Bürgergeldantrag abgelehnt und falsche Berechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe am 04.08.2025 einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht.
    Da ich sehr lange nichts mehr gehört habe, musste ich am 29.01.2026 eine Aufforderung zu kurzfristigen Bearbeitung stellen, immerhin sind nun fast 6 Monate vergangen ohne das sich das Jobcenter bemüht hat.
    Nun habe ich heute einen Ablehnungsbescheid erhalten, der meiner Meinung nach mal eben falsch zusammengerechnet wurde.
    Unsere Schuldzinsen bei der Bank wurden nicht komplett angerechnet. Wir zahlen monatlich € 212,97- an Zinsen an die Bank und nicht wie im Ablehnungsbescheid € 142,52-. Ein Unterschied zu unseren Ungunsten € 70,45-. Kontoauszüge wurde eingereicht.
    Unsere Nebenkosten belaufen sich auf durchschnittlich € 188,67- mtl., das entspräche bei 6 Monaten € 1132,02-. Angerechnet werden aber nur 477,09- für die 6 Monate.
    Heizkosten wurden überhaupt nicht berücksichtig! Wir heizen mit Holzpellets und müssen immer auf Vorrat bestellen.
    Wir konnten nur knapp 4 Tonnen wegen Geldmangel bestellen und sind in Vorleistung gegangen damit wir heizen können. Rechnung wurde dem Jobcenter schon im Oktober eingereicht. Nun mussten wir noch einmal knapp 2 Tonnen nachbestellen und mussten diese wieder vorfinanzieren.
    Nun sind wir regelrecht geschockt von dem Ablehnungsbescheid, weil wir so gut wie Pleite sind, und das nur weil unsere Sachbearbeiterin so nachlässig gearbeitet hat.
    Ich habe natürlich sofort das Angebot hier zur kostenfreien Prüfung des Ablehnungsbescheid in Anspruch genommen.
    Mal sehen wie es weitergeht, aber ich finde es richtig beschämend das die Mitarbeiter bei Jobcenter das so einfach handhaben können, den Antrag so lange unbearbeitet liegen zu lassen und dann noch völlig unkorrekt einfach ablehnen.

    Hier der Ablehnungsbescheid

  • Sind die Zinsen für mehrere Kredite? Wenn ja, wären das alles Kredite für Haus/Wohnung? Wurde das explizit nachgewiesen?

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt. Wann habt ihr denn Pellets gekauft bzw. Wann war die Rechnung fällig?

    Zusätzlich habt ihr noch ein nicht hilfebedürftiges Kind im Haushalt. Beteiligt es sich denn an den Kosten? Habt ihr es schonmal mit Lastenzuschuss versucht?

  • Hallo Tamar, die Zinsen sind für ein Baudarlehen und wurden anhand von Kontoauszügen nachgewiesen. Darin ist keine Tilgung erhalten.
    1.Heizkostenrechnung beläuft sich auf € 1201,00- und war am 24.09.2025 fällig und Rechnung wurde dem Jobcenter sofort übermittelt.
    Das noch weitere Heizkosten fällig werden, wurde auch dem JC mitgeteilt. 2. Rechnung vom 27.01.2026 wurde auch dem JC sofort übermittelt.
    Das Kind ist zum 15.08.2025 ausgezogen.

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt. Wann habt ihr denn Pellets gekauft bzw. Wann war die Rechnung fällig?

    Das ist aber merkwürdig? Dann könnte es ja sein das wir nur Bürgergeld beziehen könnten, wenn wir Pellets kaufen, einen Monat im Jahr?
    Ich befürchte das ich da einen Rechtsanwalt hinzuziehen muss. Zinsen werden nicht komplett anerkannt, Nebenkosten sind nicht vollständig anerkannt und die Heizkosten wurde überhaupt nicht erwähnt.

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt.

    Ist das bei der Wohngebäudeversicherung & Schornsteinfeger auch so? Und wie sieht das mit den vierteljährlichen Zahlungen für Wasser & Abwasser aus, werden die auch immer nur bei Fälligkeit angerechnet?
    Das würde ja bedeuten, das ich unter Umständen dann alle 3 Monate einen neuen Antrag stellen muss.


    PS:
    Wir haben in den letzten drei Jahren unser Einfamilienhaus umfangreich in Eigenleistung saniert.
    Nun hat uns unsere Gebäudeversicherung nahegelegt, die Versicherung entsprechend zu erhöhen. Wir sind definitiv nun deutlich unterversichert.

    Auf was muss man achten, wenn man die Versicherungssumme angemessen erhöht oder einen neue Versicherung abschließen möchte?
    Muss man eine Selbstbeteiligung hinnehmen?

  • Das würde ja bedeuten, das ich unter Umständen dann alle 3 Monate einen neuen Antrag stellen muss.

    Nein. Das bedeutet es nicht. Aber gegen einen Bescheid, der für dich nicht nachvollziehbar ist, kannst du Widerspruch erheben. Auch nochmals Belege beifügen. Betrifft hier wohl die Kosten der Unterkunft und Heizung.

    Allg. Frage: Verbraucht ihr tatsächlich zu zweit 6t Pellets pro Jahr für das EFH? Es wird der gesetzl. Mehrbedarf für dezentrale WW-Bereitung berücksichtigt. Habt ihr elt. WW-Versorgung im Haus?

    Dass du nach der Antragstellung nicht nach 6-8 Wochen beim JC nachgefragt hast, ob evtl. etwas für die Antragsbearbeitung fehlt, ist dein Versäumnis. Offensichtlich sind auch deine Mitteilungen/Belege über die Pelletskäufe nicht bei der SB angekommen.

