Muss für volljähriges Kind gesondert Bürgergeld beantragt werden (nach Unterhaltsvorschussgesetz)

  • Hallo zusammen,

    ich fasse mal kurz zusammen:
    Ich bin alleinerziehend im Bürgergeldbezug. Nun ist mein "Kind" 18 und erhält keine Leistungen nach UVG mehr. Es bewirbt sich und bekommt Unterstützung von der Berufsberatung in Form von Ausbildungsstellen-Angeboten, also bekommt es weiterhin auch Kindergeld (entsprechender Bescheid liegt bereits vor).

    Ich habe dies telefonisch dem Jobcenter gemeldet, da dies auf dem mir aktuell vorliegenden Bescheid nicht berücksichtigt hatte und über den 18. Geburtstag meines "Kindes" hinaus weiterhin UVG der Stufe 3 (monatlich 394 Euro) als Einkommen angerechnet und bei mir entsprechend abgezogen / verrechnet hat.
    Man notierte das und bat mich am Telefon darum, hierzu einen "Dreizeiler" per Post an das Jobcenter zu schicken. Gesagt, getan... das war Anfang Dezember.

    Bisher kam jedoch nichts schriftlich vom Jobcenter und die für Januar gezahlten Leistungen (BG) nicht ganz nachvollziehen (bissl über 500 Euro). Kann ja auch richtig sein...

    Nun meine Frage: muss oder besser sollte ich für mein "Kind" bzw. das "Kind" selbst beim Jobcenter Bürgergeld beantragen? Oder sollte das nicht eigentlich vom bisherigen UVG-KG-Berücksichtigen in den BG-Bezug übergehen, da mein "Kind" und ich ja schon länger als Bedarfsgemeinschaft gelten? Schade, dass man mir das per Telefon nicht gesagt hat. Ich finde dazu auch nichts im Internet.

    Noch eine zweite Frage: betrifft die Bewerbungen meines "Kindes" (Ausbildungplatz)
    Gibt es so etwas wie finanzielle Hilfe bei den Bewerbungen (Bewerbungsmaterial, Porto etc.) und, was besonders wichtig ist, wie läuft das mit den Kosten für die Fahrten zum Bewerbungsgespräch ab? Für mich und mein "Kind" sind die Fahrtkosten zum Jobcenter (inzwischen etwa 16 Euro mit dem Bus) schon richtig teuer. Die Fahrtkosten zum Berufsberater musste ich auch schon alleine stemmen, da die Agentur für Arbeit hier wohl nicht zuständig ist (bin ja im Bürgergeldbezug) und da weiß ich erst einmal nicht weiter.
    Meine JC-Tante habe wohl keine Ahnung, wie das mit meinem inzwischen ü18 "Kind" und der Berufsberatung etc. funktioniert (wörtlich: sie kennt niemanden bei der Berufsberatung vom Jobcenter, an den sie mich verweisen könnte.). Tja und nun bin ich hier...

  • Was hast du dem JC geschrieben und welche Nachweise hast du beigefügt?

    (bissl über 500 Euro). Kann ja auch richtig sein...

    bissl ü 500 sagt nichts. Einkommen aus UVG entfällt, Kindergeld bleibt, nun mit 30,- Freibetrag. Die 2er BG bleibt auch.

    Kind bleibt Kind und hat nun RB-Stufe 3 mit 451,- plus halbe KDU. Erst ab 25 Jahren stellen "Kinder" einen eigenen Bürgergeld-Antrag.

    zu Frage 2: Bewerbungen werden iaR heute kostengünstig per E-mail geschrieben. Viele Anbieter von Ausbildungsplätzen wollen Bewerbungen nur per e-mail haben. Eine Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch zahlt grundsätzlich der, der zum Gespräch einlädt.

    Fahrtkosten zum JC können auf Antrag erstattet werden. 16,- muss das Kind nicht selbst zahlen. Hat das Kind kein D-Ticket?

    Wer ist der selbstgewählte Berufsberater? Warum muss das Kind dorthin fahren, wenn der nur Angebote schickt? Wenn das JC keine "Optionskommune" ist, arbeiten Agentur für Arbeit+JC als gemeinsame Einrichtung zusammen (steht in der E-Mail-Adresse, zB ...@jobcenter-ge

    Meine JC-Tante

    Das ist deine Arbeitsvermittlerin, keine Tante. Kläre doch bitte erstmal, ob dein JC als ge=gemeinsame Einrichtung fungiert. Vielleicht hat das JC deinen Dreizeiler nicht verstanden oder die Leistungs-SB hat seit Anfang Dez. noch keinen Änderungsbescheid fertig? Vieles ist möglich und denkbar.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Mal sortieren, soweit irgendwie klar was BG angeht, muss ich da wohl am besten schnell nachfragen, so dieses wieder erreichbar ist.

