Beiträge von Zickel

    Ja, wenn du es nachweisen kannst, dass es Rückzahlungen auf ein Darlehen, mithin in dein Vermögen, sind. Aber daran scheint es ja zu ermangeln.

    Klar kann ich das nachweisen, denn die Rückzahlung erfolgt mit einem entsprechendem Verwendungszweck "Rückzahlung Privatdarlehen in Höhe von € xxx vom xx.xx.xxxx". Wir haben das so mündlich vereinbart, das immer genau der Betrag zurück gezahlt wird der auch verliehen wurde.

    Wer leiht einer FIRMA Geld, ohne etwas schriftlich zu machen?!

    Na ich halt, weil es ein sehr nahe stehender Mensch ist.

    Und jetzt noch einen fingierten Darlehensvertrag aufsetzen: nun ja, das klingt schon komisch.

    Was ist daran komisch einen mündlichen Vertrag im nachhinein schriftlich aufzusetzen, wenn es eine Behörde verlangt?

    Im Wesentlichen kann Vermögen als das definiert werden, was der Hilfebedürftige bei Antragstellung bereits hat. Demgegenüber ist Einkommen alles, das jemand nach Antragstellung wertmäßig hinzubekommt3. Maßgeblich für die Abgrenzung ist also der Zeitpunkt der Antragstellung. Aus diesem Grunde gehören einmalige Einkünfte, die während des Bedarfszeitraumes zufließen, nicht zum Vermögen, sondern sind Einkommen (z.B. Steuererstattungen, Glücksspielgewinne, Zuwendungen aus Lebensversicherungen Dritter, Eigenheimzulagen etc.). Ein vor Antragstellung angespartes Guthaben hingegen bleibt auch bei einer Auszahlung nach Antragstellung Vermögen, da es mit bereits erlangten Einkünften angespart wurde4.

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    Im Grunde sind doch meine Zahlungen als Privatdarlehen eigentlich als angespartes Guthaben anzusehen oder nicht?


    Genau das ist der entscheidende Punkt. Die Verpflichtung allein reicht nicht. Es muss eine Vereinbarung geben, in der darüber hinaus auch genau geregelt ist, wann konkret die Rückzahlung zu erfolgen hat. Nur dann ist es ein echtes Darlehen. Wenn man hingegen nur vereinbart, "zahl das Geld irgend wann wenn es möglich ist", dann ist das nicht verbindlich genug und die Rückzahlung zählt als Einkommen.

    Hast du dazu eine Quelle?
    Ich habe z.B. meine Baufinanzierung bei der ING und dort kann ich die Tilgung von Monat zu Monat ändern. Kein Problem.
    Nur der Zinssatz und die Laufzeit sind fest.
    Und wie soll ein Unternehmen mit nicht regelmäßigem Einkommen eine konkrete Rückzahlung vereinbaren?


    Es muss eine Vereinbarung geben, in der darüber hinaus auch genau geregelt ist, wann konkret die Rückzahlung zu erfolgen hat. Nur dann ist es ein echtes Darlehen.

    Mal eine hypothetische Überlegung. Es gäbe ein Darlehensvertrag mit einem Zahlungsplan. Das könnte man ja im Nachhinein noch schriftlich aufsetzen.
    Demnach würden dann die pünktlichen Rückzahlungen als Verwögen gewertet, aber befindet sich der Gläubiger in Zahlungsverzug, so würde eine verspätete Zahlung als Einnahme gewertet?

    Louise 25 Wie müsste denn ein entsprechender Darlehensvertrag aussehen?
    Ich habe mehrfach kleinere Beträge, so zwischen 200-800€ überwiesen. Genauso sollen die Beträge nun auch zurückgezahlt werden.
    Spielt das eine Rolle warum die UG Gläubiger wurde?
    Das dass Jobcenter sich nicht um die Bücher der UG interessiert ist schon klar, aber das Geld muss eben auch offiziell zurückgezahlt werden, da es sonst als Einnahmen verbucht werden muss.

    Da hätte ich direkt mal eine weitere Frage:
    Wenn ich nun Wertgegenstände, wie z.B. eine Kameraausrüstung verkaufe, wird das dann auch als Einnahme gewertet?

