Betriebskosten Zustimmung Jobcenter

  • Nabend miteinander

    Mein Anliegen betrifft die Auszahlung und Weitergabe der betriebskosten Abrechnung bei Nebenkosten Guthaben vom Vermieter!

    Folgende Situation....mein Vermieter weigert sich seid ein drei Jahren wie gesetzlich festgelegt Nebenkosten Guthaben binnen 30 Tagen auszuzahlen und behauptet daß er es erst auszahlen darf wenn ich vom Jobcenter ein Schriftstück vorlege woraus hervor geht das das Jobcenter seine Erlaubnis erteilt das Guthaben auszuzahlen. Letztes Jahr passierte folgendes

    Nach Androhung rechtlicher Schritte und dem Hinweis das der Vermieter gar nicht befugt ist solch eine Bedingung zur Auszahlung des Guthabens festzulegen noch das es gesetzlich vorgeschrieben ist das nur mit Zustimmung vom Jobcenter das Guthaben ausgezahlt werden darf , hat der Vermieter eigenmächtig die Betriebskosten Abrechnung ohne Zustimmung oder Information ans Jobcenter geschickt

    Die zwei Jahre bevor der Vermieter anfing nur auszahlen zu wollen wenn das Jobcenter zustimmt gab es keine Probleme immer 9 Tage nach Erhalt der betriebskosten Abrechnung wurde das Geld überwiesen.

    Ich würde gern Wissen warum mit einmal der Vermieter solche Bedingungen stellt und sich weigert es wie vorher gewohnt auszuzahlen

    Und was ich noch gern wissen möchte ist wie bei BK Guthaben das Guthaben eingerechnet wird ins bürgergeld wenn man jeden Monat vom Regelsatz noch 90€ selbst zur Miete dazu zahlen musste

    Den in der BK vor zwei Jahren hatte ich etwa ein Guthaben von 1200€ und davon wurden über 700€ angerechnet beim bürgergeld

    Letztes Jahr die BK Abrechnung hatte ein Guthaben von etwa 1000€ Euro da wurden aber nur 300€ abgerechnet.

    Ich habe jeden Monat im Wochen Wechselmodell meine zwei Kinder da aber nur das ältere Kind wird anteilig für die Miete eingerechnet von Anfang an da mein kleiners Kind erst drei Jahre später im Wechselmodell zu mir kam und bis heute kommt aber bei ihm wird keine Miete anteilig berechnet was heißt zwei Personen Haushalt

  • mein Vermieter weigert sich seid ein drei Jahren wie gesetzlich festgelegt Nebenkosten Guthaben binnen 30 Tagen auszuzahlen

    Diesen Teil der Frage muss man vom Mietrecht her betrachten. Und das bedeutet, gemäß §287 und 388 BGB die Aufrechnung mit der Miete zu erklären und den Betrag dann entsprechend von der Miete abzuziehen.

  • Ich verstehe schon das is Jobcenter möchte das der Vermieter erst das Guthaben auszahlt, wenn ich das OK von denen vorlege. Aber am Ende ist doch eigentlich egal, wann an die Betriebskosten beim Amt eingereicht werden, solange es im geforderten Zeitraum ist.

    Es wird ja eh angerechnet, so soll es ja auch sein, aber bis vor drei Jahren hat es immer gelangt wenn ich es mit dem Weiterbewilligungsantrag eingereicht habe.

    Vielleicht lag es daran, dass ich bis dahin fast immer nachzahlen musste und da ich über der anerkannten Miete liege, musste ich die Nachzahlung auch immer selbst zahlen. Sprich, das Jobcenter hat es nicht übernommen. ist ja auch nicht das Problem.

    Aber vor drei Jahren wurde ich einmal geschätzt da ich im Krankenhaus lag einige Zeit und bei der Abrechnung musste ich wieder Mal nachzahlen. Hinzu kam das die Miete um 50€ monatlich erhöht wurde. Daraufhin musste ich dann jeden Monat 50€ mehr dazu zahlen zur Miete.

