Liebes Forum,
bei mir ist es nun das zweite Mal, dass mich das JobCenter quasi nötigt einen Widerspruch zurück zu ziehen. Das erste Mal bin ich eingeknickt, weil gleich zwei Sachbearbeiterinnen mich bedrängt haben, ihn zurück zu ziehen. Ich hatte Widerspruch eingelegt gegen die Einladung zum Kooperationsplan, weil diese schon für die erste Einladung nicht nur eine AU verlangte, bei Terminversäumnis, sondern noch zusätzlich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung. Da ich aber selten krank bin und noch nie unentschuldigt einen Termin versäumt habe, bin ich wie erwartet hingegangen und hab mich dann bequatschen lassen. Was mich im Nachhinein aber ärgert, da ich psychische Probleme mit Panikattacken habe und AU und vor allem Wegeunfähigkeitsscheinigungen schwierig sind. Außerdem gehe ich auf die 60 zu und da kann es schon mal sein, dass man einen Termin krankheitsbedingt versäumt.
Und nun das zweite Mal wurde eine BK-Nachzahlung verrechnet, was wohl scheinbar rechtens ist, aber das habe ich erst im Nachhinein erfahren. Daher hatte ich Widerspruch eingelegt. Nun wurde ich wieder, diesmal schriftlich bedrängt den Widerspruch zurück zu ziehen, da er sowieso keinen Erfolg haben könne, da es kein echter Bescheid sei, sondern nur eine "Aussage". Auf eine rechtliche Grundlage wurde nicht eingegangen. Dafür war das Schreiben recht irreführend aufgebaut, so dass man den Eindruck haben kann, es handele sich um eine Auffforderung zur Mitwirkung nach §§ 60 – 67 SGB I mit den Folgen fehlender Mitwirkung, also Leistungsentziehung. Mir fehlt die juristische Sachkenntnis, dies genau zu erkennen und einzuschätzen. Ob es bewusst vorsätzlich, oder unbewusst fahrlässig so formuliert ist, ist für mich erst mal nachrangig. Ein erwünschtes Verhalten, die Rücknahme des Widerspruchs, soll durch tatsächliche, oder vermeintliche Androhung des Leistungsentzuges erreicht werden. Das ist, was bei mir ankommt. Ich habe schon zurück geschrieben, dass ich den Widerspruch nicht zurück ziehe und ich mich frage, ob eine Nötigung im Amt vorliegen könnte. Insbesondere, weil ich bezweifle, dass ich mitwirken muss, indem ich einen Widerspruch zurück ziehe.
Nun sind meine Fragen, wie kommt man in dem Fall, aber auch grundsätzlich an eine juristische Beratung? Früher habe ich in Berlin gewohnt, da war es kein Problem eine Beratung zu bekommen. Nur wohne ich jetzt auf dem Land, hier gibt es sowas nicht. Auch die Rechtsberatung über einen Beratungsschein wurde schon immer grundsätzlich abgelehnt mit der Aussage, es könne sowieso keinen Erfolg haben und Ortsansässige Anwälte wollen allesamt Vorkasse für die Erstberatung. Was kann ich noch machen um eine unabhängige Rechtseinschätzung zu bekommen? Ich befürchte auch, dass das Thema noch kritischer wird, da ja nun die Sanktionen verschärft wurden, aber ich auch in Sachsen-Anhalt lebe, was es wohl noch mal verschärft. Ich habe da ein wenig Angst, dass das nun ausgenutzt wird und zu ungunsten der Leistungsempfänger zu entscheiden, weil man weiß, dass sie sich eh nicht wehren können.