Bedarfsgemeinschaft nach Heirat in getrennten Wohnungen

  • Ich bin Empfänger von Grundsicherung im Alter, habe eine Partnerin die ich gern heiraten würde. Wir leben getrennt und wollen auch nach einer möglichen Eheschließung weiter getrennt wohnen bleiben. Was würde das für mich bedeuten, bin ich dann in einer Bedarfsgemeinschaft und muss dann Abstriche an meiner Grundsicherung in Kauf nehmen oder bleibt dann trotz der Heirat alles beim alten. :hmm

  • Das Einkommen eines nicht getrennt lebenden Ehegatten wird auch im SGB XII berücksichtigt. Und mit "Getrenntleben" ist die familienrechtliche Bewertung gemeint. Danach liegt bei euch kein Getrenntleben vor.

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