Bürgergeldantrag abgelehnt und falsche Berechnung

  • Die vorläufige EKS ist ebenso logisch wie die Heizkosten. Zu Heizkosten wurde hier erklärt, wie das zu solchem Chaos kommt. Nicht das JC ist hier der böse Bube, von Anfang an NICHT.

    Bitte belehre mich nicht. Ich weiß, was Selbstständige LB nachweisen müssen, um pünktlich "korrekt berechnetes" Bürgergeld als ergänzende Leistungen zu erhalten. Das JC kann NICHT wissen, was aus deiner Unternehmensabwicklung wird, deshalb will man wie von jedem selbstständigen Antragsteller halbjährlich Nachweise sehen. Das JC will sie sehen!!!

    Du kannst gleich noch die vorläufige EKS für den nächsten BWZ ausfüllen. Übung hilft.

    Wenn sich im EKS-Formular bei A bis F nichts geändert hat, kann man das aus der vorl./ersten EKS übernehmen.

    Wenn unter Punkt G immer 0€ als Einnahme und Ausgabe drin steht, will das JC das SEHEN! Wozu sonst sind die Formulare da? Die €-Zahlen gehören rein!! Ein Scanner im JC erkennt eine 0, aber ein freies Feld nicht.

    Ohne abschließende EKS weiß dein JC ganz einfach nichts und berechnet nichts "abschließend" oder eben falsch aufgrund fehlender Nachweise.

    Zu Schuldzinsen musst du uns auch nichts erklären. Was dir in Zukunft unverständlich, nicht nachvollziehbar oder falsch erscheint (weil DIE dort keine Ahnung haben), kann immer innerhalb 1 Monat mit schriftlichen Widerspruch begegnet werden. Telefonate sind Schall und Rauch und nicht belegbar. Du hast die Quittungen für dein stückchenweise angerichtetes Chaos seit 09/25 bekommen.

    Ich bin sicher: Du musst noch viel lernen...weil du zum SGB II ganz wenig richtig und vieles nicht oder nur besserweißt.

    Nun erst mal Frohe Pfingsten!

  • Ich bin sicher: Du musst noch viel lernen...weil du zum SGB II ganz wenig richtig und vieles nicht oder nur besserweißt.

    Da kannst du sicher sein, hatte noch nie im Leben damit zu tun.
    Aber das ist kein Grund mir falsche Sachen zu unterstellen, wie z.B. das wir ein Einkommen um die € 2000,- + ALG I bekommen!
    Nun unterstellst du mir erneut wieder was:

    Die €-Zahlen gehören rein!! Ein Scanner im JC erkennt eine 0, aber ein freies Feld nicht.

    Dort wurden Zahlen eingetragen!

    Du hast die Quittungen für dein stückchenweise angerichtetes Chaos seit 09/25 bekommen.

    Na ja, wenn die solange brauchen kann ich auch nichts dagegen machen.
    Habe immer wieder nach dem Bearbeitungszustand im Onlineportal angefragt, als Ergebnis kam da immer wieder eine Aufforderung zur Mitwirkungspflicht. Warum nicht direkt die geforderten Unterlagen anfordern, sondern immer erst wenn man sich beschwert?


    Ich habe zum Glück noch Schonvermögen, womit ich nun die 8 Monate überbrücken konnte. Was machen die Leute die nichts auf der Tasche haben und solange hingehalten werden?

    Zu Schuldzinsen musst du uns auch nichts erklären. Was dir in Zukunft unverständlich, nicht nachvollziehbar oder falsch erscheint (weil DIE dort keine Ahnung haben), kann immer innerhalb 1 Monat mit schriftlichen Widerspruch begegnet werden.

    Das nenn ich mal Chaos von Seiten des JC! Zweimal falsch berechnet und zwei mal Widerspruch einlegen müssen. Trotz eindeutiger Nachweise.

    Telefonate sind Schall und Rauch und nicht belegbar.

    Dann frag ich mich warum die mich angerufen hat? Die ist davon ausgegangen das meine Tochter noch bei uns lebt. Ich habe ihr dann eine Meldebescheinigung zukommen lassen und zur Sicherheit noch einmal von meinem Sohn. Trotzdem wurden wieder nur 2/3 berechnet.

    Nun erst mal Frohe Pfingsten!


    Dir ebenso!;)


    Ein Scanner im JC erkennt eine 0, aber ein freies Feld nicht.

    Das JC, zumindest meines, scannt die Unterlagen selber nicht ein. Das Einscannen mach ein außenstehender Dienstleistungsanbieter. Die Unterlagen werden im JC abgeholt und dann wieder zurück gekarrt. Das ist auch einer der Gründe warum so einiges an Unterlagen verloren geht.
    Ich mache inzwischen alles über das Onlineportal und habe auch darum gebeten das bei mir genau so zu handhaben.

  • Zitat aus dem Bescheid:
    Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt.
    Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.

    Vorläufige Bewilligung:
    Die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung beruht auf § 41a Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II).

    Das war nicht meine Frage. Ich will wissen, ob unter dem Bescheid (unter "Ihr Recht" oder "Rechtsbehelfsbelehrung" anstelle "Sie können in Widerspruch gehen" der Satz "Der Bescheid wird gemäß § 86 Sozialgerichtsgesetz Gegenstand des Widerspruchsverfahrens" steht. Du zitierst, was am Anfang des Bescheides steht.

    Ob der Bescheid nun vorläufig ist oder nicht, ist in Bezug auf die Heizkosten erstmal egal. Wenn es im Oktober Heizkosten gab, müssen die auch im vorläufigen Bescheid berücksichtigt werden, da auch bei einer unter Vorläufigkeitsvorbehalt stehenden Leistung das Existenzminimum gesichert sein muss.

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