Nabend miteinander
Mein Anliegen betrifft die Auszahlung und Weitergabe der betriebskosten Abrechnung bei Nebenkosten Guthaben vom Vermieter!
Folgende Situation....mein Vermieter weigert sich seid ein drei Jahren wie gesetzlich festgelegt Nebenkosten Guthaben binnen 30 Tagen auszuzahlen und behauptet daß er es erst auszahlen darf wenn ich vom Jobcenter ein Schriftstück vorlege woraus hervor geht das das Jobcenter seine Erlaubnis erteilt das Guthaben auszuzahlen. Letztes Jahr passierte folgendes
Nach Androhung rechtlicher Schritte und dem Hinweis das der Vermieter gar nicht befugt ist solch eine Bedingung zur Auszahlung des Guthabens festzulegen noch das es gesetzlich vorgeschrieben ist das nur mit Zustimmung vom Jobcenter das Guthaben ausgezahlt werden darf , hat der Vermieter eigenmächtig die Betriebskosten Abrechnung ohne Zustimmung oder Information ans Jobcenter geschickt
Die zwei Jahre bevor der Vermieter anfing nur auszahlen zu wollen wenn das Jobcenter zustimmt gab es keine Probleme immer 9 Tage nach Erhalt der betriebskosten Abrechnung wurde das Geld überwiesen.
Ich würde gern Wissen warum mit einmal der Vermieter solche Bedingungen stellt und sich weigert es wie vorher gewohnt auszuzahlen
Und was ich noch gern wissen möchte ist wie bei BK Guthaben das Guthaben eingerechnet wird ins bürgergeld wenn man jeden Monat vom Regelsatz noch 90€ selbst zur Miete dazu zahlen musste
Den in der BK vor zwei Jahren hatte ich etwa ein Guthaben von 1200€ und davon wurden über 700€ angerechnet beim bürgergeld
Letztes Jahr die BK Abrechnung hatte ein Guthaben von etwa 1000€ Euro da wurden aber nur 300€ abgerechnet.
Ich habe jeden Monat im Wochen Wechselmodell meine zwei Kinder da aber nur das ältere Kind wird anteilig für die Miete eingerechnet von Anfang an da mein kleiners Kind erst drei Jahre später im Wechselmodell zu mir kam und bis heute kommt aber bei ihm wird keine Miete anteilig berechnet was heißt zwei Personen Haushalt