Ich habe nur die reinen Mietkosten beantragt.
Mich machen folgende Sätze im Bescheid etwas unsicher.
"Auch eine Erteilung der Zusicherung auf Anerkennung lediglich der individuell angemessenen Kosten im Ermessenswege erfolgt nicht."
Und
"Wenn Sie ohne erforderliche Zusicherung umziehen, können Ihnen die Kosten der neuen Unterkunft höchstens in der bisherigen (individuell angemessenen) Höhe gewährt werden."
Bei mir ist aber keine bisherige Höhe vorhanden, da ich hier momentan keine Miete zahle.