Nach Trennung eigene Wohnung, aber noch verheiratet?

  • Ich habe inzwischen den 4. Antrag gestellt. Vorher war es so, dass ich ein Zimmer in unserer gemeinsamen Wohnung bewohnt habe ( eh schon immer, weil mein jetzt Ex schnarcht ) Aber ich habe alles getan um als getrennt lebend zu gelten, da ich den Verfahrenskostenantrag brauche um die Scheidung bezahlen zu können. Mein leider Noch-Ehemann, ist alles andere als vermögend und ich auch. Durch seine Selbstständigkeit haben wir alles verloren.
    Alle ( Freunde, Verwandte, Caritas Beratung, Anwältin) sind wir davon ausgegangen, nachdem uns das Jobcenter immer wieder hingehalten hat mit diesen Trennungssachen, dass ich Bürgergeld bekomme, wenn ich

    -finanzielle Trennung beim Finanzamt nachweisen kann

    -wirtschaftlich getrennt bin ( ich hatte zuvor die finanzielle Vormundschaft für ihn weil er schwer depressiv war und basically ein kaputter Mensch, aber arbeiten an PCs ging wohl noch, das ging irgendwie immer, daher hatte ich sein Einkommen und alle Verträge auf mein Konto laufen. Da sagte das Amt natürlich nein, verständlich. Aber, dass die Hälfte gepfändet wurde sieht man ja nirgends und es daher kaum zum Leben reichte )

    -und vor allem dann ENDLICH eine neue Wohnung gefunden habe. Versucht das mal als Mama von nem kleinen Kind mit weniger als 1000 Euro Einkommen und die Vermieterin dann noch 2 Wochen warten lassen weil das Amt das prüfen muss, aber hier wisst ihr vmtl. was ich meine.

    Erst hat es gepasst, wenn wir kein Bett mehr teilen, dann doch nicht, dann musste die Bestätigung vom Finanzamt kommen, dann wäre das auf jeden Fall ein Grund mir die Grundsicherung zu gewähren, jaaa, dann irgendwie doch wieder nicht, weil ich anscheinend unfreundlich war, dann wurde ich beschimpft und geghostet - jetzt habe ich einen geprüften Mietvertrag, habe die Wohnung selbst ausgeräumt, gestrichen, alles entsorgt, hat Monate gedauert und jetzt darf ich da endlich wohnen.

    In der Zwischenzeit bevor ich ausgezogen war ist mein Ex handgreiflich geworden und ich musste ( mit Kind ) die Polizei rufen, daraufhin habe ich eine Härtefallbehandlung beantragt.

    Keine Antwort.

    Dann hab ich mit dem Sozialgericht gedroht

    Keine Antwort

    Dann hab ich angerufen

    Service: Es wird alles gut

    Dann einen Anruf bekommen um mich beschimpfen zu lassen

    Ich habe eskaliert zur Geschäftsleitung und nochmal beim Service angerufen. Die einen sagen, dass ich auf jeden Fall Recht habe, die anderen nicht. Ich verdiene gerade nichts, weil ich im Burn Out bin und vor allem haben wir gerade Familienhilfe vom Jugendamt da wegen meines Exes.

    Ich bekomme erst Verfahrenskostenbeihilfe wenn ich Bedürftigkeit nachweisen kann. Das kann ich mit dem Bürgergeldbescheid erst.

    Laut dem Sozialgesetzbuch steht da nirgends, dass die Scheidung schon rechtskräftig sein muss, dass man als getrennt lebend anerkannt wird. Kann mir hier irgendjemand helfen?
    Ich hab einen Termin bei der Caritas und überlege zum VdK zu gehen, 200 EUro für noch einen Schrieb von der Anwältin kann ich mir gerade nicht leisten. Den letzten haben die auch komplett ignoriert.
    Was soll ich tun??

    Den Antrag nochmal neu stellen? Kann ich dann rückwirkend die Miete bekommen? Und hoffen, dass ich einen anderen Sachbearbeiter bekomme? Ich hatte eh einen anderen angefragt, weil der den ich hatte mich beleidigte, das hat die aber nicht interessiert.

    Was wenn meine Vermieterin nach 3 Monaten Mietrückstand mich rauswerfen will ? SIe hat das getan, weil es sonst niemand getan hat, weil ich ihr Leid tue und weil sie ein guter Mensch ist. NIEMAND im Umkreis von 100 km gibt einer Mama mit kaum Einkommen eine Wohnung !

    Ich hatte nach dem vorletzten Gespräch Hoffnung und hatte schon Stellenanzeigen gewühlt, aber jetzt mache ich wieder einen Termin für die Verlängerung der Krankschreibung und wenn ich einen Therapieplatz bekomme mache ich das auch. Ich kann einfach nicht mehr.

