Bürgergeldantrag ohne Elternprüfung und Umzug bei Schüler U25 möglich?

  • Ich bin 18, gehe noch zur Schule und wohne bei meinen Eltern.

    Wir streiten häufig und es belastet mich psychisch und schulisch stark. Meine Noten sind deutlich schlechter geworden.

    Ich würde gerne ausziehen und Bürgergeld beantragen und am besten meine Eltern da raushalten,sodass sie nichts zahlen.

    Meine Frage: Gibt es eine realistische Möglichkeit, dass ich als eigene Bedarfsgemeinschaft anerkannt werde, ohne dass das Einkommen meiner Eltern geprüft oder angerechnet wird?

    Reicht eine Stellungnahme vom Jugendamt aus, oder werden die Eltern unter 25 grundsätzlich immer finanziell einbezogen?

    Hat jemand damit praktische Erfahrungen?

  • Gibt es eine realistische Möglichkeit, dass ich als eigene Bedarfsgemeinschaft anerkannt werde, ohne dass das Einkommen meiner Eltern geprüft oder angerechnet wird?

    Wegen solcher Gründe ist mir keine Möglichkeit bekannt. Das Jugendamt wird wegen solcher Gründe keinen Auszug befürworten. Dazu braucht es wohl mehr.

    Unterhalt müssten deine Eltern dir grundsätzlich zahlen, wenn du ausziehst. Das hat Vorrang vor Sozialleistungen wie Bürgergeld.

    Ich kenne einen Fall, in dem das Jugendamt einen Schüler dabei unterstützt hat, aus der 3-er BG mit den Eltern ausziehen zu dürfen. Allerdings gab es da andere massive Gründe, mehrere Gutachten und er zog dann mietfrei zu einem Verwandten.

  • Deine Eltern sind dir bis zur ersten Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet. Viele junge Menschen haben Probleme mit den Eltern und streiten sich. Wenn es überhaupt nicht geht, musst du zum Jugendamt gehen. Das JC ist erstmal außen vor.

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