Hallo zusammen,
Mir wurde am 29.8. fristl. gekündigt, ich habe somit eine 3 monatige Sperre fürs ALG 1 bekommen und für diesen Zeitraum Bürgergeld beantragt, was auch bewilligt wurde.
Zwischen November und Dezember überschneiden sich Bürgergeld und ALG 1 Ansprüche, für den November wurden mir 733,23€ Bürgergeld ausgezahlt, für den November habe ich außerdem noch Anspruch auf ALG 1 in Höhe von 616,77€
Das Problem besteht darin, dass ALG 1 erst Ende November ausgezahlt wird.
Demnach stehen mir für den November nur 733,23€ zur Verfügung, für den Dezember dann nur noch 616,77 was beides unterhalb des Bürgergeldsatzes liegt.
Ich habe gegen meinen alten AG Kündigungsschutzklage eingereicht und vor Gericht eine Einigung erzielt, dass aus der fristl. Kündigung eine normale Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist wurde. Nun hat die Arbeitsagentur auch meinem ehem. AG schriftlich untersagt mir Geld auszuzahlen, da sie für den Leistungszeitraum das Geld vom AG einfordern.
Kann ich nun nochmal Bürgergeld beantragen oder was tut man in so einem Fall?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen, da ich keinen Rat habe, wie ich die folgenden 2 Monate überleben soll.