Werden Gas- und Stromkosten Guthaben bei Rente und Grundsicherung im Alter als Einkommen angerechnet?

  • Ich bitte dringend um einen Rat. Ich werde Rente und Grundsicherung beantragen müssen.Bei den Stromkosten und beim Gasverbrauch (ausschließlich zum Kochen) hatte ich immer ein Guthaben.Werden diese Guthaben bei der Grundsicherung als Einkommen angerechnet? Beim Bürgergeld war das nicht der Fall.Bitte um Hilfe ! Vielen Dank im Voraus. Gruß Charlie

  • Werden diese Guthaben bei der Grundsicherung als Einkommen angerechnet?

    Nein, das ist kein Einkommen, es wird nicht zur Minderung der KdU führen.

    Warum sollte das bei der Grundsicherung nach §35 SGB XII der Fall sein, wenn es schon beim Bürgergeld nach § 22 SGB II nicht dar Fall war?

    Die Stromkosten für Haushaltsenergie sind unabhängig vom Verbrauch immer im Regelbedarf enthalten.

    Die Gaskosten für Kochgas werden nicht zu einer Minderung der KdU führen.

  • Louise,recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort.Ich hoffe,dass das auch wirklich zutrifft.Meine Anfrage an das Sozialamt wurde anders beantwortet.Ich werde zum 01.07.26 Grundsicherung beantragen müssen.Ich stelle mal die Textpassage mit ein.


  • Genau das ist mein Verdacht gewesen.Geheizt wird über Fernwärme.Gas nutze ich ausschließlich zum Kochen.Herzlichen Dank für Deinen Kommentar. Gruss Charlie

  • Zum 1.7.26? Das ist aber knapp, also bitte Antrag stellen statt anfragen.

    Im § 35 SGB XII findet sich nichts zu Guthaben aus Heizkosten.

    Du könntest jetzt zusammen mit deinem Antrag noch mitteilen, dass du Gas lediglich zum Kochen verwendest, ansonsten Heizkosten durch Fernwärmeversorgung entstehen.

  • Vielen Dank Louise.Meine Dokumente zum Antrag liegen dem Sozialamt bereits komplett vor.Rentenbescheid,Grusi Antrag inkl.der vielen Nachweise...Mir tauchte dann eben die Frage mit den Guthaben aus den Abrechnungen Strom und Gas auf.Beim Thema Gas,hätte ich vielleicht mehr darauf hinweisen müssen,dass ich Gas ausschließlich zum Kochen nutze.Geheizt wird via Fernwärme.Am 09.06.2026 habe ich den abschliessenden Termin beim Sozialamt.Hoffentlich geht das Alles gut...Gruß Charlie

  • Falls der Sachbearbeiter beim Sozialamt dennoch die Gutschrift aus der Abrechnung Erdgas (nur zum Kochen) bei der Grundsicherung anrechnet,was für Möglichkeiten des Widerspruch gibt es dann?Sorry für die Nachhakerei,aber es macht mich schon nervös.Ich hatte ja die Verbrauchsrechnungen für Strom und Gas an den Sachbearbeiter gesendet.Da sollte doch ausreichend draus hervor gehen,dass es sich um Erdgas zum Kochen handelt.Fingers crossed.

  • Es gilt der § 35 SGB XII. Dort findet sich nichts zu "Anrechnungen" von KdU-Guthaben. Also wird kein "Kochgas-Guthaben" angerechnet werden.

    Man wird aus deinen vorliegenden Nachweisen erkennen, dass du Heizkosten aus Fernwärmeversorgung hast. Das genügt. Nichts braucht dich jetzt schon nervös machen.

  • Herzlichen Dank, Louise! Schön dass es Dich hier gibt.

    In Zeiten der neuen SB Kassensystem hält man sich natürlich bei Barhabhebungen zurück. Zahlt immer mit Karte. Dadurch entsteht ein Guthaben auf dem Konto.

    Wird dieses Guthaben auf die Grundsicherung angerechnet werden? z.B. 60€ Guthaben am Ende des Monats. Vielen Dank im Voraus.

    Gruß Charlie

  • Für den unwahrscheinlichen Fall, dass in deinem ersten Bewilligungsbescheid Guthaben für Kochgas angerechnet wird, kannst du hier nachfragen.

    Ganz allgemein: Es gibt keine Pflicht zu Barabhebungen oder Barzahlungen und falls auf dem Konto jeden Monat etwas übrigbleibt, ist das schön, aber kein anrechenbares Einkommen. Das ist beim JC nicht anders.

    Bisher sehe ich als einzig voll anrechenbares Einkommen deine Rente.

  • Könntest du deine vielen Fragen vllt. mal sammeln und dann in einem Beitrag hier stellen? :hmm

    Mietkosten/KdU und Regelbedarf bleiben gleich. Da du nun weißt, dass deine Rente als Einkommen angerechnet wird, kannst du dir ausrechnen, wieviel GruSi vom Amt kommt. Und die 1.Rentenzahlung kommt erst am 31.7. aufs Konto. Hast du kein Schonvermögen, um diese einmalige "Lücke" zu schließen, kannst du jetzt schon oder beim Termin am 9.6. ein Darlehen in dieser Höhe beim Amt beantragen, welches dann mtl. mit 5% von 563,- getilgt/einbehalten wird.

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