Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier ein wenig weitergeholfen werden. Ich kann durch meine schwere Krankheit nicht arbeiten, mein ALG1 ist ausgelaufen und bis es mit der Erwerbsminderungsrente weitergehen kann wird noch ca 1 Jahr vergehen (Wartezeit auf Termin von ihnen aus). Mein erster Antrag auf Bürgergeld wurde abgelehnt weil mein Partner zu viel verdient, dieser hat sich jetzt allerdings von mir getrennt. Jetzt bin ich gerade an einem neuen Antrag, mein Vater meinte aber online gelesen zu haben, dass ich diesen nicht genehmigt bekomme, genau so wenig wie finanzielle Unterstützung für eine eigene Wohnung, da ich erst 21 bin und meine Eltern noch für mich zuständig. Stimmt das? Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich nicht längerfristig bei meinen Eltern wohnen zu müssen? Grundsicherung vielleicht? Aktuell bin ich noch bei meinem Ex gemeldet, weiß auch nicht ob es für den Antrag besser wäre das so zu lassen oder wieder offiziell bei meinen Eltern einzuziehen. Ich hoffe es ist deutlich genug formuliert und nicht verwirrend, bin aktuell sehr überfordert. Edit: ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis, falls das etwas ändert.
Bürgergeld und Wohnung bis zur Erwerbsminderungsrente wenn unter 25
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Lenny -
15. Februar 2026 um 15:34 -
Erledigt
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Es ist richtig, das mit 21 Jahren man zur BG der Eltern gehört, wenn man mit Ihnen zusammenlebt. Da Du aber bereits ohne HartzIV bei Deinen Eltern ausgezogen bist (mit Partner zusammengelebt), kannst Du NICHT verpflichtet werden, zu Deinen Eltern zurückziehen, d.h. Du hast Anrecht auf eine bezahlte eigene Wohnung innerhalb der Angemessenheit.
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Vielen Dank für die Info. Gilt das auch wenn mein Partner bisher den Großteil der Miete alleine gezahlt hat?
Also stelle ich quasi den Antrag, schreibe dass ich aktuell mietfrei bei meinem Ex Partner wohne, aber keine bg mehr besteht wegen Trennung? Ich habe ehrlich gesagt Sorge, dass sie denken ich veräpple sie, weil mein Partner sich genau 3 Tage nachdem die Ablehnung kam getrennt hat -
Mein erster Antrag auf Bürgergeld wurde abgelehnt weil mein Partner zu viel verdient,
Diese Ablehnung war korrekt. Warum aber müsstest du ausziehen? Verlangt er das von dir?
Warum suchst du dir nicht einen Job, bis das mit der EMR geklärt ist?
In einem neuen Bürgergeldantrag müsste glaubhaft gemacht werden, dass der § 7, Abs. 3a SGB II nicht mehr zutrifft... und ihr nicht mehr gegenseitig füreinander einsteht und auch getrennt voneinander wirtschaftet und haushaltet. Dass du eine 1er-BG bist und Bürgergeld für 1 Person beantragst.
Ob das räumlich vorstellbar ist? Im 1-Zi-Appt. schlecht, aber in einer Wohnung geht das unter Umständen. Ähnlich einer WG.
Hast du denn schon eine andere Wohnung, in die du umziehen könntest? Unterhaltspflichtig sind deine Eltern wohl nicht mehr, denn du hattest schon eigenes Einkommen, schon eine Wohnung/Partner und ein Rückzug zu den Eltern (wegen U25) wird nicht gefordert werden.
Ein SBH-Ausweis ändert an der jetzigen Situation nichts.
weil mein Partner sich genau 3 Tage nachdem die Ablehnung kam getrennt hat
Nenn doch bitte mal ein paar Zeiten. Die Trennung muss nicht tagesgenau erklärt werden.
d.h. Du hast Anrecht auf eine bezahlte eigene Wohnung
Diese muss sie erstmal finden, sonst bringt das ganze "Anrecht" nichts und Hartz IV steht seit 3 Jahren im Museum.
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Danke für deine Antwort.
naja wenn ich arbeiten könnte würde ich es mir Sicherheit tun.
Ja er möchte dass ich ausziehe und ich selbst finde es auch nicht schön mit meinem Ex in einer Wohnung zu wohnen.
Nein ich habe noch keine neue Wohnung, bezweifle auch dass ich so schnell eine finden werde.Nenn doch bitte mal ein paar Zeiten. Die Trennung muss nicht tagesgenau erklärt werden.
Das verstehe ich leider gerade nicht tut mir leid.
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Reden wir Klartext: solange ihr zusammen lebt, wird das JC sich wahrscheinlich quer stellen. Insbesondere auch aufgrund der auffälligen Nähe zwischen Ablehnung und Trennung. Ziehst du zu den Eltern, gehörst du zu deren Bedarfsgemeinschaft und je nachdem, was sie für Einkommen haben, besteht auch kein Anspruch auf Bürgergeld.
In welcher Schwere hältst du dich denn für erwerbsgemindert? Besteht Pflegebedürftigkeit? Bist du überhaupt in der Lage, in einer eigenen Wohnung selbständig zu leben?
Reichen überhaupt die Vorversicherungszeiten für eine EM-Rente?
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