Bürgergeldrückforderung nach Arbeitsaufnahme und Zuflussprinzip

  • Meine Freundin hat im Dez 25 ihr letztes BG bekommen, also für Januar.

    Im Januar hat sie ihren neuen Job begonnen, das erste Gehalt war am 3.2 auf dem Konto.

    Das Jobcenter möchte nun das Januar BG zurückgezahlt bekommen. Ist das richtig ?

    Lieben Dank im Voraus :search

  • Das Jobcenter möchte nun das Januar BG zurückgezahlt bekommen.

    Nein, das ist nicht richtig. Deine Freundin wird entweder die Gelegenheit zur Anhörung/Stellungnahme nach §24 SGB X oder einen Rückforderungs-und Erstattungsbescheid erhalten haben. Was von beiden hat deine Freundin erhalten?

    Es gilt das Zuflussprinzip. Nach § 11(2) SGB II gilt: Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Aus ihrem Arbeitsvertrag oder der Mitteilung über Jobaufnahme ab Jan. ist der tatsächliche Gehaltszufluss nicht erkennbar.

    Deine Freundin kann bei Anhörung mit dem Kontoauszug den Zufluss aufs Konto nachweisen oder bei Bescheid Widerspruch gegen einen vorliegenden Bescheid erheben.

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