    Zu deiner Versicherungsfrage: Selbstverständlich sollte man die Gebäudeversicherung entsprechend erhöhen, wenn die Versicherung schon deutliche Unterversicherung erkannt hat. Ohne Selbstbeteiligung erhöht sich die V-Prämie. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nur im tatsächlichen Schadensfall berechnet.

  • Hallo Louise 25
    Wir haben bisher immer in der Übergangzeit noch mit Kaminholz geheizt, was beruflich kostenlos angefallen ist. Das geht nun leider nicht mehr, weil ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann. Nun ist auch mein Sohn in eine andere Stadt gezogen und kann uns auch nicht mehr helfen. Bis Ende Januar haben wir 4 to Pellets verheizt, nun habe ich noch einmal zwei nachbestellt und hoffe das es reicht.
    Also ja, wir brauchen immer so 5-6 to im Jahr. Wir heizen damit auch noch ein kleines Nebengebäude mit. Unser Haus ist Baujahr 1936 mit dicken Ziegelmauern ohne Außendämmung. Daher ist der Verbrauch schon nicht unnormal. Warmwasser wird durch einen Durchlauferhitzer bereitgestellt.
    Alle notwendigen Belege wurden bis Ende September 2025 online eingereicht. Auch die Rechnung über die 4 to. Pellets. Ich habe da nichts versäumt. Es wurden auch seitdem keine Belege mehr angefordert.

    Zur Gebäudeversicherung wollte ich eigentlich wissen, ob ich eine Selbstbeteiligung nehmen muss um die Prämie niedrig zu halten. Und wenn ja, übernimmt das JC die Selbstbeteiligung im Schadensfalle?

  • und wurden anhand von Kontoauszügen nachgewiesen.

    Es gibt doch jährlich einen Zins und Tilgungsplan. Normalerweise ändern sich die Zahlen auch jeden Monat. Der Kontoauszug ist hier kein geeigneter Nachweis.


    Das ist aber merkwürdig? Dann könnte es ja sein das wir nur Bürgergeld beziehen könnten, wenn wir Pellets kaufen, einen Monat im Jahr?

    Das ist nicht merkwürdig, sondern basiert auf einer Entscheidung des höchsten Sozialgerichts, mit dem genau das, was du gern hättest, abgeschafft wurde. Davor haben nämlich die (damals noch) ARGEn die Kosten einheitlich auf den Monat umgelegt. Darf nicht sein, es geht nach Fälligkeit. Und ja, das kann dazu führen, dass ihr nur in ein oder zwei Monaten Anspruch habt. Die Heizkosten für Eigentum werden übrigens auch nur in dem Umfang berücksichtigt, wie für eine der Personenzahl entsprechende Mietwohnung angemessen wäre. Also bei 2 Personen z. B. Angemessenheit für 60qm. Egal, ob ihr z. B. 120qm zu beheizen habt.

    Ihr solltet als erstes klären, was mit den Heizkosten ist. Ob die Unterlagen überhaupt angekommen sind. Alternativ in Widerspruch gehen und die Unterlagen (auch den Zins- und Tilgungsplan) nochmal beifügen.


    Bedenkt aber: je nachdem, was noch zu tilgen ist, entweder müsst ihr schnell eine Lösung finden (Arbeit), denn nur mit Bürgergeld wird das Haus auf Dauer wohl nicht zu halten sein.

  • Danke zunächst für deine Stellungnahme Tamar

    Die Zinsen sind gesondert zur Tilgung in den monatlichen Kontoauszügen aufgeführt! Deshalb verstehe ich nicht warum das JC die Zinsen nicht in voller Höhe anrechnet.

    Das ist nicht merkwürdig, sondern basiert auf einer Entscheidung des höchsten Sozialgerichts, mit dem genau das, was du gern hättest, abgeschafft wurde. Davor haben nämlich die (damals noch) ARGEn die Kosten einheitlich auf den Monat umgelegt. Darf nicht sein, es geht nach Fälligkeit. Und ja, das kann dazu führen, dass ihr nur in ein oder zwei Monaten Anspruch habt.

    Ja so habe ich das inzwischen auch verstanden. Ich werde nun alle laufenden Nebenkosten, bis auf die Heizkosten auf monatliche Zahlung umstellen.

    Hast du da ein Quelle/Nachweis?
    Wenn ich nicht das ganze Haus beheize bekommen wir Schimmel in manchen Räumen.
    Richten sich die Heizkosten nun wirklich nach Personen oder nach Quadratmetern?

    Ich werde morgen meine Sachbearbeiterin anrufen. Die ist mir ja leider auch erst mit dem Ablehnungsantrag bekannt gegeben worden.

    Ja die Situation ist sehr neu für uns. Ich bin inzwischen 63 Jahre alt, Schwerbehindert GdB 50, und chronisch krank, so das ich eigentlich nicht mehr arbeiten kann. Aber für die monatlichen Unkosten, die unser Haus verursacht, bekomme wir nirgend eine Wohnung. Hier bekommt man derzeit sowie so keine Wohnung.
    Wir haben noch zwei, inzwischen erwachsenen Kinder. Wir müssen nun mit ihnen überlegen was langfristig mit dem Haus passiert.

  • übernimmt das JC die Selbstbeteiligung im Schadensfalle?

    Das JC übernimmt als Bestandteil der Unterkunftskosten auch die Kosten der Gebäudeversicherung. Und auch die angemessene/verhältnismäßige Selbstbeteiligung, falls ein Schadensfall zu regulieren ist.

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