Kein Fall für Wohngeld, weil zu wenig Einkommen

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) gestellt und habe jetzt vom Sachbearbeiter erfahren, dass ich kein Fall für Wohngeld sei, weil mein Einkommen als freiberuflich Selbständiger zu gering sei. Also nicht zu hoch, sondern zu wenig, weil mein laut EST-Bescheid aufs Monat umgerechneter Gewinn unter der Miete läge.

    In dem gesetzlichen Katalog für Ablehnungsgründe hat man diesen Fall wohl vergessen aufzunehmen, denn diese Stelle habe ich gelesen, soweit ich mich erinnere. Da standen eine Reihe von Gründen, ca. 7 oder 8, aber das war nicht dabei.

    Ich vermute mal, der Sachb. hat soweit Recht?

    Welche andere Sozialleistung kommt nun in Betracht, möglichst eine, die mich nicht zwingt, mein kleines Ersparnis vorher aufzubrauchen?

    Da ich noch nicht im Rentenalter bin und arbeiten kann, fällt Grundsicherung weg. Was gibt es noch, Bürgergeld und Hilfe zum Lebensunterhalt?

    Grüße,

    Martinus

  • Könntest du neben deiner Selbständigkeit auch einer Erwerbstätigkeit im Angestelltenstatus nachgehen?


    Hat man dir das in deiner ähnlichen Situation nahegelegt im Jobcenter?

    Vermutlich könnten viele daneben noch irgendeiner Angestelltentätigkeit nachgehen, in kleinerem Umfang.

    Im Hinblick darauf, mit meiner selbst. Arbeit, die ich ja nicht zufällig habe, wieder besser auf die Beine zu kommen, wird das aber wenig zielführend sein.

    Dann stehe ich zusätzlich 1 Tag pro Woche irgendwo an der Kasse, verdiene mit 15 EUR (?) die Stunde geringfügig mehr im Monat, was nicht viel weiterhilft und mir die Energie nimmt, in meinem Hauptberuf mehr auf die Beine zu stellen.

    Ist hier im Forum jemand aktiv zur Zeit, der das mit dem zu geringen Verdienst für WG bestätigen kann?

  • Ist hier im Forum jemand aktiv zur Zeit, der das mit dem zu geringen Verdienst für WG bestätigen kann?

    Ich kann dir das gern auch bestätigen, doch warum reagierst du so gereizt? Ich hatte doch nur gefragt und bei nein könnte ich dir antworten:

    Du kannst einen Antrag auf Grundsicherung nach SGB II stellen, den Antrag auf Bürgergeld.

    Mit dem Rentenalter hat es gar nichts zu tun. Das wäre dann Sozialhilfe nach SGB XII.

    Im Hinblick darauf, mit meiner selbst. Arbeit, die ich ja nicht zufällig habe, wieder besser auf die Beine zu kommen, wird das aber wenig zielführend sein.

    Mit Bürgergeld als ergänzende Leistung vielleicht auch nicht.

  • Ich kann dir das gern auch bestätigen, doch warum reagierst du so gereizt?

    ?

    Ich habe nochmal nachgefragt, weil das mit der Wohngeldablehnung eine von zwei Fragen war, die noch offen war.

    Und weil es hier im Forum mehrere, offenbar recht kompetente, rechtskundige Mods ect. gibt, die die §§ kennen und dazu benennen.

    Auch bei der anderen Frage mit dem "zusätzlich daneben noch als Angestellter arbeiten können"... würde mich die Formulierung im Gesetz interessieren, weil das in geringem Umfang für ganz viele zutrifft. Bei einer strengen Formulierung bzw. Auslegung dürften da nicht viele Bürgergeld bekommen.

  • Und weil es hier im Forum mehrere, offenbar recht kompetente, rechtskundige Mods ect. gibt, die die §§ kennen und dazu benennen.

    Dann richte dich nach diesen Aussagen. Ich gehe davon aus, dass du weißt, dass es hier keine Rechtsberatung gibt.

    würde mich die Formulierung im Gesetz interessieren, weil das in geringem Umfang für ganz viele zutrifft.

    Welches Gesetz meinst du jetzt? SGB II als Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld? Dort träfe § 2 zu.