    Vor dem Dreizeiler hatte die nette Dame am Telefon, der ich die Sache bereits geschildert habe, das war noch im November, sich dazu verschiedenes notiert, weil auch sie in meinen Bewilligungsbescheiden nachsah und den Fehler bestätigte. Der Dreizeiler sollte nur von meiner Seite her sein. Warum auch immer. Bisher kam nie etwas weg, wenn ich was zum JC geschickt habe und es wurde ziemlich schnell reagiert.
    Zum Nachweis hatte ich das Jugendamt hinzugezogen, die meinten, dass es gesetztlich geregelt ist, dass die UVG-Leistungen bei Vollendung des 18. Lebensjahres enden, das müsste man auf dem JC wissen. Tja, war nicht der Fall, weil die verrechneten das fleißig weiter bis einschließlich Juni 2026.

    Das mit den Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch wusste ich zwar, aber ich habe selbst bei Bewerbungen sehr schlechte Erfahrungen hierbei gemacht (hatte nachgefragt, ob die Kosten vom eventuell zukünftigen AG übernommen werden und da hieß es, dann sollte ich meine Bewerbung besser vergessen, schönen Tag noch). Von daher meine Frage, wer das sonst übernimmt? Der Berufsberater meinte, da wir Geld vom JC bekommen, sind die zuständig. Jedoch müsste ich da erst mal mit Kind hin, um den Antrag zu stellen (also jedes Mal 16 Euro für 2 Personen an Fahrtkosten) und das JC erstattet diese nur bei Termin / Einladung und entsprechendem Antrag. Und die Anträge sind leider nicht auf deren Internetseiten herunterladbar. Das wird hier noch persönlich vom Vermittler ausgefüllt, ausgedruckt und mir mitgegeben zum Zurückschicken mit angeheftetem Fahrschein.

    Der Berufsberater ist von der Agenutur für Arbeit, ich musste ja wegen dem Kindergeld mein Kind dort ausbildungssuchend melden und da sind persönliche Termine bei der Berufsberatung nun einmal erwünscht, um gewisse Probleme persönlich zu klären. Zudem war der auch an der Schule meines Kindes zuständig und wird in den einzelnen Schulen regelrecht als Koryphäe angesehen (kann aber auch keine Wunder bewirken und wirkt auf mich etwas oberflächlich, da er meist auf direkte Fragen von mir keine Antwort wusste oder eben nur oberflächlich antwortete). Mein Kind bekommt 14 tägig 3 Ausbildungsvorschläge zugeschickt, soweit fast alle E-Mail-Bewerbungen oder über Bewerbungsportale der entsprechenden Firmen. Jedoch gibt es ja auch noch die altmodischen Ausbildungsbetriebe, die lieber etwas in der Hand haben wollen (könnten die zwar auch ausdrucken, aber nun ja...) Jedenfalls möchte der Herr von der Berufsberatung alle paar Monate ein persönliches Gespräch nutzen, um die von ihm zugesandten Vorschläge durchzugehen und auszuwerten. Dazu kommt eine Einladung mit Termin per Post. Gilt da nicht eigentlich auch: Wer einlädt, der müsste bezahlen? Angeblich ist das wohl bei ihm nicht so, zudem hat er nur ein kleines Büro (ist hier nur eine Zweigstelle) in der für mich nächstgelegenen Agentur für Arbeit und da hat der arme Mann nicht mal einen Drucker.

    Wovon soll ich das D-Ticket bezahlen? Wenn keine ÖPNV-Angebote (wie hier auf dem Land üblich) vorhanden sind, kann man sich diese Ausgabe (63 Euro im Monat) sparen. Ist in Großstädten anders. Leider. Da hat man einfach mehr Möglichkeiten zur Nutzung.

    Ich habe bereits bei einem meiner letzten Termine im JC bemerkt, dass es dort auch eine Berufsberatung gibt, aber meine Arbeitsvermittlerin wusste auch nichts Genaueres. Ähm zum Thema Optionskommune - mein zuständiges JC wäre dies wohl. Steht jedenfalls in der Liste der Optionskommunen drin. Was gilt es da zu beachten? Erklärt dies vielleicht das ganze Hin und Her jetzt?

  • muss ich da wohl am besten schnell nachfragen, so dieses wieder erreichbar ist.

    An der 2er BG ändert sich durch Nachfrage auch bei Optionskommunen nichts. Der geänderte Bürgergeldbedarf ist neu zu berechnen. Es ist nur der UH-Vorschuss als Einkommen ab Monat x entfallen.

