Beiträge von Louise 25
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Zum Thema:
Seid ihr nicht vielmehr eine BG? Ein Gasversorger baut nicht einfach so wegen Schulden den Zähler aus. Dieser überaus drastischen Maßnahme gehen Mahnungen und die Ankündigung einer Sperre voraus. Bereits mit der 1. Mahnung konnte man beim JC einen Antrag auf ein Darlehen nach §22 (8) SGB II stellen und zwar für die gesamte BG. Dann prüft das JC und gewährt evtl. ein Darlehen.
Meine Fragen: Was und wann hat das JC salopp abgelehnt? Kannst du den JC-Bescheid anonymisiert hier einstellen? Wie hoch sind die Schulden beim Gasversorger (und seit wann) ? Wieviel habt ihr als Gasabschlag zu zahlen? und wieviel gewährt das JC euch monatlich für Gas/Heizkosten?
Was ihr mittlerweile aus dem Link wisst, ist halbwahr.
In der Regel hat man mit einem Arbeitsvermittler zu tun und nicht mit einem Leistungs-SB. Anträge stellt man schriftlich und verlangt einen schriftlichen Bescheid, dann kann man nicht "runtergemacht" werden. Beschweren kann man sich zwar, bringt aber jetzt weder Darlehen noch Gas. Es kommt also drauf an.
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Soweit mir bekannt,
Ja, das ist so. Der § 12 SGB II gilt in seiner jetzigen Fassung bis zu einer Gesetzesänderung. Was sich dann ggfls. ändert, gilt ab dann.
Innerhalb der 1jährigen Karenzzeit (hier z.B. ab April 26) hast du gem. deiner Angaben kein erhebliches Vermögen (40.000,- oder mehr), es gibt keinen Grund, jetzt 10.000,- zu verschenken.
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Bitte mal ganz oben die 1.Zeile lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/ : Sozialhilfe
Von den vielen Möglichkeiten der Sozialhilfe nach dem 12. Buch möchte dein Mann Leistungen nach Kapitel 4 des SGB XII. Das ist die Grundsicherung im Alter, als Ergänzung zu seiner Altersrente.
Wir sind völlig überfordert und wissen viele Fragen nicht zu beantworten.
Wenn auch du beim Ausfüllen überfordert bist, solltet ihr zu einer Beratungsstelle gehen. Bei der Diakonie, der Caritas oder einer kommunalen Sozialberatung. Das Sozialamt ist keine Beratungsstelle und die Sachbearbeiter bearbeiten Sachen, zB Anträge.
Dein Mann müsste den Antrag aber selbst unterschreiben.
Warum werden da vorab Antworten angekreuzt ?
Vielleicht war das ihre Hilfe/Unterstützung? Du hast ihr ja was erklärt. Die Vorab-Kreuze wären für mich verständlich, wenn die 3. Person im Haushalt kein Ausländer ist, aber einen GdB>50 und evtl. nicht erwerbsfähig wäre.
Bitte nur einreichen, was verlangt ist. Einfach machen!
Sollen wir uns vielleicht beim Leiter des Sozialamtes beschweren, über diese SB ? Was meint Ihr ?
Das ist gar keine gute Idee. In allem, was ich hier von dir lese (SB von JC + SB von Sozialamt) finde ich keine SB-Fehler.
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Da ihr beide weiterhin als Ehepaar gemeinsam wohnt und wirtschaftet, wird der Bedarf für beide Personen ermittelt. Alleiniges Geld gibts hier nicht. Ihr beide habt einen gemeinsamen Bedarf, der aber aus unterschiedlichen Töpfen gespeist wird.
Ihr beide als Gemeinschaft bekommt dann Gelder von der DRV, vom JC und evtl. vom Sozialamt. Die Aussage das Grusi-Amtes war schon richtig.
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weiß ich erst nach einer umfassenden Begründung der Ablehnung meines Widerspruches
Also denn: Tu dir keinen Zwang an, erhebe Widersprüche nach gusto und lese dann die umfassende und ausführliche Begründung im ablehnenden Widerspruchsbescheid.
Ich komme mir gerade vor, als müsste ich alles gegen JC-Mitarbeiter rechtfertigen.
Völlig überflüssig und da du offenbar den Ablauf solcher Verfahren nicht verstehen willst, wird das JC eben reagieren. JC-Mitarbeiter haben sich das Verfahren incl. aller gesetzl. Vorschriften nicht selbst ausgedacht, sind aber daran gebunden. Du wirst das noch lernen, bevor du wegen Erreichung des Rentenalters oder anderen Gründen nichts mehr mit dem JC zu tun haben wirst. Dann gehts vielleicht so beim Sozialamt weiter, wer weiß?
