Kontoführungsgebühren bei Bank und Mindestumsatz

  • Moin zusammen,

    bei meiner Bank ist es so, dass bis vor kurzen 600 € Geldeingang nötig waren, damit die Kontoführungsgebühren von vier Euro pro Monat nicht erhoben wurden.
    Das wurde vor kurzem erhöht.

    Mein Problem ist aber, dass die Kontoführungsgebühren trotz des nun vorhandenen Geldeingangs weiter erhoben werden.
    Auf meine Frage bei der Bank wurde mir mitgeteilt, dass ein Geldeingang nur gezählt wird wenn er als Lohn, Gehalt oder Rente gekennzeichnet ist.

    Kann jemand sagen, ob es für dieses Problem eine Lösung gibt?

    :thumbup:

  • Sieh einmal in deinem Vertrag mit der Bank nach, ob das tatsächlich dort so steht, dass nur Geldeingänge zählen, die als Lohn, Gehalt oder Rente gekennzeichnet sind. Sollte das so sein, hast du den Vertrag so abgeschlossen und musst dich dann leider daran halten lassen.

    Ich kann es mir aber eigentlich kaum vorstellen. Was ist z.B. mit Kapitalerträgen, die müssten ja eigentlich auch zählen, sind aber in der dir genannten Auflistung nicht aufgeführt.

    Du kriegst bei der Verbraucherzentrale sonst zu dem Thema auch viele Infos:

    Bankgebühren: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig

  • ob es für dieses Problem eine Lösung gibt?

    Ich kenne leider keine. Viele Banken und Sparkassen setzen den Mindestgeldeingang hoch, den viele Kontoinhaber nicht erreichen. Banken und Sparkassen dürfen das.

    Damit fallen die Grundgebühren für die Kontoführung in die "Andere Waren und Dienstleistungen" im Bürgergeld-Regelsatz.

  • Moin moin,

    danke für eure Antworten!

    Ich habe bei der Bank angerufen und gefragt, wo ich die aktuellen AGB finden kann, in denen mitgeteilt wird, dass Geldeingänge mit Lohn, Gehalt oder Rente gekennzeichnet werden müssen, wie man es mir mündlich in der Filiale mitgeteilt hatte.
    Der Mitarbeiter hat die AGB nicht gefunden. Ich habe sie aber dann in seinem Beisein am Telefon unten auf der Seite entdeckt. Auf meine Frage wo ich denn die Informationen die von mir angefragt wurden finden kann hatte der Mitarbeiter sich Zeit erbeten, die Information aber nicht gefunden.

    Ich habe sie selber später auch nicht in den AGB gefunden, aber in einem Preis- und Leistungsverzeichnis.
    Dort steht:

    "Entgelt für die Kontoführung (monatlich)

    Kostenlos

    bei einem monatlichen
    Gehaltseingang von
    mindestens 600,00 EUR.
    Für jeden Kalender-
    monat, in welchem
    diese Voraussetzung
    nicht erfüllt wird,
    fällt im Folgemonat
    ein Entgelt für die
    Kontoführung von
    3,95 EUR an."

    Aktuellere AGB gibt es nicht. Scheinbar hatte der Mitarbeiter in der Filiale etwas verwechselt, denn nur bei dem nächst teureren Konto ist die Mindest-Geldeingangsgrenze auf 1000 € erhöht worden.


    Da kann ich dann wohl nichts machen.

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