Kosten der Unterkunft zu hoch - Zusage zum Umzug verweigert und Obdachlosigkeit droht

  • Hallo Gemeinde,

    ich habe folgendes Problem:

    bei mir und meinem Hund droht die Obdachlosigkeit. Ich habe etliche Wohnungen seit über einem halben Jahr besichtigt und lauter Absagen bekommen. Nun habe ich endlich eine passende Wohnung gefunden wo wir einziehen können.

    Allerdings sagt mir jetzt die Dame vom Amt, anderes Bundesland, das die Miete um sage und schreibe 25 Euro zu hoch und die qm Zahl der Wohnung um 2qm zu groß ist. Deswegen würde sie da auch die Kaution nicht übernehmen.

    Ich könnte die Wohnung zwar anmieten aber dann würde meine jetzige Sachbearbeiterin die Umzugskosten auch nicht tragen.

    Gibt es da eine Art Sonderreglung oder Härtefallregelung da ja die Obdachlosigkeit droht.


    VG Peter

  • Allerdings sagt mir jetzt die Dame vom Amt,

    Welches Amt sagt dir das? Warum und seit wann droht Obdachlosigkeit? Weiß das Amt das?

    Man sollte sich von Ämtern und Behörden immer Schriftliches geben lassen, nachdem man selbst schriftlich die Zusicherung zur Kostenübernahme beantragt hat und auch die besonderen Gründe dargelegt hat.

    Die 2m² dürften keine Rolle spielen.

  • das neue Grundsicherungsamt in dem neuen Bundesland wo ich hinziehen will sagt das. Und ab Mitte nächsten Monat muss ich hier raus da keine Einigung mit dem Vermieter möglich ist. Das Amt weiß davon. Ja.

  • das neue Grundsicherungsamt in dem neuen Bundesland wo ich hinziehen will sagt das.

    Ich darf nochmal fragen?

    a) Wann hast du schriftlich beim neuen JC die Zusicherung zur Kostenübernahme (neue Mietkosten) und die Kaution als Darlehen beantragt?

    b) Was genau hat das neue Jobcenter dir schriftlich geantwortet? Gesagtes ist Schall und Rauch.

    c) Ist dir bekannt, dass bei einem Umzug in einen anderen JC-Bereich die Umzugskosten idR vom bisherigen JC zu zahlen sind, wenn der Umzug erforderlich ist?

    d)Bei wem hast du die Umzugskosten beantragt, die meist nur die minimale Hilfe zur Selbsthilfe beinhaltet?

    e) Zu wann hat dein Vermieter dir schriftlich gekündigt?

    Es gilt § 22 (6) SGB II. Evtl. auch später noch Absatz 9 des § 22 SGB II.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

  • zu a) nachdem ich mir die Wohnung angesehen habe und ein Mietangebot erhalten habe

    zu b) das die KDU um genau 25 Euro zu hoch sind und 2qm zu viel sind. Ich könnte zwar anmieten allerdings muss ich dann die 25 Euro zuviel selber zahlen und die Kaution wird nicht übernommen

    zu c) ja das weiss ich, die sagen aber auch solange ich keine Kostenübernahme von dem anderen Jobcenter habe die keine Umzugskosten übernehmen werden

    zu d) bei meiner alten Sachbearbeiterin

    zu e) bereits zum 01.08.

  • Das einzig lesbare Datum ist der 1.8. Also wird es evtl. darauf hinauslaufen, dass der Vermieter eine Räumungsklage anstrengt und dann § 22(9) SGB II für den weiteren Verlauf relevant wird.

    Ich ging davon aus, dass du auf die Frage -WANN ?- ein Datum nennst. Und für solche bedrohlichen Szenarien wie drohende Wohnungslosigkeit darf man hier gern auch anonymisierte Anhänge einfügen. Denn oft ist der Wortlaut eines behördlichen Schreibens wichtig.

    Mit viel Glück hält der Vermieter das Mietangebot noch bis... aufrecht.

  • Grundsätzlich sind die Werte eines Mietkonzeptes eines Jobcenters von der Kommune vorgegeben und das JC hat sich daran zu halten. Es hat auch nicht die Aufgabe einer Odnungsbehörde, die zur Unterbringung von Obdachlosen verpflichtet ist. Der Hund spielt keine Rolle und falls er ein Hinderungsgrund ist, dass nicht an dich vermietet wird, dann hast du die Konsequenzen zu tragen. 25 Euro zuviel ist nunmal 25 Euro zuviel = nicht angemessen.

    Warum wurde dir überhaupt die Wohnung gekündigt?

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