ALG I Anspruch endet - Erstmals Bürgergeld beantragen - Vermögen zu hoch und Schenkung sinnvoll?

  • Hallo liebe Forengemeinde.

    Mein Name ist Anna und ich werde ab April 26, nach Ende meines aktuellen ALG-Anspruchs, Bürgergeld beantragen müssen.

    In Kürze - mit 50 habe ich multible, auch chronische Erkrankungen, physisch wie psychisch. Lt. Amtsärztlichem Gutachten soll ich EMR beantragen, was vor Kurzem erfolgt ist.

    Glücklicherweise komme ich durch meinen geringen Lebensstandard einigermaßen über die Runden. Ich lebe alleine (mit Hund ;-)), meine erwachsene Tochter studiert und lebt nicht bei mir im Haushalt.

    Nun habe ich mir die letzten Jahre eine kleine Rücklage fürs Alter, für die Rente angespart. Etwa 15tsd€ in Aktien und ETFs und ca 10tsd€ Bankguthaben. Ergo gesamt ca 25tsd€ Andere relevante Vermögenswerte habe ich nicht. Nicht mal ein eigenes Auto.

    Soweit mir bekannt, ist ,mein Vermögen id Höhe während des ersten Jahres Bürgergeldbezug (aktuell Karenzzeit) noch unproblematisch. Ggf soll sich hier auch etwas ändern.

    Auch durch meine Krankheit habe ich ein sehr enges Verhältnis zu meiner Mutter und nun habe ich die Idee, ihr 10tsd €uro zu schenken (soweit mir bekannt bis max 20tsd an Eltern ohne Schenkungssteuer möglich). Kann das Amt da irgendetwas dagegen sagen oder mir etwas "unterstellen"? Hat jemand sowas schonmal gehabt und vielleicht Erfahrungen gemacht?

    Ich will einfach nicht etwa die Hälfte von dem was ich über Jahre gespart habe nicht in Zukunft eventuell "verkonsumieren" müssen. Falls die EMR bewilligt wird, was dann aber auch noch dauern wird und 1 Jahr ist schnell vorbei, weiß ich auch nicht ob befristet. Ggf muss ich auch noch eine erneute Reha (vor Rente) machen, da meine letzte Reha knapp 25 Jahre her ist. Meine mögl EMR wird sowieso sehr mager werden, da ich die letzten 5 Jahre TZ gearbeitet habe und vor meiner Arbeitslosigkeit das letzte viertel Jahr nur noch 15h/Woche.

    Dann gebe ich die 10Tsd lieber meiner Mutter (die weniger Rücklagen als ich hat) und habe mein "Vermögen" bereits vorsorglich unter den aktuellen "Freibetrag" reduziert. Wir helfen uns stets gegenseitig und können uns aufeinander verlassen.

    Ich weiß, das hört sich für Manche vielleicht nach "Luxusproblem" an, aber ich habe mir das Wenige hart erarbeitet und über Jahre für meinen Ruhestand gespart, da ich sowieso in der Altersarmut landen werde, hoffe ich diese eigene Vorsorge puffert dies etwas ab.

    Meint Ihr mein Vorhaben hat ein "Geschmäckle"? Oder gibt es da vielleicht noch eine andere Möglichkeit?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Mühen und LG Anna :)

  • Du darfst dein Geld nicht verschenken, damit du mittellos bist. Du musst deine Konten offen legen. Wenn man sieht, dass du plötzlich 10.000 Euro verschenkt hast, dann bekommst du Probleme. Warum lebst du nicht noch ein wenig von deinem Vermögen. Bürgergeld ist für die Menschen gedacht, die wenig oder gar nichts haben. Du hast Geld und willst es verschenken. Da läuft was falsch.

  • Leg alles über 15.000 Euro als Altersvorsorge an, z. B. in eine Riesterrente, die endet, wenn du 65 bist oder so. Dann ist das zusätzlich zu den erlaubten 15.000 Euro geschützt. Verschenkst du jetzt 10.000 Euro, wird das JC später verlangen, dass du eine sogenannte "Schenkungsrückforderung" betreibst. Es ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, sich zu Lasten der Allgemeinheit zu entreichern.

  • Soweit mir bekannt,

    Ja, das ist so. Der § 12 SGB II gilt in seiner jetzigen Fassung bis zu einer Gesetzesänderung. Was sich dann ggfls. ändert, gilt ab dann.

    Innerhalb der 1jährigen Karenzzeit (hier z.B. ab April 26) hast du gem. deiner Angaben kein erhebliches Vermögen (40.000,- oder mehr), es gibt keinen Grund, jetzt 10.000,- zu verschenken.

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