Hallo zusammen,
ich schreibe hier im Forum für meine Noch- Ehefrau und brauche, wenn möglich, eure Hilfe rzum Thema Bürgergeld und Kostenübernahme der Unterkunft.
Folgendes Szenario:
Meine Frau und ich haben zusammen ein 4 Jähriges Kind und Trennen uns leider jetzt. Ich bin Erwerbstätig, meine Frau nicht da sie bisher Hausfrau war. Dementsprechend wird meine Frau jetzt Bürgergeld beantragen.
Meine Frage ist nun, gibt es beim Bürgergeld die Möglichkeit, dass die Miete der bisherigen, gemeinsamen Wohnung vom Jobcenter für eine Weile übernommen wird, trotzdem die Kosten dafür eigentlich des Regelsatz übersteigen? Gibt es in solchen Szenarien, sowas wie eine Karrenzzeit für meine Frau?
Wir haben eine Kaltmiete von rund 840 Euro und Warm sind wir bei knappen 1000 Euro.
Wir hoffen, dass es da irgendwie eine Regelung gibt, damit unser Kind nicht nur die Trennung verarbeiten- sondern mittendrin auch noch ein Umzug ertragen muss.
Kennt sich zufällig jemand damit aus und kann uns ein Rat geben?