Guten Morgen alle zusammen, am 01.07.2026 sind ja einige Änderungen in Kraft getreten, u.a. der SGB 2, §41a Abs 3 , welcher eine neue Auscchlussregelung erhält. Frage von mir:
ich beziehe seit 03/ 2022 Bürgergeld; beruflicher Status freier Handelsvertreter nach § 84 HGB und damit formal selbständig. Eine Eks habe ich nie abgegeben, folgende Eckdaten:
Fahrtenbuch in 11/2022 übersandt: keine Reaktion;
Anfrage wenn eine zweite Person bei mir einzieht (kam aber nicht zum Tragen) in 01/ 2023: keine Reaktion;
in 04/ 2023 Widerspruch gegen Bescheid: keine Reaktion;
am 06.02.2025 per E-Mail WBA für 2025 gestellt und dabei gemeldet, daß Hausgeldrückerstattung in Höhe von ca 1,9 TEUR erfolgte und ergänzend der Sachbearbeiterin telefonisch sofortige Rückzahlung angeboten;
Reaktion: Das lassen Sie mal, ich sende Ihnen gesonderten Bescheid; wann kam der Bescheid - bis heute nicht;
in 02/2026 erneute Hausgeldrückzahlung in HÖhe von ca 0,5 TEUR bei WBA gemeldet:
keine Reaktion; bei WBA in 09/ 2025 auf Auszügen Prämieneingang von2 TEUR dokumentiert: keine Reaktion.
Die Sachbearbeiterin scheint mir überfordert oder überlastet zu sein. Kann mir das Amt wegen der fehlenden EKS jetzt einen Nullbescheid festsetzen und das gesamte Bürgergeld zurückfordern ?
Es ist in dem Paragrafen ja auch die Rede von "angemessener Fristsetzung" und "Belehrung über die Rechtsfolgen".
Zumindest letzteres muss ja erfolgen; da es eine neue Regelung sein, kann bisher eine Belehrung ja nicht erfolgt sein. Und: was habe ich unter "angemessener Frist zu verstehen"?
4 Jahre auf einen Schlag nachzuarbeiten ist zeitaufwendig. Zumal das Amt ja auch gravierende Versäumnisse zu verantworten hat. Dazu kommt, daß ich mehrfach krank war. Dies und Existenzängste haben mich dazu gezwungen fachlich Hilfe (Psychologe) in Anspruch zu nehmen.
Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen ? Für Eure Mühe bereits vorab mein bester Dank !