    Sorry für die lange Story. Ich nehme alle Tipps und Hilfe, die ihr habt

  • Ich versuche, dein Anliegen mal zu bündeln:

    1. Hilfebedürftigkeit oder Mittellosigkeit weist man dem JC zB mit Kontoauszügen nach oder auch mit Pfändungsnachweisen. Dazu muss man nicht geschieden sein oder solch einen Ehepartner haben.

    2. Schnarchen eines Ehepartners konnte niemals als sozialrechtliche Trennung anerkannt werden.

    3. Wann hast du 1 Wohnung für dich und euer Kind gefunden?

    4. Wann bist du dort eingezogen?

    5. Rückwirkend zahlt das JC nichts, wenn du nicht vorher beim JC für den Auszug/Umzug UND die Mietkostenübernahme eine Zustimmung eingeholt hast. Aber ab Antragstellung und bei Hilfebedürftigkeit nach SGB II sollte Bürgergeld gezahlt werden. (heißt ab 1.7. Grundsicherungsgeld)

    6. Ob du weiterhin arbeitsunfähig usw. bist, interessiert das JC und hier nicht. Ob es nur eine einzige Vermieterin gibt, ist auch vollkommen uninteressant. Anderen SB ? Das ist Entscheidung des JC und zu Beleidigungen gehören mW mind. zwei.

  • Danke für die Antwort,

    1. Eben, das hab ich auch so verstanden. Die Pfändungen wollten die gar nicht haben. Nur offizielle Kreditrückzahlungen und sowas.

    2. Das wollte ich nur so erwähnt haben, heißt, ich musste nicht extra in der Wohnung umziehen, da ich eh immer mein Zimmer hatte. ( Halt mit meinem Kind geteilt )

    3.Die Wohnung wurde mir noch 2025 von der Vermieterin zugesagt und ich habe bis 1.3. mitgeholfen sie auszuräumen.

    4. 1.3.26

    5. Die Zustimmung habe ich seit Monaten. Ich glaube Januar.

    6. Was ist denn SB?


    Mehr Kontext:
    Ich hatte Härtefall beantragt, weil ich zuvor noch mit meinem Ex wohnte und der aggressiv geworden ist. Ich habe nach der Sozialbeauftragten im Haus gefragt. Mit Namen. Nichts. Ich habe auf die Dringlichkeit hingewiesen und ein Ultimatum gestellt ( weil sie mit allem immer eeeewig gebraucht haben, und ich in akuter Gefahr war und ich das so online gelesen hatte, da sonst wieder nichts passiert )
    Das fand der Sachbearbeiter wohl nicht gut und meinte ich solle halt mit meinem Kind in meinen Wohnwagen ziehen (das war diese Woche 16.6.), weil vom Amt würde ich nichts bekommen, weil in der Gemeinschaft immer nur eine Wohnung berücksichtigt werden kann. WAS ?!
    Er beharrte darauf, dass ich immer noch verheiratet wäre und meinte er müsse mich wie ein dummes Kind behandeln das nichts checkt. Danach war ich stinkig und hab ihm den Text aus dem SGB vorgelesen, wo drin steht, dass man dauerhaft getrennt leben muss um als getrennt zu gelten. Was wir ja spätestens mit der neuen Wohnung tun. Ja. Ich weiß, stinkige Sachbearbeiter sind nicht gut, aber wie ein Stück Brot muss ich mich ja auch nicht behandeln lassen nur weil ich vielleicht seine 100 an dem Tag war die Hilfe gebraucht hätte.

    Daraufhin ist es bei der Geschäftsleitung gelandet. Und ja, wir sind wirtschaftlich getrennt: Beim Finanzamt getrennt...alles getrennt...außer Internet, das zahl ich im Moment noch für uns beide. Aber Termin ist in 2 Wochen für sein neues.

    Ich mache einen Termin bei der Caritas und frage bei meiner Anwältin ob ich Verfahrenskostenhilfe trotzdem irgendwie bekomme. Mehr weiß ich nicht.

  • 6. Was ist denn SB?

    Was ist wohl ein anderer SachBearbeiter?

    Wo und wofür kann man denn Härtefall beantragen? In welchem Haus sollte es einen Sozialbeauftragten geben? Was ist denn das überhaupt? Für familiäre Notfälle wie zB häusliche Gewalt ist die Polizei zuständig und als Frau mit Kind könnte man im Frauenhaus vorübergehend Zuflucht finden? Warum warst du am Dienstag beim JC? Seit wann liegt dein (neuer) Bürgergeldantrag beim JC ? Hast du die Zustimmung für diese Wohnung schriftlich oder warum weißt du das nicht genau? Wer war nun stinkig, du oder der SB?

    Warum liegt nun alles seit Dienstag bei der Geschäftsleitung?

    Eine Frage noch: Was möchtest du eigentlich erreichen?

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