Zuflussprinzip

  • Hallo liebe Experten,

    ich habe es trotz Krebserkrankung geschafft, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Der Arbeitgeber hat viel Verständnis für meine Situation und ich fühle mich im Betrieb sehr wohl.

    Am 15.09.2025 habe ich die Stelle angetreten und nachdem der Arbeitsvertrag am 05.09.2025 unterschrieben war, diesen an das Jobcenter übermittelt. Aus dem Arbeitsvertrag ist ersichtlich, dass das Gehalt zum 01. eines jeden Monats überwiesen

    Mit Schreiben des Jobcenters vom 05.09.25, was ich am 06.09.25 auf digitalem Wege erhalten habe, wurde ich aufgefordert, die Lohnabrechnungen für September und Oktober sowie einen Kontoauszug vorzulegen, aus dem sich ergibt, wann das Gehalt auf meinem Konto eingegangen ist.

    Nachdem ich am 02.10.25 die Lohnabrechnung für September und den Kontoauszug vorgelegt habe, wann dass Gehalt eingegangen ist, bekam ich Mitte Oktober die Aufforderung, die Unterlagen zu übersenden, die ich bereits Anfang Oktober übersandt habe nochmals zu übersenden. Kontakt mit dem Jobcenter aufgenommen, dass ich die Unterlagen, die gefordert wurden bereits übersandt habe. Keine Reaktion, stattdessen droht man mir im Oktober Sanktionen an.

    Meine Frage ist jetzt: 30.08.25 Bürgergeld erhalten, Gehalt am 02.10.25 für September erhalten und das letzte Bürgergeld am 30.09.25 erhalten, das Gehalt für Oktober am 03.11.25. Wie ist das mit dem Zuflussprinzip? Muss ich das Bürgergeld wieder zurückzahlen, obwohl ich in den Folgemonaten Gehalt bekommen habe, und warum muss ich die Gehaltsabrechnung für Oktober vorlegen, obwohl ich am 31.10.25 kein Bürgergeld mehr erhalten habe?

    Es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet, denn es raubt mir den Schlaf, vor allem aber auch, weil Unterlagen auf digitalen Weg verschwinden.

  • die Lohnabrechnungen für September und Oktober sowie einen Kontoauszug vorzulegen,

    Du hast am 30.8. volles Bürgergeld für September erhalten. Du hast am 2.10. die Nachweise für (halben) September vorgelegt. Das volle Bürgergeld stand dir nicht zu. Am 30.9. hast du nochmal volles Bürgergeld für Oktober erhalten, das stand dir nicht im vollen Umfang zu.

    Nachweise für Oktober waren vorzulegen, WENN du sie hast. Das war frühestens am 4.11. möglich.

    Mit dem nicht mehr gestellten WB-Antrag hat es nichts zu tun. Das JC hat zu prüfen, ob du vllt. zu viel Bürgergeld erhalten hast.

    Welche digitalen Nachweise sind verschwunden?

    Muss ich das Bürgergeld wieder zurückzahlen,

    Zumindest den Betrag, der dir für September und Oktober nicht mehr zustand. Das ist dann eine "Überzahlung", die das JC zurückfordern wird.

  • Wenn der Septemberlohn erst im Oktober zugeflossen ist, gibt es keine Überzahlung im September. Aber ansonsten ist es so: die Unterlagen müssen vorgelegt werden, ansonsten wird das JC sie vom Arbeitgeber selbst fordern.

  • Bitte richtig lesen, das Bürgergeld für September war am 30.08.25 auf meinem Konto, das Gehalt für September erst am 02.10.25. Mir wird mein Gehalt im Folgemonat überwiesen.

  • Wie ist es mit dem Zufluss für Oktober: 30.09.25 Bürgergeld erhalten, am 03.11.25 das Gehalt für Oktober?

    2x habe ich bereits die Gehaltsabrechnung für September übermittelt und den Kontoauszug Anfang Oktober. Ich bekomme trotz Hinweis und Screenshot vom digitalen Postfach, dass ich die Unterlagen übermittelt habe, immer nur die Aufforderung, die Gehaltsnachweise vorzulegen und leider läuft es in der Personalabteilung derzeit chaotisch und auch auf den Zustand habe ich den Sachbearbeiter hingewiesen. Die Gehaltsabrechnung für Oktober bekomme ich Ende diesen Monats.

  • Ich habe doch geschrieben, dass im September keine Überzahlung stattfand. Da du im November kein Bürgergeld bekommen hast, versteht sich also von selbst, dass du nur im Oktober überzahlt wurdest.

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