Guthaben Heizung

  • Hallo.

    Meine Mutter ist noch EU Rentner, und bekommt einen kleinen Zuschuss vom JobCenter (+/- 250€)

    Sie hat 2024 ein Guthaben erwirtschaftet (Heizung & BkA), und soll das zurückzahlen.

    Sie wird auch für 2025 wieder ein Guthaben erwirtschaften.

    Gibt es eine Möglichkeit, eine höhere Instanz einzuschalten (Sozialgericht?), damit das Guthaben nicht zurückgefordert werden kann?

    Diese Guthaben sind nicht durch falsche Sparsamkeit entstanden sondern durch schwerwiegene andere Gründe, wofür meine Mutter nichts kann.

    2024 wurde sie Opfer eines versuchten Mordes -> monatelang im Krankenhaus, nicht zuhause (daher Guthaben)

    2025 Krebs im Endstadium, monatelange Krankenhausaufenhalte (daher Guthaben)

  • Die Guthaben sind keine Schadensersatzleistung. Dass Guthaben als Einkommen angerechnet wird, ist gesetzlich geregelt. Wenn das Jobcenter die volle Miete + die vollen Heizkosten als Bedarf berücksichtigt, dann steht es auch dem Jobcenter zu. Da hilft auch kein Sozialgericht, denn Gesetz ist Gesetz.

    Zurück gefordert wird es im Übrigen nur, wenn es zu spät gemeldet wird. Bei rechtzeitiger Mitteilung wird es im Folgemonat als Einkommen angerechnet, es gibt also einfach weniger Leistungen vom Jobcenter.

    Wieso ist deine Mutter überhaupt beim Jobcenter, wenn sie erwerbsgemindert ist?

  • Meine Schwester hat wegen verschiedener Umstände auch Guthaben angesammelt. Sie hat es mitgeteilt und ihr wurde dann entsprechend weniger ausgezahlt. Ich denke da wirst du nichts machen können.

  • Ich habe mal nen aktuellen Bescheid angehangen.

    Laut ihrem Onlinebanking zahlt sie auch nur die vom JC für angemessen gehaltenen 125€ mtl.

    Warum meine Mutter beim JC ist, trotz EU Rente, ja ehrlich keine Ahnung.

    Ich erinnere mich die wollten sie mal raushaben, so das sie Rente + Grundsicherund oder Wohngeld hat,

    was wohl noch mal einen Batzen weniger ist.

    Ich glaube dass war das mit vorzeitig Rente, aber weniger Prozente oder sowas.

  • Warum meine Mutter beim JC ist, trotz EU Rente,

    Weil sie eine Rente auf Zeit hat, also befristet bis x . Weil bisher nicht festgestellt wurde, dass sie auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Auch hat sie noch nicht das Alter für die Regelaltersrente.

    Ich erkenne aber keine Möglichkeit, das BK-Guthaben zu behalten. Wie hoch ist es denn überhaupt für 2024?

  • Ok, das ergibt Sinn.

    Ja ihre Rente ist immer auf diese 3 Jahre oder so festgelegt worden.

    Sie kann mit 66 und paar Monaten in Rente gehen oder eben mit 67 (was Mai 2027 wäre).

    Neben den aktuellen Ereignissen (Überfall & Krebs Endstadium) und der Reha, hat sie jetzt auch Pflegegrad 3 bekommen.

    Die geht sicher nicht 8h tgl. arbeiten oder sonst welche unsinnigen Abwandlungen.

    Sie hat lang und hart genug gearbeitet, damit ich es halbwegs gutes Leben habe, jetzt kümmer ich mich um alle Belange.

    Sie hat die anfänglichen 20 Jahre für mich gesorgt, das mache ich jetzt die letzten Jahre, zumindest finanziell.

    Pfelegedienst, Haushaltshilfe etc., das wird an andere Stelle geklärt.

    Das Guthaben sind so ca. 250€

  • Neben den aktuellen Ereignissen (Überfall & Krebs Endstadium) und der Reha, hat sie jetzt auch Pflegegrad 3 bekommen.

    Dann sollte sie prüfen lassen, ob ihr jetzt nicht dauerhaft Erwerbsminderungsrente zusteht, da sich ihre Erkrankungen verschlechtert haben bzw. neue hinzu getreten sind.


    Ansonsten bleibt nur zu sagen: so, wie das Jobcenter die BK-Nachzahlung bezahlt hat, steht ihm nunmal das Guthaben zu. Darüber, dass das JC die Nachzahlung übernimmt, beklagst du dich ja auch nicht. Aber dass Guthaben angerechnet wird schon? Komische Einstellung.

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