    Ich denke, niemand würde von dir fordern,1 Tag/Woche an irgendeiner Kasse zu stehen. Allerdings würdest du mit ergänzendem Bürgergeld nicht bessere/mehr Einnahmen aus deiner selbstständigen Beschäftigung erreichen.

    Hinweis: der bürokratische Aufwand für Selbstständige, die ergänzendes Bürgergeld haben wollen, ist beträchtlich.

  • Dann richte dich nach diesen Aussagen. Ich gehe davon aus, dass du weißt, dass es hier keine Rechtsberatung gibt.


    Die Benennung einer Rechtsgrundlage geschieht in den meisten Threads und hat nichts mit einer Rechtsberatung zu tun.

    Welches Gesetz meinst du jetzt? SGB II als Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld? Dort träfe § 2 zu.


    Habs mir angeschaut. Interessant, das klingt nicht so, als ob Unzählige ständig so leicht den Staat besch... könnten, wie beim Thema Bürgergeld immer behauptet wird von den Kritikern.


    Hinweis: der bürokratische Aufwand für Selbstständige, die ergänzendes Bürgergeld haben wollen, ist beträchtlich.


    Wer diesen Aufwand scheut, der braucht kein Bürgergeld.

    Was mir eher Sorgen macht, ist das Offenlegen seines gesamten "Lebens", der u.U. nötige Einbezug Dritter und der Datenschutz damit.

  • Hat man dir das in deiner ähnlichen Situation nahegelegt im Jobcenter?

    Das wird dir das Jobcenter garantiert nahe legen. Unter Umständen sogar, dass du die Selbstständigkeit vollständig aufgibst zugunsten einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit.


    Und weil es hier im Forum mehrere, offenbar recht kompetente, rechtskundige Mods ect. gibt, die die §§ kennen und dazu benennen.

    Das nennt sich "Plausibilitätsprüfung" und ist Ausfluss der Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung zu § 15 WoGG.

    Das JC rechnet übrigens nicht nach steuerrechtlichen Vorschriften, so dass es da zu einem anderen Ergebnis kommen könnte.


    Auch bei der anderen Frage mit dem "zusätzlich daneben noch als Angestellter arbeiten können"... würde mich die Formulierung im Gesetz interessieren

    Schaust du in § 10 SGB II, wann die Aufnahme einer Arbeit zumutbar ist und das sogar unter Aufgabe einer bestehenden Tätigkeit.


    Was mir eher Sorgen macht, ist das Offenlegen seines gesamten "Lebens", der u.U. nötige Einbezug Dritter und der Datenschutz damit.

    Wenn du nicht allein lebst, sondern in Bedarfsgemeinschaft, hat sich die ganze Diskussion um Bürgergeld vielleicht eh schon erledigt.


    Deine Frage zu Wohngeld wurde jetzt jedenfalls schon mehrfach beantwortet.

  • Deine Frage zu Wohngeld wurde jetzt jedenfalls schon mehrfach beantwortet.

    Ja, wurde es, danke.

    Jetzt ergibt sich als Folge davon die Frage, ob es datenschutzrechtlich nötig bzw. erlaubt ist, den von mir wieder zurückgezogenen Antrag mitsamt allen Unterlagen zu digitalisieren und die Daten zu speichern (und offenbar irgendwie zu verwenden?).

    Wenn es doch zu gar keiner Bearbeitung kommt, kein Bescheid ergeht, keine anderen Behörden einen Datenabgleich vornehmen, dann würde ich das gerne vermeiden. Sofern es vom Datenschutz her geht, denn wozu sollen sensible Daten erhoben, gespeichert und wer weiß, wie lange aufbewahrt werden, wenn der Antrag noch vor Bearbeitung wieder zurückgenommen wurde?

    Klingt irgendwie nicht nach einem sinnvollen Schutz von personenbezogenen Daten.

    Wenn es besser ein eigener Thread sein soll, dann Bescheid geben.

  • Die hat ihre Einschränkungen. Es gibt nunmal auch Aufbewahrungsvorschriften

    Zum SGB II wurde bereits entschieden, dass Daten 10 Jahre zu speichern sind. Insbesondere angesichts dessen, dass der Bürger ansonsten jederzeit behaupten kann, falsch beraten worden zu sein etc. Es gibt nunmal auch Möglichkeiten wie Überprüfungsantrag oder Klage auf sozialrechtliche Wiederherstellung, die noch Jahre später greifen können und für die die Behörde auf die Unterlagen von damals zurück greifen können muss.

