , mangelnder Antrieb, " Angst" den Briefkasten zu öffnen, gab es bereits vorher, Werden aber von der Person als einfache Lustlosigkeit abgetan.


    Das meine ich nicht. Ich gehe eher davon aus, dass das JC -auch in Verbindung mit den fehlenden Ausgaben für den Lebensunterhalt, denn nicht alles deckt die Tafel ab- von einer BG mit der Mitbewohnerin ausgeht. Und welche ominöse Rolle die spielt, wird auch aus deinen Schilderungen nicht klar.

  • Die Freundin, die die Vollmacht hatte, hat sich seit anfang Mai um nichts mehr gekümmert. Nach der Aussage des Jobcenters es sei nicht zuständig, hat sie die Hände in den Schoß gelegt.

    Als andere Frunde gesagt haben, dass sie doch entweder nochmal beim Jobcenter oder beim Sozialamt auf Existenzsicherung drängt, wollte sie nicht mehr die Vollmacht inne haben.

    Die Betroffene Person A ist bettlägerig isoliert wg Multirestentem Keim und kann nicht vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege überführt werden, weil die Einrichtungen den Eigenanteil von knapp 40 Euro/ Tag bitte jeweils a14 Tage im voraus haben möchten.

  • Nachdem nun im Beitrag #11 erklärt wird, dass die Freundin schon seit Mai nichts mehr macht, dürfte Handlungsbedarf für den Sozialdienst des KH offensichtlich sein.

    Doch gern wiederholt: Für eine solche Menge an alten, aufgestauten und unterschiedlichen Problemen, wo jeder Beitrag noch ein Problem mehr offenbart, ist das Forum leider ungeeignet.

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