Beiträge von sargale

    Ich habe nur die reinen Mietkosten beantragt.

    Mich machen folgende Sätze im Bescheid etwas unsicher.


    "Auch eine Erteilung der Zusicherung auf Anerkennung lediglich der individuell angemessenen Kosten im Ermessenswege erfolgt nicht."

    Und

    "Wenn Sie ohne erforderliche Zusicherung umziehen, können Ihnen die Kosten der neuen Unterkunft höchstens in der bisherigen (individuell angemessenen) Höhe gewährt werden."

    Bei mir ist aber keine bisherige Höhe vorhanden, da ich hier momentan keine Miete zahle.

    Hallo

    Ich beziehe momentan noch keine Leistungen vom Jobcenter, da ich in einer Einrichtung lebe. Zum 01.07 soll hier aber ein Auszug erfolgen wodurch ich Leistungen beantragen muss.

    Ich bin schon seit einer Weile auf Wohnungssuche, jedoch werde ich aus verschiedenen Gründen abgelehnt oder erhalte keine Antwort. Jetzt habe ich endlich eine Wohnung gefunden. Größe, Lage usw sind perfekt und der Vermieter hat sehr viel Verständnis für meine Situation.

    Nun habe ich den Antrag auf Zusicherung der Kosten eingereicht und eine Ablehnung erhalten. Angemessene KDU in meinem Fall wären 513 €, die Miete liegt jedoch bei 560€.


    Wenn ich diese Wohnung nicht nehme, würde ich es aber nie schaffen bis zum 01.07. eine neue zu finden und alle Sachen rechtzeitig zu beantragen.

    Wenn ich den Mietvertrag nun unterschreibe, trotz Ablehnung, muss das Jobcenter zumindest die angemessene Miete übernehmen und ich den Rest oder zahlen sie in dem Fall gar nichts?