Bürgergeldzahlung und ALG I Auszahlung überschneiden sich

  • Hallo zusammen,

    Mir wurde am 29.8. fristl. gekündigt, ich habe somit eine 3 monatige Sperre fürs ALG 1 bekommen und für diesen Zeitraum Bürgergeld beantragt, was auch bewilligt wurde.

    Zwischen November und Dezember überschneiden sich Bürgergeld und ALG 1 Ansprüche, für den November wurden mir 733,23€ Bürgergeld ausgezahlt, für den November habe ich außerdem noch Anspruch auf ALG 1 in Höhe von 616,77€

    Das Problem besteht darin, dass ALG 1 erst Ende November ausgezahlt wird.
    Demnach stehen mir für den November nur 733,23€ zur Verfügung, für den Dezember dann nur noch 616,77 was beides unterhalb des Bürgergeldsatzes liegt.

    Ich habe gegen meinen alten AG Kündigungsschutzklage eingereicht und vor Gericht eine Einigung erzielt, dass aus der fristl. Kündigung eine normale Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist wurde. Nun hat die Arbeitsagentur auch meinem ehem. AG schriftlich untersagt mir Geld auszuzahlen, da sie für den Leistungszeitraum das Geld vom AG einfordern.

    Kann ich nun nochmal Bürgergeld beantragen oder was tut man in so einem Fall?

    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen, da ich keinen Rat habe, wie ich die folgenden 2 Monate überleben soll.

  • Das Problem besteht darin, dass ALG 1 erst Ende November ausgezahlt wird.

    Ich erkenne noch kein Problem. Was meinst du mit "unterhalb des Bürgergeldsatzes"?

    Heute hast du vom JC 733, 23 € auf dein Konto bekommen. Das ist dein Bürgergeld für November.

    Was dir für die Monate September-November noch vom AG zusteht, wird intern berücksichtigt/berechnet.

    Bevor du keinen Aufhebungs-und Erstattungsbescheid vom JC bzw. von der Agentur für Arbeit hast, fällst du nicht unter den Regelsatz.

  • Für November stehen mir nur 733,23€ zur Verfügung, da bleibt nach Abzug der Miete nicht mehr viel.

    Das Problem ist, dass Bürgergeld am Anfang des Monats überwiesen wird, ALG 1 aber am Ende.

    Für Dezember hab ich dann nur 616,17€ zur Verfügung, was ebenfalls nur für die Miete reichen wird.

  • Wenn du am 28.9. fristlos gekündigt wurdest und 3 Monate Sperre erhalten hast, endet die doch auch erst Ende November. Wie hoch soll das Alg sein, dass vom Jobcenter für November angerechnet wurde? Und im Dezember sollst du dann noch aufstockend über 600 Euro Anspruch haben? Trotz vollem Alg ohne Sperre? Klingt komisch.

    Was will sich eigentlich die Agentur für Arbeit erstatten lassen vom Arbeitgeber, wenn sie 3 Monate wegen Sperrzeit nichts gezahlt haben?

  • Das Problem ist, dass Bürgergeld am Anfang des Monats überwiesen wird, ALG 1 aber am Ende.

    Ja, das ist immer so. Für den Monat. Deine Arbeitslosigkeit beginnt lt. ALG-Bescheid korrekt am 1.12. 25. (wegen des Vergleichs). Dein erstes ALG erhältst du erst zum Monatsende Dezember.

    Wann hast du das JC über den Vergleich informiert bzw. wann hast du den hier verlinkten Bürgergeld-Änderungsbescheid erhalten bzw. wann hat dein Ex-Arbeitgeber dir Lohn/Gehalt nachgezahlt (für 3 Monate?)

    Wie wäre denn dein regulärer Bürgergeldanspruch?

  • Ok, jetzt wird es klarer. Im Dezember rechnest du damit, dass du nur die 667 Euro Alg1 zur Verfügung hast. Bürgergeld gibt es dann nicht mehr bei über 2000 Euro Alg1. Du hast doch anscheinend gut verdient. Gar nichts davon angespart für solche Zeiten? Notfalls musst du ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, § 24 Absatz 4 SGB II.

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