Eben nicht, weil dir der Darlehensvertrag fehlt.
Völlig falsch, denn jede Zahlung kann eindeutig belegt werden.
Eine Firma ist kein Mensch.
Auch falsch, weil jede Firma einen Gesellschafter hat.
Mach dich mal schlau was eine UG ist.
Die Rechtsprechung verlangt einen Darlehensvertrag, der einem sogenannten Fremdvergleich stand hält. Und das ist nunmal bei einem mündlichen "Darlehensvertrag" noch dazu mit einer Firma überhaupt nicht üblich.
Auch mündliche Verträge sind bindend und durchaus üblich.
Durch den Vermerk "Privatdarlehen" im Verwendungsnachweis ist doch ganz klar dargestellt das es sich nicht um eine Schenkung oder Begleichung von Arbeitsleistungen geht. Es ist nur nicht schriftlich niedergelegt ob darauf Zinsen &, Gebühren anfallen, oder eine Frist zur Rückzahlung vorgesehen ist. Denn ich verlange weder Zinsen & Gebühren oder setzte dem Gesellschafter die Pistole auf die Brust wegen der Rückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist.
Hier geht es aber nicht darum wie der Kreditrahmen zustande gekommen ist, sondern ob die Rückzahlungen als Einnahme oder als Rückzahlung ins Vermögen gewertet wird.
Auch mündliche Verträge sind bindend und durchaus üblich.
Durch den Vermerk "Privatdarlehen" im Verwendungsnachweis ist doch ganz klar dargestellt das es sich nicht um eine Schenkung oder Begleichung von Arbeitsleistungen geht.
So etwas nennt man auch "schlüssiges Handeln".