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Gern nochmal:
Bitte melde dich doch hier, wenn du den Bescheid lesbar vorliegen hast. Alles andere bringt hier nichts.
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Mir bleibt nun sowieso nur noch ein Überprüfungsbescheid nach §44 SGB X,
Wenn überhaupt, dann Überprüfungsantrag nach § 44 SGBX. Der wäre mW auch unzulässig.
Eine Einladung nach § 15a SGB II ist eben kein VA, deshalb würde ein Widerspruch als unzulässig abgelehnt. Ich denke, du siehst den Ablauf falsch. Aber logisch ist, dass alle JC möglichst keine unzulässigen und/oder unbegründeten Widersprüche erhalten wollen. Nötigung oder Aufforderung zur Rücknahme würde anders aussehen.
Zur WUB: Wenn dein Arzt eine solche WUB nicht kennt/keine ausstellt, ist das so. Evtl. hält er es nicht für erforderlich. Das JC wird dir evtl. nicht mehr erklären, als es bisher tat.
Mit einer pyschischen Störung ist das aber manchmal einfacher gesagt als getan.
Das mag so sein. Der Gesetzgeber hat das längst berücksichtigt. Man könnte einen Beistand zum Termin mitbringen. Vielleicht versuchst du mal, mit einem Beistand deiner Wahl mind. 1 Termin zu absolvieren, um einen für dich akzeptablen KO-Plan zu vereinbaren? Das Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II ist übrigens nicht abgeschafft.
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Also verstehe ich Dich richtig.
Nein, leider nicht. Du hast zu einer BK-Nachzahlungs-Berechnung Widerspruch erhoben. Es gab aber zu dieser Berechnung noch keinen *richtigen Bescheid*. Ein richtiger Bescheid ist ein Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung und der heißt dann auch Bescheid. Solch einem Bescheid kann man widersprechen, einer Berechnung nicht. Man muss nichts zugeben, was nicht zutrifft. Man wird ja nur angehört. Man muss auch nicht die Recherche/Berechnungs-Arbeit der SB erledigen.
Es geht hier darum, dass versucht wird, dass man Widersprüche zurück nimmt, um sie nicht bearbeiten zu müssen
Nein, darum geht es nicht, ich zumindest kann es noch immer nicht erkennen. Ich lese das Schreiben, in dem doch gut erklärt wird, wann was zulässig ist. Nach fristgerechter Vorlage dieses Anhörungs-Formulars wird das JC dir einen VA / Bescheid mit Rechtsbehelfs-Belehrung zusenden. Gegen diesen *richtigen Bescheid* kannst du Widerspruch erheben. Dann muss das JC diesen Widerspruch prüfen, bearbeiten und bescheiden, also JC-Arbeit machen. Danach bekommst du einen Widerspruchsbescheid.
Und zu dem gerichtlichen Vorgehen.
Wegen der Wegeunfähigkeit wäre natürlich VOR einer Klage auch das gesetzlich geregelte Widerspruchs-Verfahren zu durchlaufen.
Ich wollte ausdrücken, dass gegen das Argument der Wegeunfähigkeit vielleicht letzten Endes nur mit juristischer Hilfe am SG erfolgreich angegangen werden könnte. Wie oft lädt man dich denn ein? Öfter als alle 3 Monate?
Ein Widerspruch gegen einen Kooperationsplan ist nicht zulässig. Warum? Weil ein solcher Plan kein VA / Bescheid ist, sondern eine freiwillig und persönlich auszuhandelnde Vereinbarung. Da muss sich niemand bequatschen lassen, sondern einfach wissen oder verstehen, gegen was man Widerspruch erheben kann.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
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Auf mich wirkte das Schreiben wie folgt:
Auf mich wirkt es wie ganz viele solcher Hinweisschreiben zum Verfahrensablauf und zur Rechtslage. Eine Nötigung oder gar Aufforderung, den (falschen) Widerspruch zurückzunehmen, kann ich nicht erkennen, auch Verstecktes finde ich nicht. Deine Mitwirkung wäre jetzt, dass du das Formular fristgerecht ausfüllst und dem JC zusendest, dann kommt kein Leistungsentzug in Betracht.
1. Ein Widerspruch ist nur gegen einen VA / rechtsmittelfähigen Bescheid ist zulässig.
2. Dir lag aber (noch) gar kein solcher Bescheid vor.
3. Da du bereits erkannt hast, dass das JC diese BK-Verrechnung korrekt vornahm, könntest du das der Einfachheit halber im Formular angeben. zB Der Sachverhalt trifft zu. Deine Anhörung/Stellungnahme wird vom JC geprüft und dazu ergeht dann erst ein regulärer rechtsmittelfähiger VA/Bescheid an dich. Gegen diesen könntest du dann Widerspruch erheben.
