Beiträge von Ju777

    Die Freundin, die die Vollmacht hatte, hat sich seit anfang Mai um nichts mehr gekümmert. Nach der Aussage des Jobcenters es sei nicht zuständig, hat sie die Hände in den Schoß gelegt.

    Als andere Frunde gesagt haben, dass sie doch entweder nochmal beim Jobcenter oder beim Sozialamt auf Existenzsicherung drängt, wollte sie nicht mehr die Vollmacht inne haben.

    Die Betroffene Person A ist bettlägerig isoliert wg Multirestentem Keim und kann nicht vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege überführt werden, weil die Einrichtungen den Eigenanteil von knapp 40 Euro/ Tag bitte jeweils a14 Tage im voraus haben möchten.

    Sicherlich ist es kein Problem, dass innerhalb der letzten Monate aufgetreten ist.

    Anzeichen einer psychischen Erkrankung z.B. zunehmende Verwahrlosung , mangelnder Antrieb, " Angst" den Briefkasten zu öffnen, gab es bereits vorher, Werden aber von der Person als einfache Lustlosigkeit abgetan.

    Ja, Es ist nicht das 1. Mal, dass das Jobcenter die Zahlungen einstellt.

    ZB. Ein einmaliger Erhalt von " Verköstigungsgeld" als Entschädigung für einen Tag als Wahlhelfer per Überweisung, führte beim Jobcenter zu Einstellung der Leistungen, da keine ausführliche Bescheinigung vorgelegt wurde, dass es eine einmalige Einnahme war.

    Solange Zugang zur Tafel gewährt wurde, mussten keine Lebensmittel gekauft werden.


    Dann schauen wir mal, ob wir im Freundeskreis sammeln, um einen Anwalt zu beauftragen, der sich der Sotuation annimmt,

    bevor die Wohnung wegen des austehendem Hausgeld demnächst zwangsversteigert wird.

    Arbeitsunfähig. Pflegeberufe 2 wurde über Schnell Antrag bewilligt.

    Eine dauerhafte Erwerbsfähigkeit wurde bisher nicht offiziell festgestellt.

    Nur mündliche durch den Sachbearbeiter am Telefon mitgeteilt.


    Nein es gibt keine Beteiligung an den Mietkosten.

    Die Mitbewohnerin führte bei ihren Aufenthalten eine Grundreinigung der Wohnung durch, danach erhaltende Putzdienste durch, scannt z.B. Unterlagen ein, erinnert an Termine ( auch wenn sie nicht anwesend ist),


    Da es eine Freundin gab, die seit Erwachen von Person A aus dem Koma eine Vollmacht hatte, gab es für den sozialen Dienst keinen ersichtlichen Handlungsbedarf...

    Vielen Dank für Deine Antwort , Louise

    Was meinst du damit das die Mitbewohnerin Schulden bei Person A hat ?

    Hier Ein paar zusätzliche Informationen.

    Person A ist dem Jobcenter bekannt.

    Ab August wurde nicht mehr gezahlt, da Person A keine Erklärung abgegeben hat, warum auf dem Kontoauszug keine Lebensmitteleinkäufe auftauchen und er einmalig 20 Euro Aufwandsentschädigung für eine Ehrenamtliche Arbeit Anfang 2025 erhalten hat.

    Als er nicht mehr zur Tafel konnte, und daher nicht mehr zu essen hatte, hat er im Dezember einen erneuten Antrag auf Bürgergeld gestellt.

    Dieser wurde abgelehnt, weil Person A aufgrund von Depression nicht in der Lage war seinen Briefkasten zu öffnen persönlich zum Jobcenter zu gehen.

    Im April hat eine Freundin, die eine Generalvollmacht bekommen hat einen NEU Antrag auf Bürgengeld gestellt.

    Dieser wurde erst nicht bearbeitet, da Person A nicht wie gefordert persönlich erscheinen konnte,

    beim 2. Gespräch hieß es vom Sachbearbeiter, dass das Jobcenter nicht zuständig sei, da Person A ja arbeitsunfähig sei.