  • 10 Jahre Aufbewahrung für einen Antrag, der nie zur Bearbeitung kam aufgrund einer Einschätzung des Sachb. selbst, der mir die Rücknahme empfiehlt?

    Wie wäre es, wenn ich in den Antrag auf Rücknahme reinschreibe, dass die Unterlagen nicht digitalisiert werden sollen, wenn nach Prüfung der Datenschutzbestimmungen aus DSGVO und Wohngeldgesetz/Wohngeldverordnung dies möglich oder gar erforderlich ist. Mit anderen Worten, der Sachb. soll prüfen (lassen), ob im vorliegenden Fall eine Digitalisierung datenschutzrechtlich von mir abgelehnt werden kann und wenn ja, soll er es auch nicht tun.

  • Nochmals: Da es auch Möglichkeiten gibt, Jahre später noch Einwendungen zu erheben, muss gespeichert werden. Was du jetzt aus der Info machst, bleibt dir überlassen.


    Ich verstehe den Gedanken von evtl. nachträglichen Einwendungen schon, aber in meinem Fall, wenn es zu gar keiner Bearbeitung kommt, weil ich selbst freiwillig den Antrag zurücknehme: Wogegen sollte ich da sinnvollerweise irgendwann später "EInwendungen" erheben? Gegen meine eigene Entscheidung, doch keinen Antrag zu stellen?

    Worin soll die datenschutzrechtliche "Erforderlichkeit zur Durchführung des Wohngeldgesetzes" bestehen, wenn gar keine Bearbeitung stattfindet, weil ich vorher den Antrag wieder zurücknehme?

    Der von dir gerichtlich entschiedene Fall, der auf evtl. Beratungsfehler verweist, hat ziemlich sicher einen "normal bestehenden" Antragsfall mit erfolgter Bearbeitung zum Gegenstand. Um diesen Unterschied geht es.

  • Wogegen sollte ich da sinnvollerweise irgendwann später "EInwendungen" erheben?

    Gegen die Beratung des Sachbearbeiters. Diese hat stattgefunden auch ohne Antrag. Der Sachbearbeiter hat etwas geäußert, dass kein Anspruch besteht. Nur allein deshalb wurde der Antrag zurück genommen. Gegen diese Beratung könnte es theoetisch später Beschwerden geben. Deshalb werden alle Vorgänge dokumentiert.

  • Deshalb werden alle Vorgänge dokumentiert.


    Ich weiß nicht, was du mit "Vorgang dokumentieren" meinst. Mir geht es um die m.E. datenschutzrechtlich bedenkliche Digitalisierung des gesamten Antrages samt aller Anlagen, siehe post 10:

    Jetzt ergibt sich als Folge davon die Frage, ob es datenschutzrechtlich nötig bzw. erlaubt ist, den von mir wieder zurückgezogenen Antrag mitsamt allen Unterlagen zu digitalisieren und die Daten zu speichern (und offenbar irgendwie zu verwenden?).


    Mittlerweile habe ich den Antrag zurückgenommen und vorher nochmal angerufen, ob und wenn ja, warum die Digitalisierung nötig ist. Mit Hinweis auf die in den Datenschutzgesetzen formulierte "Erforderlichkeit" zur Durchführung des Wohngeldgesetzes.

    Und siehe da, es ist nicht nötig, lediglich der Antrag auf Rücknahme wird registriert. Das verstehe ich und habe kein Problem damit bez. Datenschutz. Meine eingereichten Unterlagen habe ich komplett wieder zurück bekommen.

    Vermutlich sage ich es jetzt dem Falschen, aber mir scheint, es gibt in den Forum eine Tendenz, "pro Behörde und contra Hilfesuchenden". Fast so, als ob die Mods/Admins hier größtenteils selbst in Behörden sitzen und sich jeden Tag mit Antzragstellern rumärgern müssen. Jedenfalls war der Ton überwiegend eher unfreundlich und oft von Unterstellungen begleitet.

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