Gegen eine geforderte Wegeunfähigkeitsbescheinigung wirst du nur gerichtlich vorgehen können. Das Ermessen des JC müsste nachweislich ermessensfehlerhaft geübt werden.
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aber was soll ich tun ?
Den EM-Rentenantrag stellen, dann dem JC den Bescheid zur EM-Rente vorlegen. Alles weitere ergibt sich. Das Amt für Grundsicherung kann dir nichts anderes erklären, als es erklärt hat. Das JC braucht aber von der zuständigen Behörde DRV den schriftlichen Bescheid.
was aber dem Jobcenter nicht passt
Das mag sein, ist aber für dich nicht relevant.
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Aber wenn ich klagen müsste,
Es würde doch wenig Sinn machen, die Rückforderung zu bezahlen und gleichzeitig dagegen zu klagen, oder?
Es gilt die "Aufschiebende Wirkung". Die gilt bereits jetzt schon für die Widerspruchsfrist.
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Aussage war, ist noch in Bearbeitung.
Also liegen deine Nachweise und dein Widerspruch hoffentlich auf dem richtigen Tisch beim zuständigen SB. Du hast evtl. auch keine Nerven, nun Untätigkeitsklage beim SG zu erheben, weil die Frist um einige Tage überschritten ist, oder?
Du könntest dem JC noch etwas Zeit geben, kostet dich nichts.
Aber bitte melde dich doch, wenn du den Widerspruchsbescheid vom JC hast. Dessen Inhalt ist für dein weiteres Vorgehen wichtig. Es muss nicht immer Klage sein.
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Du musst nicht nur mit dem JC umgehen, denn mehrere Beteiligte hängen quasi aneinander. Eine Beratungsstelle sagt dir womöglich nichts zu Pflegekasse/MD/Agentur für Arbeit.
Was ich tun würde:
- Mich bei der Arbeitsagentur wieder arbeitslos melden und für mind. 15 Wochenstunden der Vermittlung zur Verfügung stehen. (das ist nur das entspr. Kreuz im ALG-Antrag). Daraufhin wird mein ALG-Anspruch als vorrangige Leistung berechnet und bewilligt.
- Dem JC den Bewilligungsbescheid des ALG mitteilen/vorlegen.
- Wann und ob ich Vermittlungsvorschläge erhalte (mit oder ohne Rechtsfolgebelehrung) und wann die Agentur mit mir eine EGV vereinbaren will, warte ich ab. Bis dahin kann ich pflegen. Bis dahin schaue ich mich nach Jobs um.
- Einen Verschlechterungsantrag (auf höheren PG) für die Mutter bei der Pflegekasse stellen.
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Wir sollten sie doch möglichst reduzieren
Was genau an den KdU ist nun nicht mehr angemessen? Welche anderen Möglichkeiten der Kostensenkung werden noch genannt?
Wieviel € will das JC ab Sommer nicht mehr bezahlen ?
dass es in unserer ländlichen Kleinstadt kaum möglich ist, etwas zu finden,
Das mit demUmzug ist ja nur ein Vorschlag des JC. Wenn ihr nachweist, dass ihr auch im größeren Umkreis kein Mietangebot erhaltet, könnte das JC vielleicht noch eine Fristverlängerung geben.
Ich glaube, ein GdB 30 ist kein Härtefallgrund, aber es kommt auf den Einzelfall an.
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Zweimal habe ich eine Nachricht ans Jobcenter geschickt
Wann hast du dem JC deine 2 Nachrichten geschickt? Ging das schon über JC.digital oder die App? Man kann eine digitale "Zweitschrift" des Bescheides vom Datum x anfordern.
Darf das Jobcenter überhaupt diesen Bescheid digital zur Verfügung stellen?
Warum nicht? Die JC bieten schon seit langer Zeit die online/digital-Kommunikation an.
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Gibt es eine realistische Möglichkeit, dass ich als eigene Bedarfsgemeinschaft anerkannt werde, ohne dass das Einkommen meiner Eltern geprüft oder angerechnet wird?
Wegen solcher Gründe ist mir keine Möglichkeit bekannt. Das Jugendamt wird wegen solcher Gründe keinen Auszug befürworten. Dazu braucht es wohl mehr.
Unterhalt müssten deine Eltern dir grundsätzlich zahlen, wenn du ausziehst. Das hat Vorrang vor Sozialleistungen wie Bürgergeld.