    Das Jahr drauf, die Abrechnung vor zwei Jahren, wo sie wieder abgelesen haben, hatte ich über 1200€ Guthaben. Ich gab beim Jobcenter an, dass es nur so viel ist, weil ich das Jahr zuvor geschätzt wurde. Mir wurde von nem bekannten Jobcenter Mitarbeiter erklärt, dass Jobcenter hätte das Guthaben aufteilen müssen und anders anrechnen müssen.

    Die Betriebskosten Abrechnung letztes Jahr waren dann noch 1000€ Euro. Danach wurde ich aufgefordert den Vermieter zu bitten, die Miete runter zu setzen. Was er tat in Höhe von 50€ und dieses Jahr hab ich noch ein Guthaben von rund 550€.

    Ich frage mich halt auch seid zwei Jahren wie es möglich ist, dass ich sage Mal, seid 2011 aller zwei Jahre ich nachzahlen musste und die Miete im Schnitt 20€ hoch gesetzt wurde. So das ich am Ende von 420€ Miete 2011 auf 549€ im Monat gestiegen bin im Jahre 2022.

    Komischerweise habe ich, seitdem die Kosten geschätzt wurden, die letzen drei Jahren auf einmal so hohes Guthaben jedes Jahr. Aber wie man bestimmt auch rausliest hab ich absolut keine Ahnung wo ich mich wegen der Sache hin wenden kann

  • Da das JC die KdU nach Vorlage der Betriebskosten-Abrechnung mit Guthaben sowieso im Folgemonat mindert, dürfte es für dich egal sein, ob dein Vermieter erst ein o.k. vom JC will.

    Betriebskosten-Guthaben sind nicht an den Mieter auszuzahlen, da das JC Monat für Monat die KdU zahlt.

    (Grund)Miete und Betriebskosten bitte nicht verwechseln. Mieterhöhung "runtersetzen" dürfte nicht zu machen sein.

    Die 50,- mtl. weniger sind eher die geringeren Betriebskosten.

    Betriebskosten mit solch enormen Guthaben kann man als Mieter selbst verhindern, z.B. kann man geringere monatliche Betriebskosten-Vorauszahlungen leisten. Dazu braucht man weder das JC noch den Vermieter.

    Warum wurden die Betriebskosten geschätzt?

    am Ende ist doch eigentlich egal

    Ja, denn es gilt nach § 22 (3) SGB II

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;

  • Betriebskosten-Guthaben sind nicht an den Mieter auszuzahlen, da das JC Monat für Monat die KdU zahlt

    Wie kommst du darauf?

    Ich würde gern Wissen warum mit einmal der Vermieter solche Bedingungen stellt und sich weigert es wie vorher gewohnt auszuzahlen

    Das kann dir nur dein Vermieter beantworten.


    Und was ich noch gern wissen möchte ist wie bei BK Guthaben das Guthaben eingerechnet wird ins bürgergeld wenn man jeden Monat vom Regelsatz noch 90€ selbst zur Miete dazu zahlen musste

    Dann darf das JC 12 x 90 Euro nicht berücksichtigen.


    Ich habe jeden Monat im Wochen Wechselmodell meine zwei Kinder da aber nur das ältere Kind wird anteilig für die Miete eingerechnet von Anfang an

    Meinst du damit, dass bei dem jüngeren Kind trotz echtem Wechselmodell kein KdU Bedarf im Bescheid steht (anteilig) und nur der Regelsatz? Oder meinst du damit, dass man die Angemessenheit der Miethöhe trotz des zweiten Kindes unverändert gelassen hat, also trotz des weiteren Kindes beispielsweise nur 500 Euro Miete anstatt tatsächlichen 600 Euro berücksichtigt?

  • Oh, sorry, das mit der eigenen Zuzahlung hatte ich in der TS-Schilderung leider überlesen

    Selbst ohne Zuzahlung ist das Guthaben an den Mieter auszuzahlen. Ein Anspruchsübergang nach § 33 SGB II tritt m. E. n erst bei Verzug des Vermieters ein.

    Man kann allenfalls darüber streiten, ob der Vermieter nicht bereits in Verzug ist.


    Der Normalfall ist aber die Auszahlung des Guthabens oder Verrechnung mit der nächstfälligen Miete und der Anrechnung des Guthabens durch das JC als Einkommen nach § 10 iVm § 22 Absatz 3 SGB II.

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