Bürgergeld ohne festen Wohnsitz

  • Hallo zusammen, ich habe bis vor 3 Monaten noch in der Stadt Essen gelebt, wurde dort am 31 März diesen Jahres von Amtswegen abgemeldet da ich dort nicht mehr lebe. Ich habe auf meinem Ausweis allerdings noch die alte Adresse in Essen aber ich halte mich seit ca. 3 Monaten im Raum Köln bzw. Hürth bei Bekannten auf in einem feststehenden Wohnwagen oder halt bei anderen Bekannten auf. Ich habe auch Teilzeit bis letzten Monat also bis 31 Juli gearbeitet Verdienst 582€. Jetzt ist meine Frage ob ich einen Antrag auf Bürgergeld stellen kann, wo meine Anlaufstelle ist da ich ja in Köln nirgendswo registriert bin. Ich war in Kalt beim Kundencenter aber wurde dort abgewiesen als mich ohne festen Wohnsitz melden wollte. Wie gehe ich am besten vor? An wen melden und wie sind die Chancen auf Bewilligung können sie mir helfen? Da ich nur 582€ netto verdient habe bekomme ich auch ALG 1 oder Bürgergeld?

  • Du stellst deinen Antrag dort, wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Es kommt nicht auf die Melde oder Nicht-Melde-Adresse an. Deine Anlaufstelle ist also das Jobcenter Köln.

    Wichtig ist halt nur, dass du eine Adresse nennst, an der du auch postalisch erreichbar bist.

  • Bürgergeld kannst du zur Fristwahrung bei jedem beliebigen Jobcenter beantragen, das müsste intern dann an das "zuständige" weitergeleitet werden. In deinem Fall ist das Amt für das Gebiet zuständig, wo du dich überwiegend aufhältst - Köln.

    ALG beantragen würde ich sagen ja, falls du einen Anspruch hast, wird ja mit dem Bürgergeld verrechnet. Aber das werden dir die Sachbearbeiter im Jobcenter schon sagen, was zu tun ist. Viel Erfolg

  • Ok, das mit der Teilzeittätigkeit habe ich überlesen :)

    In erster Linie musst du dich arbeitsuchend melden bei der Agentur für Arbeit in Köln und Arbeitslosengeld I beantragen (wenn du mindestens 12 Monate gearbeitet hat und somit die Anwartschaftszeit erfüllt hast). Die Arbeitsuchendmeldung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Kenntnis der Beendigung erfolgen. Da wir heute schon fast eine Woche rum haben im August und du zum 31. Juli aufgehört hast, wird es wohl auf eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld hinauslaufen - aber das wird dir die Agentur für Arbeit dann ggfls. erklären.

    Du solltest also NOCH HEUTE bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden.

    Theoretisch könntest du auch Wohngeld beantragen, jedoch wird wohl das aufgrund deines niedrigen Verdienstes das ALG nicht reichen, um das Mindesteinkommen zu erreichen. Daher wirst du zusätzlich Bürgergeld beim Jobcenter Köln beantragen müssen.

    Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet hast, gehst du anschließend zum Jobcenter und beantragst Bürgergeld, mit dem Verweis auf deine Arbeitsuchendmeldung. Das kannst du auch persönlich direkt beim Jobcenter erledigen.

    Aber mal eine Frage: Wenn du bis Juli in Teilzeit gearbeitet hast und "nur" 582€ verdient hast, wovon hast du gelebt? Du hättest auch schon zu dieser Zeit Bürgergeld beantragen können.

  • ok und wie kläre ich die Angelegenheit mit meiner Adresse da ich ja aktuell noch ohne festen Wohnsitz bin? Das bedeutet auf dem Perso steht noch die alte Adresse in Essen wie gesagt beim Meldeamt in Köln wurde ich abgewiesen und bin da nicht gemeldet.

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