er meinte das er dem Jobcenter schreibt, das ich keine Mehrkosten mehr erstattet bekomme.
Du solltest abwarten, was das JC dir dann schreibt. Wird dein Antrag auf Mehrbedarf nach § 21 (5) SGB II abgelehnt, könntest du innerhalb 1 Monat schriftlich Widerspruch gegen diese Ablehnung erheben. Die Ärzte und JC haben sich an die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu halten. Evtl. benötigst du eine ärztliche Stellungnahme eines Facharztes, keine Ernährungstipps. Es kommt mW auf die spezielle diagnostizierte Erkrankung an.
https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-s…-abs-5-sgb-xii/
Dort findest du die pdf zum download und alle Erkrankungen, für die zeitweise oder auch ständig besondere Lebensmittel nötig sind. Die Empfehlungen gelten auch für Erwachsene.