    Das Geld habe ich verliehen als es mir finanziell noch besser ging.
    Ich habe es zinslos verliehen, aber immer per Banküberweisung ausgezahlt.
    Nun geht es dem Gläubiger finanziell besser, mir aber schlechter.
    Ich habe daran halt nichts verdient, wenn mir das jetzt als Einkommen angerechnet wird, stehe ich ganz schön übel da.
    Die Rückzahlung muss ja bei dem Gläubiger über die Bücher laufen.
    Der verliehene Betrag unterschreitet auch die Vermögensgrenze von € 40000,-.

    Hallo zusammen,
    ich habe ein paar mal einer befreundeten Firma (UG) etwas Geld geliehen, dass mir nun zurückgezahlt werden kann.
    Aus gesundheitlichen Gründen bin ich aber inzwischen Arbeitslos und habe zum aufstocken noch Bürgergeld beantragt.
    Wie werden die Rückzahlungen nun bewertet, als Vermögen oder als Einkommen?

    Nein ich habe noch keinen persönlichen Kontakt zum Jobcenter aufgenommen, nur Online bisher.
    Ich will ja auch nicht direkt mit der Türe ins Haus fallen.
    Momentan können wir noch in der Gartenhütte unter die Dusche gehen. Aber das kann keine Dauerlösung werden.
    Wenn ich bis nächste Woche nichts wegen der Bewilligung erfahre, werde ich da wohl mal anrufen.

    Hallo zusammen,
    ich besitze ein Einfamilienhaus und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Bin derzeit Arbeitslos und muss aber mit Bürgergeld aufstocken.
    Meinen Antrag habe ich am 28.08. gestellt und zum 15.09. wurde abschließend alle Unterlagen an das Jobcenter übermittelt. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.
    Ich gehe aber auf Grund meiner Situation aus, dass mir eine Aufstockung zugesagt wird. Ärztliches Attest bestätigt das ich keine 3 Stunden am Tag mehr arbeiten kann.
    Nun ist es leider so das unsere Warmwasseraufbereitung (Frischwasserstation, 20 Jahre alt) defekt ist und sich eine Reparatur als äußerst schwierig darstellt, da diese nicht mehr nachzukaufen gibt, bzw. der Hersteller vom Markt verschwunden ist.
    Wir brauchen inzwischen nicht mehr so viel Warmwasser, da unsere Kinder inzwischen ausgezogen sind und würden daher gerne wieder auf einen Durchlauferhitzer umrüsten.
    Nun ist ja so das unser Antrag noch nicht bewilligt ist, aber kann ich da eventuell Reparaturkostenzuschuss beantragen und wie muss ich da vorgehen?
    Die Umrüstung auf einen Durchlauferhitzer kommt dabei um ein vielfaches günstiger als eine neue Frischwasserstation einzubauen.
    Die Arbeiten kann ich noch selber durchführen, aber die Kosten fürs Material sind schon eine besondere Hürde in meiner Situation.
    Für zweckdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!

    Na mit den 2 Wochen... gestern und heute war er wieder Zuhause. Hat ja noch seinen ganzen Hausrat bei uns.
    Ich bin nicht direkt wegen meiner Erkrankung gekündigt worden, sondern wegen Betriebsauflösung. Daher bin ich erst einmal im Arbeitslosengeld.

    Danke für deine Erläuterung Tamar
    Sowas in der Richtung haben wir uns schon gedacht.
    Die Situation ist noch recht neu. Bis vor zwei Wochen ist er noch gependelt. In der Woche bei uns, am WE bei ihr.
    Das hat sich aber nun seit Anfang August geändert.
    Ob er sich bei ihr anmelden kann ist noch ungewiss, da die Wohnung sehr klein für 2 Personen ist. Sie suchen aber schon nach einer größeren Wohnung.

    Hallo zusammen,

    ich, 62 Jahre alt, bin aufgrund von COPD Stufe IV seit ein paar Tagen arbeitslos und muss wohl das Arbeitslosengeld mit Bürgergeld aufstocken.
    Ich lebe zusammen mit meiner Frau in einem Eigentumshaus. Mein Sohn ist noch unter 25 Jahre und bei uns gemeldet, wohnt aber bei seiner Freundin.
    Er zahlt weder Miete noch beteiligt er sich an den Unterhaltskosten bei uns.
    Wir er trotzdem mit seinem Einkommen zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet?

    LG, Zickel