Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung abgelehnt

  • Ich bin 50 Jahre alt und nach einem Unfall "vorübergehend" nicht arbeitsfähig, daher beziehe ich Bürgergeld.

    Ich bin übergewichtig und hatte auf Anraten meines Arztes bereits 2020 einen Antrag auf Mehrbedarf / Ernährung gestellt. Wurde prompt abgelehnt mit den Worten "dafür gibt es kein Geld, weniger essen kostet ja nicht mehr".

    Letztes Jahr wurde bei mir ein Tumor gefunden. Dieser hatte eine abnorme Größe erreicht, war aber komplett gutartig. Vor der Operation wog ich 108 kg, nach der OP nur noch 95 kg. Um einen, von Diäten bekannten, Jojo-Effekt zu vermeiden wurde mir eindringlich geraten, auf eine gesunde, vollwertige Kost zu achten.

    Ich lebe alleine, kann aufgrund meiner Gehbehinderung nur selten kochen und habe große Probleme eine gesunde Ernährung mit nur 200 € im Monat zu bestreiten.

    Ich stellte also, mit meinem Hausarzt, einen neuen Antrag auf Mehrbedarf. Das war im August letzten Jahres. Im September kam ein Brief bezüglich meines Antrages: ich solle einen ärztlichen Attest beibringen. Mein Arzt schickte also alles erneut.

    Um es abzukürzen: nach drei Briefen rief ich die Sachbearbeiterin an und fragte, woran es wohl läge, das weder Post, E-Mail oder Fax dort ankommen. Die SB sagte mir, sie hätte ja mehrere Formulare bekommen, hätte diese aber nicht verwenden können, da das Formulare von der Krankenkasse waren. Ein Formular vom Jobcenter gäbe es nicht. Mein Arzt solle halt ein allgemeines Attest erstellen, das würde dann vom Gesundheitsamt bewertet.

    Es gibt ein Formular für den Antrag auf Mehrbedarf auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Wusste die SB wohl nicht.

    Ende Juli ist es endlich gelungen das korrekte, ausgefüllte Formular zu schicken.

    Das das alles so lange gedauert hat ist vielleicht schwer zu verstehen. Ich kann nicht laufen, bin nicht in der Lage mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und muss immer jemanden organisieren, der mich mit einem Auto abholt, rumfährt und zurück bringt. Jeder Arzttermin, Physiotermin oder auch nur der Lebensmitteleinkauf ist schmerzhaft, unendlich anstrengend und vom Laufen am Rollator sind abends meine Hände taub. Was passiert, wenn diese (freiwillige) Hilfe wegfällt, will ich mir gar nicht ausmalen.

    Mein Problem ist halt, dass genau das eingetroffen ist, wovor ich so eindringlich gewarnt wurde: ich habe es geschafft in weniger als einem Jahr 15 kg zuzunehmen. Jetzt ist leider mein BMI zu hoch, ich finde keinen Arzt, der meine Hüfte operieren will. Das Risiko sei zu groß.

    Da sportliche Betätigung nur sehr eingeschränkt möglich ist, solle ich einfach meine Ernährung anpassen - nicht weniger essen, ich komme selten auf 2000 kcal am Tag, sondern besser, gesünder, nachhaltiger.

    Nun hatte ich endlich (15 Monate nach dem ersten Antrag) einen Termin zur Begutachtung. Meine Größe wurde gemessen, ich wurde gewogen und der BMI ermittelt. Der Amtsarzt sagte sogar, dass es ihm leid täte, aber in einem solchen Fall, halt nur wegen Übergewicht, könne kein Mehrbedarf gewährt werden.

    Als ich nach dem Ermessensspielraum fragte, hieß es, das sei ja alles gesetzlich geregelt und er dürfe nicht anders entscheiden.

    Was kann ich tun?

    Liebe Grüße, Elaine

  • Was kann ich tun?

    Warum hast du nur 200,- monatlich für Ernährung zur Verfügung?

