Minijob Einkommen und Jobcenter

  • Hallo, vielleicht könnt Ihr mir das auflösen. Das Brutto Einkommen im Minijob beträgt 256€, die Auszahlung nach Abzug der Rentenpflichtversicherung 222,18€.

    Meine Rechnung: 222,18 -100- 24,44= 97,78€ anrechenbares Einkommen

    JC Rechnung: 256 -100-32,20= 124,80€ anrechenbares Einkommen

    Die Rentenpflichtversicherung wird als freiwillige Versicherung gerechnet und somit nicht als "Sozialversicherung" sondern wohl eher als private Ausgabe.

    Wo nur liegt mein Denkfehler?

    Die Monate Februar bis Oktober wurden neu berechnet ein Bescheid darüber nicht erstellt. Bescheid Nov.25 bis Okt 26 enthält die Berechnung wie oben beschrieben.

    Eine Woche nach dem Bescheid kam die Aufforderung nochmals Abrechnungen vorzulegen, die von der Minijob-Zentrale ausgestellte Einkommensbescheinigung mit Hinweis auf gleichbleibendes Einkommen bis Dez.25 ist nicht ausreichend.

    Der Minijob der helfen sollte, wird für Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber inzwischen zur Belastung statt Entlastung.

    Wochenarbeitszeit 5 Stunden.

    Beschäftigung mit Anträgen, Schriftstücken betreffend Minijob und Jobcenter gesamt ca. 100 Stunden durch 6 Personen.

    Danke und Entschuldigung für den Mammutbeitrag.

  • Der Freibetrag ist schon korrekt berechnet vom Jobcenter, wird vom Brutto ermittelt.

    Die Rentenversicherung ist kein privates Vergnügen, da grundsätzlich Rentenversicherungspflicht besteht im Minijob, siehe https://www.buergergeld.org/news/minijob-m…entenbeitraege/

    Btw: bei 5 Wochenstunden und 256 € unterschreitet dein Einkommen den aktuellen Mindestlohn (12,82 € * 5 Std. * 4,3 Wo. = 276 €)

  • Vielen Dank, also der Vertrag lautet genau 20 Stunden im Monat und da waren es 256, 4.

    Aber das ist natürlich logisch das das von mir überprüft wird ...lief alles über die Minijob Zentrale. Unter Mindestlohn darf doch gar nicht sein.

    Doch mein Rentenversicherung Problem habe ich immer noch. Sitze wohl auf der Leitung.

    Der Arbeitgeber behält den Anteil an der Rentenversicherung ein und 222,18 wird ausgezahlt. Auch wenn ich deinem link folge verstehe ich es so das der Pflichtbeitrag mein Einkommen vermindert was ja nicht der Fall ist weil das Jobcenter von 256 € Einkommen ausgeht.

    Da lohnt sich ein Verzicht auf die Pflicht doch eher.

    Irgendwo habe ich einen Denkfehler.


  • Die Verwirrung kommt wohl daher das einerseits gesagt wird Pflichtversicherung ist nicht als Einkommen anzurechnen und andererseits gesagt wird das auch die Pflichtversicherung mit den 100 € Grundfreibetrag abgedeckt sind.

    Also sollte ich nochmal in so eine Situation kommen wird wohl eine Befreiung das Bessere sein.

    Im Link weiter oben hatte ich das anders verstanden.

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