Zuflussprinzip Kindergeld

  • Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich tatsächlich gezahlten Kindergeld. Zum Fall: Ich habe 3 Kinder. Nun muss ich für meinen ältesten Sohn Kindergeld zurück zahlen. Die Familienkasse hat daraufhin das Kindergeld für meine beiden anderen Kinder um 50% gekürzt. Dies habe ich den Jobcenter mitgeteilt sowie den Brief der Familienkasse als auch meinen Kontoauszug geschickt. Damit sie sehen können das ich im Dezember nur 255€ Kindergeld erhalten habe.

    Nun sagt das Jobcenter das sie das nicht berücksichtigen werden und weiterhin die 510€ Kindergeld berechnen obwohl ich es nicht bekomme. Ist das rechtens? Ich war der Meinung das nur der tatsächliche Zufluss berechnet werden darf.

    Danke schonmal für Antwort

  • Mein ältester Sohn hat keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Das war ein ewiges hin und her. Und jetzt muss ich 6 Monate Kindergeld zurück zahlen. Aus diesem Grund hat die Familienkasse im Dezember das Kindergeld für meine anderen Kinder gekürzt. Und das Jobcenter sagt, das sie für Dezember nicht neu berechnen. Also sie rechnen mit 510€ die ich nachweislich nicht bekommen habe.

  • Wird mit der 50% Kürzung die Rückforderung der Familienkasse zurückgezahlt? In diesem Fall würde das ja nichts am grundsätzlichen Kindergeld-Anspruch der anderen beiden Kindern ändern, so dass das Jobcenter korrekt rechnet. Kindergeld würde fließen, wird aber mit der Rückforderung verrechnet.

    Zu Rückforderungen mit Bürgergeld gab es hier einen Artikel: https://www.buergergeld.org/news/kindergel…oppelt-verlust/

  • Das Jobcenter rechnet richtig, aber

    die Familienkasse rechnet falsch. Die beiden Kinder, denen noch Kindergeld zusteht, MÜSSEN das volle Kindergeld bekommen, jedoch

    die Rückforderung der Familienkasse ist grundsätzlich richtig, jedoch muss eine gesonderte Rückforderung gestellt werden und nicht einfach eine Verrechnung. Diese Verrechnung führt zu einer nicht rechtlich korrekten Unterdeckung der beiden Kinder

  • Das Jobcenter rechnet richtig, aber

    die Familienkasse rechnet falsch. Die beiden Kinder, denen noch Kindergeld zusteht, MÜSSEN das volle Kindergeld bekommen, jedoch

    die Rückforderung der Familienkasse ist grundsätzlich richtig, jedoch muss eine gesonderte Rückforderung gestellt werden und nicht einfach eine Verrechnung. Diese Verrechnung führt zu einer nicht rechtlich korrekten Unterdeckung der beiden Kinder

    Ok. Mit der Familienkasse versuche ich gerade eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

    Eine Bekannte meinte halt zu mir, das das Jobcenter nicht mit den 510€ rechnen darf im Dezember. Sondern nur mit dem was ich tatsächlich bekommen habe.

  • die Rückforderung der Familienkasse ist grundsätzlich richtig, jedoch muss eine gesonderte Rückforderung gestellt werden

    Ich nehme an, dass "hin und her" damit gemeint war und der Bescheid dem JC vorliegt.

    Sie schreiben, dass sie das Einkommen für Dezember nicht korrigieren, sondern weiterhin die 510€ Kindergeld berechnen.

    Findet sich denn keine Rechtsgrundlage? Das Bürgergeld für Januar ist inzwischen angewiesen, damit es am 31.12. auf dem Konto ist. Ich nehme an, es kommt im Januar ein Änderungsbescheid, gegen den ist Widerspruch möglich.

    mW akzeptieren die Fam.-Kassen keine Rückzahlung in Raten, außerdem nehmen sie doch ab Dezember mtl. 255,-per Aufrechnung.

  • Ich nehme an, dass "hin und her" damit gemeint war und der Bescheid dem JC vorliegt.

    Findet sich denn keine Rechtsgrundlage? Das Bürgergeld für Januar ist inzwischen angewiesen, damit es am 31.12. auf dem Konto ist. Ich nehme an, es kommt im Januar ein Änderungsbescheid, gegen den ist Widerspruch möglich.

    mW akzeptieren die Fam.-Kassen keine Rückzahlung in Raten, außerdem nehmen sie doch ab Dezember mtl. 255,-per Aufrechnung.

    Bei der Familienkasse muss man einen Antrag ausfüllen und den Bürgergeldbescheid hinschicken. Dann stehen die Chancen auf Raten ganz gut.


    Laut §11 SGB II darf nur das Kindergeld berücksichtigt werden, das tatsächlich im jeweiligen Monat zugeflossen ist.

    Es geht mir ja nicht um die 6 Monate Kindergeld. Sondern darum, das jetzt in Dezember mit mehr Kindergeld gerechnet wird als ich tatsächlich bekommen habe.

  • Eigentlich darf nur angerechnet werden, was tatsächlich zufließt. Da die Familienkasse aber nicht aufrechnen darf, da du dadurch in höherem Umfang hilfebedürftig wirst, müsstest du erstmal in Widerspruch gegen die Aufrechnung der Familienkasse gehen, den Widerspruch dem Jobcenter mitteilen, die können dann mehr Bürgergeld auszahlen und sich dann von der Famka das Geld wieder zurück holen.


    Wurdest du vor der Aufrechnung nicht angehört? Da hättest du mitteilen müssen, dass du von Bürgergeld lebst.

  • Ich habe der Familienkasse mitgeteilt das ich Bürgergeld bekomme. Und auch schon mehrfach meinen Bescheid hingeschickt.

    Ich habe ja auch mit der Familienkasse telefoniert und die sagten das ich erstmal eine Stundung beantragen soll und eine Ratenvereinbarung ausmachen soll.

  • das ich erstmal eine Stundung beantragen soll und eine Ratenvereinbarung ausmachen soll.

    Danke, dann haben wir endlich die Fakten. Du kannst Widerspruch gegen die Aufrechnung erheben und Stundung und Ratenzahlung bei der FK beantragen und auch Widerspruch gegen den Bescheid vom JC erheben.

    Leider wird das JC trotzdem im Dezember nichts mehr korrigieren.

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