    Als ich nach dem Ermessensspielraum fragte, hieß es, das sei ja alles gesetzlich geregelt und er dürfe nicht anders entscheiden.

    Das ist tatsächlich so. Der Amtsarzt hat Recht.

    https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015861.pdf

    Ab Seite 20 findet man die Erkrankungen, für die ein Mehrbedarf zu gewähren ist. Der Deutsche Verein hat diese Empfehlungen gegeben, die auch ins Gesetz Eingang fanden und das JC hat sich daran zu halten.

  • Ein Mehrbedarf wird im Normalfall für sogenannte "verzehrende Erkrankungen" gewährt. Eine gesunde Vollkost ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung mit dem Regelsatz zu realisieren. Und du willst ja keinen Mehrbedarf, sondern eine Diät machen, damit du nicht wieder zunimmst.

    Bei aller Liebe: da ist kein Mehrbedarf in weiter Sicht... Vielleicht eher mal bei der Krankenkasse fragen, ob sie einen Kurs Ernährungsberatung finanzieren.

  • Hallo zusammen!

    Leider gelingt es mir nicht, die Zitatfunktion zu verwenden. Ich antworte mal so:

    Warum hast du nur 200,- monatlich für Ernährung zur Verfügung?


    Mein Fehler. Im Bürgergeld enthalten sind 185,39 € für Lebensmittel und 14,71 € für Bewirtung in Gaststätten. In Summe habe ich somit 200 € und 10 Cent, die wollte ich nicht unterschlagen. :nono


    Louise 25 Du empfiehlst mir die Empfehlungen des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zu lesen.

    Dort lese ich, dass Krebs eine zehrende Krankheit ist und dass ein Gewichtsverlust von mehr als 10% des Körpergewichtes einen Mehrbedarf notwendig macht.

    Warum glaubst Du, dass der Amtsarzt recht hat?

    Ein Mehrbedarf wird im Normalfall für sogenannte "verzehrende Erkrankungen" gewährt. ...

    Nun ja, mein Fall ist hoffentlich nicht "normal". Zumindest die Ärzte im Krankenhaus waren der Überzeugung, dass der Tumor eine abartige Größe hatte und viel, viel früher hätte entdeckt werden müssen.

    Und das ein Antrag über ein Jahr lang nicht bearbeitet wird finde ich auch nicht " normal".

  • Nun ja, mein Fall ist hoffentlich nicht "normal". Zumindest die Ärzte im Krankenhaus waren der Überzeugung, dass der Tumor eine abartige Größe hatte und viel, viel früher hätte entdeckt werden müssen.

    Und das ein Antrag über ein Jahr lang nicht bearbeitet wird finde ich auch nicht " normal".

    Ich lese immer noch nicht, wo dein Mehrbedarf liegen soll. Du möchtest eine gesunde Vollkost und meinst, dass kann man aus dem Regelsatz nicht bezahlen.

    wurde mir eindringlich geraten, auf eine gesunde, vollwertige Kost zu achten.

    Der Regelsatz ist aber zur Finanzierung einer Vollwertkost ausreichend, so z. B. das BSG mit Beschluss v. 22.09.2015 - B 4 AS 102/15 BH-

  • Mein Fehler.


    Oder ein Verständnisfehler? Es gibt keine Regelung , dass der Regelbedarf ( RB-Stufe1, 563,-€) nach statistischen Erhebungen und Fortschreibungen der EVS = Einkommens-und Verbrauch-Stichprobe oder nach der "Regelsatz-Torte" zu verwenden hätte. Ich glaube, das macht auch niemand.

    Ein Amtsarzt, der solche Untersuchungen und Bewertungen macht, ist ans Gesetz gebunden, welches sich an die Empfehlungen des Dt. Vereins hält.

  • ... Und du willst ja keinen Mehrbedarf, sondern eine Diät machen, damit du nicht wieder zunimmst.

