Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Anerkennung eines Arbeitszimmers, zu möglichen Auswirkungen auf die anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) und zum bevorstehenden Ende der Karenzzeit. ![]()
1. KdU / Miete:
Kann das Jobcenter den Arbeitszimmeranteil aus der Miete und den Energiekosten herausrechnen – rückwirkend oder zukünftig?
Ich habe in der abschließenden EKS angegeben, dass ein Zimmer (rund 12 m²) meiner Wohnung betrieblich genutzt wird. Daraufhin fordert das Jobcenter:
- Erklärung zur betrieblichen Nutzung
- Grundriss
- Fotos
Die volle Miete wurde bisher (vorerst) gezahlt. Der betreffende abgelaufene Zeitraum liegt noch in der Karenzzeit. Die Karenzzeit endet bald. Ich lese widersprüchliche Aussagen dazu, ob ein betrieblich genutzter Raum aus der Wohnfläche herausfallen kann.
➡ Kann das Jobcenter den Mietanteil für das Arbeitszimmer aus den Kosten der Unterkunft herausrechnen – also nur noch die Wohnungsmiete abzüglich des Arbeitszimmeranteils als KdU anerkennen und verlangen, dass ich diesen Anteil ausschließlich aus meinen Betriebseinnahmen bestreite?
➡ Kann das Jobcenter einen solchen Abzug innerhalb der Karenzzeit vornehmen – oder wäre das erst nach der Karenzzeit möglich?
2. KdU / Miete:
Im betreffenden Zeitraum liegen mein Gewinn leicht über Null. Im laufenden Zeitraum bin ich wahrscheinlich auch nicht im Minus. Im Folgezeitraum könnte es aber passieren, dass meine Betriebsausgaben meine Betriebseinnahmen übersteigen.
➡ Bleibe ich dann auf dem Verlust inklusive den Kosten für das Arbeitszimmer sitzen?
3. EKS / Gewinne / Verluste
Ich habe mehrere Jahre meinen Lebensunterhalt vollständig selbst erwirtschaftet. Erst später wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert, die meine Belastbarkeit stark einschränkt. Reguläre Erwerbsarbeit ist wegen häufiger Leistungseinbrüche kaum realistisch.
➡ Kann das Jobcenter aus einem schwachen Zeitraum schließen, dass meine Selbstständigkeit „unwirtschaftlich“ sei? ➡ Kann es mich zwingen, die Selbstständigkeit aufzugeben?
4. Sorge vor Verdacht auf Falschangaben
Das Arbeitszimmer ist räumlich getrennt, abschließbar und als Büro eingerichtet. Ich surfe in diesem aber auch mal privat im Internet.
➡ Besteht ein Risiko, dass das Jobcenter mir Falschangaben vorwirft, wenn ich später eine gemischte Nutzung angebe?
5. Ende der Karenzzeit / Wohnungsgröße / Gesundheitsgutachten
Meine Wohnung wird gemäß der Maßstäbe des Jobcenters als für eine Einzelperson deutlich zu groß und zu teuer angesehen. Auch wenn man das Arbeitszimmer abzieht, bleibt immer noch eine in etwa ebenso große Differenz zu den üblichen 50 m², die einem Single zugestanden werden. Nach der Karenzzeit steht ein Kostensenkungsverfahren an. Gleichzeitig könnte ein Gesundheitsgutachten ergeben, dass ich auf Heimarbeit angewiesen bin.
➡ Kann das Arbeitszimmer hier eher ein Argument für die Notwendigkeit der Wohnung sein?
Ich freue mich über Einschätzungen, besonders dazu:
- ob ein Arbeitszimmer aus der Miete herausgerechnet werden darf – also mit der Begründung, es handele sich um eine Betriebsausgabe, die ich selbst tragen müsse
- wie sich geringe Gewinne oder Verluste auf die Bewertung meiner Selbstständigkeit auswirken
- und wie das Jobcenter in einer Konstellation wie meiner nach der Karenzzeit typischerweise reagiert
Vielen Dank vorab und liebe Grüße!