Ich kenne einen Fall, in dem das Jugendamt einen Schüler dabei unterstützt hat, aus der 3-er BG mit den Eltern ausziehen zu dürfen. Allerdings gab es da andere massive Gründe, mehrere Gutachten und er zog dann mietfrei zu einem Verwandten.
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Mein erster Antrag auf Bürgergeld wurde abgelehnt weil mein Partner zu viel verdient,
Diese Ablehnung war korrekt. Warum aber müsstest du ausziehen? Verlangt er das von dir?
Warum suchst du dir nicht einen Job, bis das mit der EMR geklärt ist?
In einem neuen Bürgergeldantrag müsste glaubhaft gemacht werden, dass der § 7, Abs. 3a SGB II nicht mehr zutrifft... und ihr nicht mehr gegenseitig füreinander einsteht und auch getrennt voneinander wirtschaftet und haushaltet. Dass du eine 1er-BG bist und Bürgergeld für 1 Person beantragst.
Ob das räumlich vorstellbar ist? Im 1-Zi-Appt. schlecht, aber in einer Wohnung geht das unter Umständen. Ähnlich einer WG.
Hast du denn schon eine andere Wohnung, in die du umziehen könntest? Unterhaltspflichtig sind deine Eltern wohl nicht mehr, denn du hattest schon eigenes Einkommen, schon eine Wohnung/Partner und ein Rückzug zu den Eltern (wegen U25) wird nicht gefordert werden.
Ein SBH-Ausweis ändert an der jetzigen Situation nichts.
weil mein Partner sich genau 3 Tage nachdem die Ablehnung kam getrennt hat
Nenn doch bitte mal ein paar Zeiten. Die Trennung muss nicht tagesgenau erklärt werden.
d.h. Du hast Anrecht auf eine bezahlte eigene Wohnung
Diese muss sie erstmal finden, sonst bringt das ganze "Anrecht" nichts und Hartz IV steht seit 3 Jahren im Museum.
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Ich habe alle Bescheide vorliegen,
Für Tips müsste man hier evtl. die anonymisierten Bescheide/Berechnungsbögen lesen können. Aber du kannst natürlich auch deine SB fragen und evtl. als Widerspruch zur Niederschrift geben. Dann erhältst du eine schriftliche Begründung.
Wenn deine EMR wegen der gesetzl. Vorgabe zur Neuberechnung ab 12/25 geringer ist und das JC die ursprüngliche Summe annahm, könnte die Überzahlung erklärlich sein.
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übernimmt das JC die Selbstbeteiligung im Schadensfalle?
Das JC übernimmt als Bestandteil der Unterkunftskosten auch die Kosten der Gebäudeversicherung. Und auch die angemessene/verhältnismäßige Selbstbeteiligung, falls ein Schadensfall zu regulieren ist.
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Das würde ja bedeuten, das ich unter Umständen dann alle 3 Monate einen neuen Antrag stellen muss.
Nein. Das bedeutet es nicht. Aber gegen einen Bescheid, der für dich nicht nachvollziehbar ist, kannst du Widerspruch erheben. Auch nochmals Belege beifügen. Betrifft hier wohl die Kosten der Unterkunft und Heizung.
Allg. Frage: Verbraucht ihr tatsächlich zu zweit 6t Pellets pro Jahr für das EFH? Es wird der gesetzl. Mehrbedarf für dezentrale WW-Bereitung berücksichtigt. Habt ihr elt. WW-Versorgung im Haus?
Dass du nach der Antragstellung nicht nach 6-8 Wochen beim JC nachgefragt hast, ob evtl. etwas für die Antragsbearbeitung fehlt, ist dein Versäumnis. Offensichtlich sind auch deine Mitteilungen/Belege über die Pelletskäufe nicht bei der SB angekommen.
Zu deiner Versicherungsfrage: Selbstverständlich sollte man die Gebäudeversicherung entsprechend erhöhen, wenn die Versicherung schon deutliche Unterversicherung erkannt hat. Ohne Selbstbeteiligung erhöht sich die V-Prämie. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nur im tatsächlichen Schadensfall berechnet.
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wird er meinen Antrag nochmals bearbeiten.
Danke für diese Info.
Es ist also kein Theater, sondern der geforderte Nachweis der UVK. Wenn du die Trennung von deinem Partner auch der UVK mitgeteilt hast, wird diese einen Bescheid erteilen. Mit diesem kann das JC einen Änderungsbescheid mit Mehrbedarf wegen Alleinerziehung erteilen. Das ist der normale Verfahrensgang, wenn sich Veränderungen ergeben.Fakt ist, die Beziehung ist vorbei.
Seit Anfang Januar 2026. Die Behörden arbeiten also bereits daran und so, wie es läuft, ist es "rechtens".
Alles Gute!