Im Wesentlichen kann Vermögen als das definiert werden, was der Hilfebedürftige bei Antragstellung bereits hat. Demgegenüber ist Einkommen alles, das jemand nach Antragstellung wertmäßig hinzubekommt3. Maßgeblich für die Abgrenzung ist also der Zeitpunkt der Antragstellung. Aus diesem Grunde gehören einmalige Einkünfte, die während des Bedarfszeitraumes zufließen, nicht zum Vermögen, sondern sind Einkommen (z.B. Steuererstattungen, Glücksspielgewinne, Zuwendungen aus Lebensversicherungen Dritter, Eigenheimzulagen etc.). Ein vor Antragstellung angespartes Guthaben hingegen bleibt auch bei einer Auszahlung nach Antragstellung Vermögen, da es mit bereits erlangten Einkünften angespart wurde4.
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Im Grunde sind doch meine Zahlungen als Privatdarlehen eigentlich als angespartes Guthaben anzusehen oder nicht?
Genau das ist der entscheidende Punkt. Die Verpflichtung allein reicht nicht. Es muss eine Vereinbarung geben, in der darüber hinaus auch genau geregelt ist, wann konkret die Rückzahlung zu erfolgen hat. Nur dann ist es ein echtes Darlehen. Wenn man hingegen nur vereinbart, "zahl das Geld irgend wann wenn es möglich ist", dann ist das nicht verbindlich genug und die Rückzahlung zählt als Einkommen.
Hast du dazu eine Quelle?
Ich habe z.B. meine Baufinanzierung bei der ING und dort kann ich die Tilgung von Monat zu Monat ändern. Kein Problem.
Nur der Zinssatz und die Laufzeit sind fest.
Und wie soll ein Unternehmen mit nicht regelmäßigem Einkommen eine konkrete Rückzahlung vereinbaren?
Es muss eine Vereinbarung geben, in der darüber hinaus auch genau geregelt ist, wann konkret die Rückzahlung zu erfolgen hat. Nur dann ist es ein echtes Darlehen.
Mal eine hypothetische Überlegung. Es gäbe ein Darlehensvertrag mit einem Zahlungsplan. Das könnte man ja im Nachhinein noch schriftlich aufsetzen.
Demnach würden dann die pünktlichen Rückzahlungen als Verwögen gewertet, aber befindet sich der Gläubiger in Zahlungsverzug, so würde eine verspätete Zahlung als Einnahme gewertet?