    Wann hast du den JC-Bescheid mit Bewilligung bis Juni 2026 erhalten, evtl. geht dagegen Widerspruch? Warum und für wen/was gab es für Dezember bissl ü 500€ ? Was hast du denn für euch 2 ausgerechnet?

    Ein D-Ticket ist keine Pflicht. Ein solch besonderer Berufsberater ist mW auf Dauer auch keine Pflicht, denn persönliche Probleme des Kindes sind doch einmalig feststellbar und bei Vermittlungsangeboten zu berücksichtigen. Fahrtkosten nach Einladung zum JC sind auf Antrag zu erstatten. Tickets sind der vorzulegende Nachweis. 16,- pro Meldetermin sind nicht aus dem Regelbedarf zu bezahlen.

    Die OK/Optionskommunen organisieren sich selbst. Für OK gilt auch das SGB II.

  • Der Dreizeiler sollte nur von meiner Seite her sein. Warum auch immer.

    Weil der als Überprüfungsantrag zum Bewillungsbescheid, der sicherlich schon bestandskräftig geworden ist, fungiert. Die Sache wird schon in Bearbeitung sein, aber angesichts der Feiertage und der damit verbundenen dünnen Petsonaldecke wird es wohl etwas dauern. Vielleicht wurde ja auch schon was bearbeitet, wenn der Betrag, der jetzt kam, anders ist als sonst.


    Jedoch müsste ich da erst mal mit Kind hin, um den Antrag zu stellen

    Das "Kind" ist 18. Vielleicht kannst du es mal erwachsen werden lassen. Dazu gehört es, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Ein Antrag kann man im Übrigen auch formlos stellen. Da muss niemand zum Amt.


    Jedenfalls möchte der Herr von der Berufsberatung alle paar Monate ein persönliches Gespräch nutzen, um die von ihm zugesandten Vorschläge durchzugehen und auszuwerten.

    Das wundert mich alles etwas. Wann wurde die Schule beendet? Offenbar hat er nach Schulende keine Ausbildung gefunden. Die BA sieht aber ungern solche "unversorgten Ausbildungssuchende". Warum macht er für den Übergang nicht etwas anderes? Berufvorbereitungsjahr? Einstiegsqualifizierung? Freiwilligenjahr? Bundeswehr? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das nicht angeboten wurde.


    und da hat der arme Mann nicht mal einen Drucker.

    Das haben viele nicht mehr, da wird zentral gedruckt.

  • Danke für die Antworten.

    Die bissl über 500 Euro gab es jetzt für Januar, der Wegfall von UVG ist ab Januar, also ab jetzt.
    Der BG Bescheid bis Juni 2026 kam im Juli 2025, gültig für ein Jahr. Ja, es ist mir erst später (Anfang November 2025) aufgefallen, dass man weiterhin UVG-Leistungen über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus berücksichtigt hat. War weil sich dann die Familienkasse wegen dem KG gemeldet hat.

    Das überwiesene Geld (BG für Januar 2026) ist deutlich unter dem auf dem BG-Bescheid (dem von Juli 2025, gültig bis Juni 2026). Muss ja dann schon irgendwie neu berechnet worden sein.
    Aber: das war ja auch nicht meine Frage, die im Grunde beantwortet wurde (gesonderter BG-Antrag ab 24 Jahren).

    Tamar:
    Mein Kind ist zwar inzwischen 18 und ich würde echt sehr viel geben, wenn man das Wort erwachsen an das Erreichen dieses Alters koppeln könnte. Nicht bei jedem Menschen macht es genau dann oder mit sehr viel Glück auch schon früher "plopp". Und es ist so easy, genau das alleinerziehenden Elternteilen ständig vorzuhalten: sie sollten erwachsen werden und ihre Sachen alleine regeln. Manche brauchen halt länger und da bringt es nicht wirklich viel, wenn ich mein Kind mal machen lasse und nicht viel dabei heraus kommt. Es ist zudem eher praktisch veranlagt: zeigen, nachmachen und dann können (und hoffen meinerseits).