    Bei aller Liebe: da ist kein Mehrbedarf in weiter Sicht... Vielleicht eher mal bei der Krankenkasse fragen, ob sie einen Kurs Ernährungsberatung finanzieren.

    Es geht eben nicht um eine Diät zur Gewichtsteduktion. Ich benötige eine höhere Proteinzufuhr um das Muskelwachstum zu fördern.

    Ich kann seit drei Jahren mein linkes Bein nicht mehr benutzen. Mittlerweile ist der Muskelschwund so weit fortgeschritten, dass das linke Bein sichtbar "dünner" ist (13 cm Umfang weniger). Ohne zusätzliches Krafttraining (ebenfalls auf eigene Kosten) ist eine Hüftoperation fast sinnlos, da man nach der OP laufen muss, damit das Gelenk nicht steif wird.

    Und was den Kurs zur Ernährungsberatung betrifft: bringt mir nur dann was, wenn ich ihn halten darf um Geld zu verdienen. Es ist nicht so, dass ich halt ein bisserl blöde bin und gar nicht weiß, wie man sich vernünftig ernährt, mir geht bei gesunder Ernährung spätestens am zwanzigsten das Geld aus.

    Elaine

  • Nochmal: ich sehe keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Dir steht es aber natürlich frei, einen Antrag zu stellen und gegen die Ablehnung mit Widerspruch und Klage vorzugehen.

    Das Forum kann dir keinen Mehrbedarf zusprechen.

  • Liebe Elaine,


    also...ich lese hier viel aus dem Verlauf und möchte das für Dich jetzt einfach nur versuchen einzuordnen.

    Bist Du noch erwerbsfähig aktuell?

    Falls nicht, ist das SGB ii tatsächlich nicht der richtige Ansprechpartner für Deine aktuelle Lage, da zuständig für Menschen, welche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

    2. Hast Du einen GdB? Da gibt es Mehrbedarfe, falls entweder Maßnahmen zur Eingliederung vorliegen...oder derjenige Leistungen nach dem SGB XIi erhält. ( Wenn Du alleine in einer BG bist, sollte dieses aber schon ausgeschlossen sein)

    Nu aber zu Deiner Frage Mehrbedarfe Ernährung.

    Es gibt keinen für eine ausgewogene Nahrungsempfehlung. Eine gesunde Vollwertkost ist heutzutage nicht teurer in Deutschland.

    Hab jetzt gelesen, dass Du einen Tumor hast? Dann lasse die Anlage MB Ernährung von Deinem Arzt ausfüllen und reiche diese beim JC ein. Wenn Dein Arzt Dir eine spezielle Ernährung attestiert, hat das JC diese Einschätzung deines Arztes zu berücksichtigen.


    Aber! Hier arbeiten keine Ärzte. Und ich verstehe auch Dein Problem noch nicht.

    Hat Dein Arzt die Anlage MB ausgefüllt?

    Hast Du diese eingereicht?

    Das Jobcenter richtet sich nach dem Attest von Deinem Arzt. Wenn der dir keinen Mehrbedarf bestätigt, bekommst Du keinen vom Jobcenter

  • Das Jobcenter richtet sich nach dem Attest von Deinem Arzt.


    Das halte ich für ein Gerücht. Dann gäbe es auch noch Mehrbedarfe für Diabetes und Laktoseintoleranz. Die Ärzte haben gemeinhin überhaupt keine Ahnung, wann es einen Mehrbedarf gibt bzw. für welche Ernährungsform. Nicht jede vom Arzt attestierte Ernährungsform bedarf eines Mehrbedarfs.

  • Liebe Elaine,

    also...ich lese hier viel aus dem Verlauf und möchte das für Dich jetzt einfach nur versuchen einzuordnen.

    Bist Du noch erwerbsfähig aktuell?

    Ja.

    2. Hast Du einen GdB? Da gibt es Mehrbedarfe, falls entweder Maßnahmen zur Eingliederung vorliegen...oder derjenige Leistungen nach dem SGB XIi erhält. ( Wenn Du alleine in einer BG bist, sollte dieses aber schon ausgeschlossen sein)

    Nein.

