Ich muss noch eine abschließende EKS einreichen, was aber an sich nichts mit den Heizkosten zu tun hat.
Du irrst. Wenn das JC mit den KdU auch die Heizkosten berücksichtigen soll, ist selbstverständlich das Einkommen aus Selbstständigkeit zu berücksichtigen. Und zwar nicht monatlich, sondern 1x vorausschauend und 1x abschließend für den BWZ von je 6 Monaten.
Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.
Logisch. Weil deine abschließende EKS noch nicht beim JC vorliegt und deshalb keinerlei Einkommen im BWZ bekannt ist.
Wenn du gegen den Bescheid Widerspruch schon erhoben hast, war ja doch nicht alles zu deiner Zufriedenheit und auch nicht O.K.
Bitte merken: Zuerst Bescheide prüfen, evtl. nachfragen, ob das korrekt sei, möglichst Bescheide anonymisiert einstellen.
1 Monat Zeit ist für einen Widerspruch immer gegeben.
Möglichst nicht im Nachgang hier mitteilen, was du alles gemacht, rausgefunden oder nicht gewusst und nicht gemacht hast.
Ob dein JC jetzt deine a-EKS abwartet oder deinen Widerspruch gleich ablehnt, merkst du bald selbst.