Unterschiedliche Bewilligungszeiträume - Widerspruch, aber wie bei Gericht anhängigen Themen umgehen

  • Guten Tag!

    Kurze Frage:
    Mittlerweile sind 3 Klagen beim Sozialgericht anhängig. Drei, weil es sich um 3 unterschiedliche Leistungszeiträume á 6 Monate handelt.
    So richtig vorwärts geht es dabei nicht, daher weiß ich noch nicht, wie mit den teilweise gleichen Themen umgegangen wird. Ich gehe davon aus, dass Themen, die alle 3 Leistungszeiträume in identischer Weise betreffen im Verlauf des Verfahren zusammengefasst werden.

    Nun ist auch für einen vierten Leistungszeitraum der abschließende Bewilligungsbescheid vorliegend. Mit dermaßen vielen Fehlern, dass auch gegen diesen Widerspruch eingelegt wird.

    Unter anderem sind dabei auch zwei Themen relevant, die ja bereits in den Klagen beim Sozialgericht gegenständlich sind.

    Nun Frage ich mich vorausschauend, ob es eine Antragsmöglichkeit im Rahmen des Widerspruchs für die zwei Themen gibt, so dass nach Korrektur der Berechnungen nicht alleine wegen eben diesen beiden Themen erneut Klage eingereicht werden muss.

    Das erscheint mir prozessökonomisch und auch vom gesunden Menschenverstand her unsinnig.

    Prinzipiell würde ich gerne erreichen, dass in diesen Punkten schlicht die Entscheidung zu diesen beiden Themen aus den anhängigen Sozialgerichtsverfahren übernommen wird.

    Eventuell hat dazu jemand Erfahrung oder aber einen Tipp: Ist dies irgendwie möglich, ggf. gar üblich? Wie wäre ein solcher Antrag zu stellen? Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids oder bereits im Rahmen des Widerspruchs? Und ggf. mit Verweis auf welche entsprechenden Paragraphen oder Vorschriften...?

    Besten Dank!

  • Das geht nicht. Das JC muss über die Widersprüche entscheiden und das wird es normalerweise in einer Frist von 3 Monaten. Du kannst den neuen Widerspruch ruhend stellen lassen, wenn das JC damit auch einverstanden ist. Dann wird erst nach dem Ausgang der Klageverfahren darüber entschieden.

  • Vielen Dank!

    Bin etwas verwirrt, weil Du im ersten Satz schreibst, dass das nicht ginge. Danach aber doch einen Weg aufzeigst:

    Du kannst den neuen Widerspruch ruhend stellen lassen, wenn das JC damit auch einverstanden ist.

    D.h. ich schreibe den kompletten Widerspruch und beantrage die "Ruhendstellung" mit Verweis auf die anhängigen Verfahren in den beiden betroffenen Punkte?

  • Ich hatte dich so verstanden, dass du den Widerspruch entschieden haben willst aber irgendwie mit dem Hinweis "wenn da nochmal was kommt vom Sozialgericht, dann prüfen wir den Widerspruch nochmal neu". Also erneute Prüfung, obwohl der neue Widerspruch schon entschieden wurde.

    Liegen lassen in beiderseitigem Einverständnis geht immer. Ja, du schreibst den WS und beantragst darin die Ruhendstellung unter Verweis auf die anhängigen Verfahren beim SG.

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