Anrecht auf Bürgergeld und Zumutbarkeit bei Pflege Angehöriger mit Pflegestufe 2

  • Hallo miteinander,

    Ich Pflege seit letztem November meine Mutter, die nach einer schweren Operation Pflegegrad 2 erhalten hat. Zeitgleich und völlig unabhängig davon wurde mir aus innerbetrieblichen Gründen gekündigt. Das Arbeitsamt hat mich bei meinen Ersttermin flugs und hemdsärmelig wieder abgemeldet, da ich aufgrund der Pflegesituation dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, und ans Jobcenter weiterverwiesen.

    Das Jobcenter hat mir vorläufig Leistungen zugebilligt, aber mich angewiesen, umgehend beim Arbeitsamt wieder vorrangige Leistungen zu beantragen, da ich erst ab Pflegestufe 4 vom Arbeitsmarkt freigestellt sei.

    Die tatsächliche Pflege gestaltet sich schwierig und zeitaufwendig, teilweise auch nachts. Meine Mutter ist körperlich seit der OP mittlerweile wieder sehr rüstig, aber psychisch schwer angeschlagen und muß ganztägig beaufsichtigt werden. Ich will sie auf keinen Fall in Tagespflege geben, sie würde sich auch heftig wiedersetzen, und ich halte nichts von Haushaltshilfen, da Einmischung fremder Leute ihren Zustand sofort verschlechtert. Ich habe nachher mehr Theater damit, sie psychisch wieder zu stabilisieren, als wenn ich die Arbeit alleine mache.

    Bei der Beurteilung ihres Pflegegrads durch den MD (eine äußerst fragwürdige Person) wurde ihre psychische Erkrankung kaum gewürdigt, da diese nicht zwingend einen über 6 Monate andauernden Zustand darstelle. Ich denke aber, daß ich eine Höherstufung auf Pflegegrad 3 erreichen kann, damit aber immer noch "arbeitspflichtig" wäre.

    Zunächst wurde ich vom Jobcenter angewiesen, mich durch einen Pflegestützpunkt des Landkreises beraten zu lassen. Über den Tip eine Höherstufung zu beantragen hinaus, war das Gespräch eher befremdlich, weil mir die Dame nahezu aggresiv alle möglichen Fremdleistungen wie Tagespflege aufdrängen wollte. In den letzten Monaten habe ich mehrfach festgestellt, daß es in der Krankenhausberatung, Krankenkasse etc. stets darum geht, einem externe Dienstleistungen proaktiv anzudienen, die meiner Mutter bereits erheblich geschadet haben.

    Nun meine Fragen: Bei welcher Beratungsstelle würdet Ihr Hilfe zum Umgang mit dem Jobcenter suchen? Ich vermute irgendwie, die Regel "Freistellung vom Arbeitmarkt erst ab Pflegegrad 4", ist wahrscheinlich nicht in Stein gemeißelt. Ich denke, die Beurteilung durch den psychatrisch nicht geschulten MD kann auch nicht alleinige Grundlage der Beurteilung einer Pflegesituation bilden. Wie seht Ihr das? Welche Erfahrungen habt Ihr gesammelt?

    Mit Dank für Anregungen voraus, Gruß Siegfried

  • Woher nimmst du dein Wissen, dass das Personal beim MD, was den psychischen Zustand deiner Mutter angeht, nicht geschult ist? Ich selbst habe neben meinem Job meine Eltern 6 Jahre lang gepflegt. Ich wurde super durch den MD beraten. Beim MD arbeitet medizinisches Fachpersonal.

  • Du musst nicht nur mit dem JC umgehen, denn mehrere Beteiligte hängen quasi aneinander. Eine Beratungsstelle sagt dir womöglich nichts zu Pflegekasse/MD/Agentur für Arbeit.

    Was ich tun würde:

    - Mich bei der Arbeitsagentur wieder arbeitslos melden und für mind. 15 Wochenstunden der Vermittlung zur Verfügung stehen. (das ist nur das entspr. Kreuz im ALG-Antrag). Daraufhin wird mein ALG-Anspruch als vorrangige Leistung berechnet und bewilligt.

    - Dem JC den Bewilligungsbescheid des ALG mitteilen/vorlegen.

    - Wann und ob ich Vermittlungsvorschläge erhalte (mit oder ohne Rechtsfolgebelehrung) und wann die Agentur mit mir eine EGV vereinbaren will, warte ich ab. Bis dahin kann ich pflegen. Bis dahin schaue ich mich nach Jobs um.

    - Einen Verschlechterungsantrag (auf höheren PG) für die Mutter bei der Pflegekasse stellen.

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