Hallo,
ich habe einen Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) gestellt und habe jetzt vom Sachbearbeiter erfahren, dass ich kein Fall für Wohngeld sei, weil mein Einkommen als freiberuflich Selbständiger zu gering sei. Also nicht zu hoch, sondern zu wenig, weil mein laut EST-Bescheid aufs Monat umgerechneter Gewinn unter der Miete läge.
In dem gesetzlichen Katalog für Ablehnungsgründe hat man diesen Fall wohl vergessen aufzunehmen, denn diese Stelle habe ich gelesen, soweit ich mich erinnere. Da standen eine Reihe von Gründen, ca. 7 oder 8, aber das war nicht dabei.
Ich vermute mal, der Sachb. hat soweit Recht?
Welche andere Sozialleistung kommt nun in Betracht, möglichst eine, die mich nicht zwingt, mein kleines Ersparnis vorher aufzubrauchen?
Da ich noch nicht im Rentenalter bin und arbeiten kann, fällt Grundsicherung weg. Was gibt es noch, Bürgergeld und Hilfe zum Lebensunterhalt?
Grüße,
Martinus