    Sowohl auf dem JC (meine Arbeitsvermittlerin) als auch der Herr von der Berufsberatung meinten, so es möglich ist, sollten die Eltern ihren Kinds schon helfen, vor allem bei den Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz (Formulierungen etc; denn sie können es ganz einfach nicht).
    Aber ich weiß nicht so ganz, was das Erwachsenwerden der Kids mit meiner Frage zu tun hat, da mein ü18er Kind weiterhin zu mir gezählt wird und alles eigentlich über mich (weiter) läuft und ich jedes Mal von diversen Ämten und Behörden mein Kind betreffend angeschrieben werde,

    Danke für die Vorschläge, die ich auch schon fast alle selbst mit meinem Kind in Erwägung gezogen habe. Manche davon wurden auch schon im letzten Jahr von der Berufsberatung vorgeschlagen und gleichzeitg an die Bedingung, den Führerschein der Klasse AM innerhalb von 2 Monaten vor Beginn des Berufsvorbereitenden Jahres (Sept. 2025) vorzulegen, um dort überhaupt hinzukommen, gekoppelt. Was nicht realisierbar ist (ich höre noch immer das Lachen der Fahrschulmitarbeiter am Telefon und selbst ein AM-Führerschein kostet heute um die 1800 Euro, also ich kann das mal nicht aus dem Ärmel schütteln).

    Fast immer steht das Problem "wie komme ich da hin und wie soll ich die Kosten dafür aufbringen" im Raum.
    Und das Thema Bundeswehr - echt jetzt?
    Es muss doch möglich sein, bei gewissen Problemen, wie z.B einem schlechten Abschlusszeugnis, was sich leider nicht mehr ändern lässt, trotzdem eine Berufsausbildung machen zu können. Mein Kind ist gewillt, orientiert sich auch an Berufen, wo immer Leute gesucht werden. Es will anpacken, hat, um körperlich fit zu sein, vor zwei Jahren angefangen, täglich Sport zu machen, hat die Ernährung umgestellt und 40 kg abgenommen. In gewisser Weise ist es dahin sehr wohl erwachsen geworden, und ich bin sehr stolz darauf. Der Rest kommt schon irgendwann nach. Bis dahin bin ich manchmal ziemlich froh, dass man als Elternteil noch gebraucht wird.

  • Naja, die Kinder von heute sind mit 18 fast alle noch nicht erwachsen. Das liegt aber wirklich an den Eltern. Die Kinder werden nicht mehr zur Selbständigkeit erzogen. Das ist aber bei Familien mit 2 Elternteilen nicht anders als bei Alleinerziehenden. Man räumt den Kindern heute alles aus dem Weg. Ich war mit 18 wirklich erwachsen. Ich habe mich um meinen Ausbildungsplatz gekümmert. Da waren meine Eltern gar nicht mit einbezogen. Heute erlebe ich in meinem Berufsleben tatsächlich Eltern, die bei uns anrufen und für ihre Kinder Termine zum Vorstellungsgespräch ausmachen wollen. Ich sage dann immer, dass bitte der Sohn/die Tochter selbst anrufen sollen.

  • - Erst ab 25 gilt ein Kind im Haushalt als eigene BG ! Das ist eine SGB II-Besonderheit.

    - Der Bedarf des Kindes ist bekannt. Kindergeld wird nun mit 30,- Freibetrag als Einkommen angerechnet. Also 226,- plus halbe KdU-Kosten. bissl ü 500,- kann korrekt sein.

    - Bewilligungsbescheide für 1 Jahr sind vorläufig und bei Änderungen wird geändert. Änderungsbescheide folgen.

    da mein ü18er Kind weiterhin zu mir gezählt wird

    Dein Kind bleibt immer dein Kind. Sofern es nicht anerkannt beeinträchtigt ist und einen Betreuer braucht, wird es von Behörden auch selbst Post erhalten. Es spricht nichts dagegen, dann zusammen die Post zu verstehen und entspr. zu reagieren. Schritt für Schritt wird es klappen.

    Es gibt jede Menge JC-Förderungen für Ausbildungswillige, auch Fahrtkosten oder auswärtige Unterbringung für die eine oder andere Ausbildungsart. Auch auf dem Lande und fernab vom ÖPNV gibt es das "Internet".

    Viel Glück!

  • LiaMaria
    Gibt auch einen gefühlt / gesehenen Unterschied beim Erwachsenwerden/ -Sein zwischen Mädels und Jungs.
    Doch es ist schon erstaunlich, dass immer die Eltern zum Gespräch geladen werden, wenn man sich das "Kind" doch erwachsener wünscht, weil es altersmäßig schon erwachsener sein müsste. Manche 12jährige ist heute schon erwachsener als ein Erwachsener mit Mitte 30, und das da fragt man sich mitunter, warum können oder sogar dürfen Kinder keine Kinder mehr sein?

    Louise 25
    Bei den Förderungen durch das JC werden wir genau dort mal vorsprechen. Es gilt ja die Empfehlung: bei Terminen auf dem JC sollte immer jemand als Zeuge dabeisein.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

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