Umzug ohne Zusicherung

  • Hallo

    Ich beziehe momentan noch keine Leistungen vom Jobcenter, da ich in einer Einrichtung lebe. Zum 01.07 soll hier aber ein Auszug erfolgen wodurch ich Leistungen beantragen muss.

    Ich bin schon seit einer Weile auf Wohnungssuche, jedoch werde ich aus verschiedenen Gründen abgelehnt oder erhalte keine Antwort. Jetzt habe ich endlich eine Wohnung gefunden. Größe, Lage usw sind perfekt und der Vermieter hat sehr viel Verständnis für meine Situation.

    Nun habe ich den Antrag auf Zusicherung der Kosten eingereicht und eine Ablehnung erhalten. Angemessene KDU in meinem Fall wären 513 €, die Miete liegt jedoch bei 560€.


    Wenn ich diese Wohnung nicht nehme, würde ich es aber nie schaffen bis zum 01.07. eine neue zu finden und alle Sachen rechtzeitig zu beantragen.

    Wenn ich den Mietvertrag nun unterschreibe, trotz Ablehnung, muss das Jobcenter zumindest die angemessene Miete übernehmen und ich den Rest oder zahlen sie in dem Fall gar nichts?

  • Angemessene KDU in meinem Fall wären 513 €, die Miete liegt jedoch bei 560€.

    Welche Kostenübernahmen hast du denn beantragt? Nur die reinen Mietkosten oder auch die Kaution und sonstige Umzugskosten?

    Weiß das JC, dass du aus einer Einrichtung ausziehen musst und ansonsten wohl wohnungslos würdest?

    Weißt du, dass ab 1.7. das geänderte SGB II in Kraft tritt?

    Man kann ohne Zustimmung des JC einen Mietvertrag unterschreiben, umziehen und die KdU-Differenz selbst zuzahlen. Ich meine, die 560,- als tatsächlich noch angemessene KdU wird das JC leisten, zumindest für den 1. Bewilligungszeitraum.

  • Ich habe nur die reinen Mietkosten beantragt.

    Mich machen folgende Sätze im Bescheid etwas unsicher.


    "Auch eine Erteilung der Zusicherung auf Anerkennung lediglich der individuell angemessenen Kosten im Ermessenswege erfolgt nicht."

    Und

    "Wenn Sie ohne erforderliche Zusicherung umziehen, können Ihnen die Kosten der neuen Unterkunft höchstens in der bisherigen (individuell angemessenen) Höhe gewährt werden."

    Bei mir ist aber keine bisherige Höhe vorhanden, da ich hier momentan keine Miete zahle.

  • "Auch eine Erteilung der Zusicherung auf Anerkennung lediglich der individuell angemessenen Kosten im Ermessenswege erfolgt nicht."

    d.h. Das JC schreibt dir nichts weiter. Trotzdem darf man auch OHNE solche Zusicherung umziehen. Wenn du die Differenz selbst zuzahlen kannst und der nette Vermieter damit einverstanden ist, könntest du das Mietvertragsangebot unterschreiben.

    die Kosten der neuen Unterkunft höchstens in der bisherigen (individuell angemessenen) Höhe gewährt werden."

    Wenn du nun erstmals Bürgergeld beantragst, trifft dieser Satz nicht auf dich zu.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!