    Mein Antrag wurde abgelehnt, da ich ja nur meine Hüfte operieren lassen muss.

    Hab jetzt gelesen, dass Du einen Tumor hast? Dann lasse die Anlage MB Ernährung von Deinem Arzt ausfüllen und reiche diese beim JC ein. Wenn Dein Arzt Dir eine spezielle Ernährung attestiert, hat das JC diese Einschätzung deines Arztes zu berücksichtigen.

    Genau diese Anlage MB Ernährung hat mein Arzt ausgefüllt.

    Teil des Downloads ist sogar eine Erklärung, wie der Antrag auszufüllen ist, dass heißt, unter welchen Bedingungen (z. B. Verlust von mehr als 10% des Körpergewichts) die Hilfe gewährt wird. Ich glaube nicht, dass mein Arzt mir zu Liebe lügt, bzw. falsches Zeugnis ablegt und damit evtl. seine Approbation riskiert.

    Das Jobcenter richtet sich nach dem Attest von Deinem Arzt. Wenn der dir keinen Mehrbedarf bestätigt, bekommst Du keinen vom Jobcenter

    Was im Attest drin steht interessiert das Jobcenter nicht. Der Attest wird ans Gesundheitsamt weitergeleitet. In meiner Stadt hat das Gesundheitsamt Bearbeitungszeiten von 3 - 4 Monaten bis eine Einladung zur Begutachtung verschickt wird.

    Solange hat das Jobcenter keine Handlungsmöglichkeit und natürlich geht auch keine Information an den Antragsteller.

  • Der Regelsatz ist aber zur Finanzierung einer Vollwertkost ausreichend, so z. B. das BSG mit Beschluss v. 22.09.2015 - B 4 AS 102/15 BH-

    Liest außer mir eigentlich noch jemand hier die News von Bürgergeld.org?

    Mein Lesetipp: der heutige Beitrag (22.10.25) zu einer Sendung von gestern.

    Ein bisschen mehr Empathie gegenüber den hier Ratsuchenden wäre echt nett.

    Meine ursprüngliche Frage wurde übrigens immer noch nicht beantwortet.

    Was kann ich tun?

  • Was kann ich tun?

    Das wurde von TA in #8 schon beantwortet.

    Was du sonst noch tun könntest:

    -Da du auf die statistischen Werte beim Bürgergeld abstellst (Regelsatztorte), könntest du z.B. die dort genannten stat. Kosten für z.B. Bekleidung, Einrichtungsgegenstände, Freizeit und andere Waren (ca 180 € im Monat) teilweise/abwechselnd für deine Nahrungsmittelausgaben verwenden.

    -Du könntest einen Pflegegrad bei der KV/PV beantragen.

    -Du könntest die Empfehlungen des Dt. Vereins lesen:

    https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-s…-abs-5-sgb-xii/

  • Liest außer mir eigentlich noch jemand hier die News von Bürgergeld.org?

    Mein Lesetipp: der heutige Beitrag (22.10.25) zu einer Sendung von gestern.

    Maßgeblich sind nicht die Meinungen Dritter, sondern, was die Rechtsprechung von sich gibt. Dass es immer welche geben wird, die sagen "Das ist zu wenig." oder "Das ist zuviel." wird sich nämlich nie ändern.


    Ein bisschen mehr Empathie gegenüber den hier Ratsuchenden wäre echt nett.

    Empathie beim Zitieren einer gerichtlichen Entscheidung? Was sollte dabei Empathie zu suchen haben?


    Meine ursprüngliche Frage wurde übrigens immer noch nicht beantwortet.

    Was kann ich tun?

    Lesen und verstehen wäre ein Anfang:

    Dir steht es aber natürlich frei, einen Antrag zu stellen und gegen die Ablehnung mit Widerspruch und Klage vorzugehen.

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