Guten Tag!
Kurze Frage:
Mittlerweile sind 3 Klagen beim Sozialgericht anhängig. Drei, weil es sich um 3 unterschiedliche Leistungszeiträume á 6 Monate handelt.
So richtig vorwärts geht es dabei nicht, daher weiß ich noch nicht, wie mit den teilweise gleichen Themen umgegangen wird. Ich gehe davon aus, dass Themen, die alle 3 Leistungszeiträume in identischer Weise betreffen im Verlauf des Verfahren zusammengefasst werden.
Nun ist auch für einen vierten Leistungszeitraum der abschließende Bewilligungsbescheid vorliegend. Mit dermaßen vielen Fehlern, dass auch gegen diesen Widerspruch eingelegt wird.
Unter anderem sind dabei auch zwei Themen relevant, die ja bereits in den Klagen beim Sozialgericht gegenständlich sind.
Nun Frage ich mich vorausschauend, ob es eine Antragsmöglichkeit im Rahmen des Widerspruchs für die zwei Themen gibt, so dass nach Korrektur der Berechnungen nicht alleine wegen eben diesen beiden Themen erneut Klage eingereicht werden muss.
Das erscheint mir prozessökonomisch und auch vom gesunden Menschenverstand her unsinnig.
Prinzipiell würde ich gerne erreichen, dass in diesen Punkten schlicht die Entscheidung zu diesen beiden Themen aus den anhängigen Sozialgerichtsverfahren übernommen wird.
Eventuell hat dazu jemand Erfahrung oder aber einen Tipp: Ist dies irgendwie möglich, ggf. gar üblich? Wie wäre ein solcher Antrag zu stellen? Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids oder bereits im Rahmen des Widerspruchs? Und ggf. mit Verweis auf welche entsprechenden Paragraphen oder Vorschriften...?
Besten Dank!