Hallo zusammen,
ich fasse mal kurz zusammen:
Ich bin alleinerziehend im Bürgergeldbezug. Nun ist mein "Kind" 18 und erhält keine Leistungen nach UVG mehr. Es bewirbt sich und bekommt Unterstützung von der Berufsberatung in Form von Ausbildungsstellen-Angeboten, also bekommt es weiterhin auch Kindergeld (entsprechender Bescheid liegt bereits vor).
Ich habe dies telefonisch dem Jobcenter gemeldet, da dies auf dem mir aktuell vorliegenden Bescheid nicht berücksichtigt hatte und über den 18. Geburtstag meines "Kindes" hinaus weiterhin UVG der Stufe 3 (monatlich 394 Euro) als Einkommen angerechnet und bei mir entsprechend abgezogen / verrechnet hat.
Man notierte das und bat mich am Telefon darum, hierzu einen "Dreizeiler" per Post an das Jobcenter zu schicken. Gesagt, getan... das war Anfang Dezember.
Bisher kam jedoch nichts schriftlich vom Jobcenter und die für Januar gezahlten Leistungen (BG) nicht ganz nachvollziehen (bissl über 500 Euro). Kann ja auch richtig sein...
Nun meine Frage: muss oder besser sollte ich für mein "Kind" bzw. das "Kind" selbst beim Jobcenter Bürgergeld beantragen? Oder sollte das nicht eigentlich vom bisherigen UVG-KG-Berücksichtigen in den BG-Bezug übergehen, da mein "Kind" und ich ja schon länger als Bedarfsgemeinschaft gelten? Schade, dass man mir das per Telefon nicht gesagt hat. Ich finde dazu auch nichts im Internet.
Noch eine zweite Frage: betrifft die Bewerbungen meines "Kindes" (Ausbildungplatz)
Gibt es so etwas wie finanzielle Hilfe bei den Bewerbungen (Bewerbungsmaterial, Porto etc.) und, was besonders wichtig ist, wie läuft das mit den Kosten für die Fahrten zum Bewerbungsgespräch ab? Für mich und mein "Kind" sind die Fahrtkosten zum Jobcenter (inzwischen etwa 16 Euro mit dem Bus) schon richtig teuer. Die Fahrtkosten zum Berufsberater musste ich auch schon alleine stemmen, da die Agentur für Arbeit hier wohl nicht zuständig ist (bin ja im Bürgergeldbezug) und da weiß ich erst einmal nicht weiter.
Meine JC-Tante habe wohl keine Ahnung, wie das mit meinem inzwischen ü18 "Kind" und der Berufsberatung etc. funktioniert (wörtlich: sie kennt niemanden bei der Berufsberatung vom Jobcenter, an den sie mich verweisen könnte.). Tja und nun bin ich hier...