    Dieses wurde von der Person, die zu dieser Zeit die Vollmacht hatte so akzeptiert,

    Der soziale Dienst des Krankenhauses hatte Kontakt mit dem Jobcenter.

    Darauf hin wurde von Person A Kaufvertrag der Wohnung ( von den Eltern geerbt) , grundbuchauszug, höhe des Hausgeldes, Fahrzeugschein gefordert.

    Bis auf den Fahrzeugschein wurde alles vorgelegt.

    Dies konnte nicht bis zur Frist erfolgen da Person A immer noch in Isolation im Krankenhaus liegt und daher Post immer mit Verspätung bei ihm eintrifft.

    Was Person A auch nicht vorlegen konnte ist ausgefüllte Anlage HG sowie Kopie des Personalausweis und Krankenkassenkarte der Teilzeitmitbewohnerin.


    Beim Hausarzt ist Person A länger nicht gewesen, weder um seinen Diabetis noch Blutigem Durchfall behandeln zu lassen.

    Jetzt im Krankenhaus wird er auch pyschologisch/ psychiatrisch behandelt.

    Ambulant ging dieses Vorher nicht, da aufgrund der Krankenkassenschulden nur akute / lebenswichtige Behandlung durchgeführt werden konnten.

    Was meinst du damit das die Mitbewohnerin Schulden bei Person A hat ?

    Guten Tag,

    Person A, Besitzer einer Eigentumswohnung, hat im Dezember 2025 einen erneuten Antrag auf Bürgergeld gestellt.

    Da er psychisch nicht in der Lage war seinen Briefkasten zu öffnen, ist dieser nicht wie verlangt mit seinem Personalausweis beim Jobcenter erscheinen.

    Es wurden dementsprechend keine Zahlungen aufgenommen.

    Ohne Einkommen wurde das Hausgeld nicht gezahlt.

    Ende Februar wurde Person A nach Türöffnung von der Stadt ins Krankenhaus gebracht.

    Ein erneuter Bürgergeldantrag wurde im April gestellt, nachdem die Person aus dem Koma erwacht war.

    Jobcenter verweigert die rückewirkende Zahlung, sowohl für die Zeit in der Bewusstlosigkeit, als auch der Zeit in der Isolationstation.

    Auch zukünftige Zahlungen wurden zunächst verweigert, bevor die Person nicht persönlich vorstellig wird.

    Was ja aufgrund von mangelnder Bewegungsmöglichkeit und Isolation aufgrund eines Keimes von Person A nicht möglich ist.

    Daher laufen weitere Krankenkassenschulden

    jeden Monat 1000Euro,

    Krankenhauskosten , Hausgeld für die Wohnung etc auf.

    Es gibt eine zeitweilige Mitbewohnerin, die lebt teilweise im Ausland .

    Aufgrund der hygienischen Verhältnisse ( die Wohnung wurde von Person A komplett vernachlässigt, bzw das Badezimmer ist voll mit...)

    kann die Mitbewohnerin dort auch gerade nicht dort wohnen.


    Da Peron A immer noch im Krankenhaus ist, konnte sie auch erst verspätet Kenntniss von Briefen des Jobcenters nehmen.

    Eine Freundin hat versucht im Gewühl/ Messieurs Haushalt Unterlagen zu finden, hat aber z.B den vom Jobcenter geforderten KFZ Schein nicht gefunden.


    Nun lehnt das Jobcenter den Antrag auf Bürgergeld ab, wegen mangelnder Mitwirkung.

    Es fehlen Unterlagen z.B Der KFZ Schein.

    Auch hat die Mitbewohnerin, die mietfrei bei ihren Aufenthalten in Deutschland in der Wohnung letztes Jahr lebte,

    Keinen HA ausgefüllt, keine Kopie ihres Ausweises, Ihrer Krankenkasse dem Jobcenter zur Verfügung gestellt.

    Wegen 2800 Euro ausstehenden Hausgeldes , ist die Zwangsversteigerung der Wohnung angedroht.

    Dh. Nach krankenhaus und Reha hätte Person A keine Wohnung mehr.

    Was tun ?