Nach Tod der Tochter Enkel 12 Jahre aufgenommen und Antrag für Enkel wird nicht bearbeitet

  • Hallo 👋

    Ich habe nach dem Tod meiner Tochter meinen Enkel 12 Jahre alt zu mir genommen das war Ende 2025

    Ich kann nicht mehr arbeiten gehen wegen gesundheitlichen Probleme und bin dann Anfang April zur ARGE und habe Geld beantragt für meinen Enkel seit dem bin ich nur am hin und her rennen zwischen ARGE und Sozialamt ich musste eine Menge Papiere und Bescheinigungen abgeben vor ca 2 Monaten war alles abgegeben

    Die ARGE zieht mir schon eine halbe Miete ab und natürlich berechnet sie auch das Geld das mir zusteht vom Enkel, dabei habe ich bis jetzt noch keinen Cent bekommen, weil die Bearbeitung angeblich wegen hohem aufkommen länger dauert

    Ich bin langsam echt mit den Nerven fertig denn ich habe gestern eine mündliche Mahnung von meinem Vermieter bekommen 😓 wegen der fehlenden halben Miete und das schlimme ist das mein Vermieter kein Verständnis dafür hat

    Moderation: Neues Thema eröffnet!

  • Da dein Enkel erst 12 und daher nicht erwerbsfähig ist, ist das auch kein Thema für Bürgergeld/SGB II, sondern Jugendamt oder SGB XII. ARGEn gibt es im Übrigen im Zusammenhang mit dem SGB II schon über 16 Jahre nicht mehr.

  • Ja das Wort Arge hat sich so festgesetzt sorry

    Übrigens, ich bekomme Geld von der ARGE

    Die ARGE sagt ich muss für meinen Enkel zum Sozialamt und dort Geld beantragen

    Ich habe tagelang Dokumente, Bescheinigungen usw besorgt und auf das Sozialamt gebracht

    Die vom Sozialamt sagen das ist in Bearbeitung und das jetzt im dritten Monat 🤨 und die ARGE bezahlt Monatlich nur 250 und mein Vermieter sagt wenn er zum dritten Mal nur eine halbe Miete bekommt kündigt er mir die Wohnung

  • Übrigens, ich bekomme Geld von der ARGE

    Du bekommst also Leistungen vom Jobcenter. Und dein Enkel wird demnächst hoffentlich Geld vom Sozialamt erhalten. Was dein Vermieter sagt, muss weder das Sozialamt noch das Jobcenter interessieren. Der Vermieter müsste dir eine schriftliche Kündigung schicken. Falls das passiert, solltest du damit sofort beim Sozialamt vorstellig werden.

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