Hallo liebe Experten,
ich habe es trotz Krebserkrankung geschafft, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Der Arbeitgeber hat viel Verständnis für meine Situation und ich fühle mich im Betrieb sehr wohl.
Am 15.09.2025 habe ich die Stelle angetreten und nachdem der Arbeitsvertrag am 05.09.2025 unterschrieben war, diesen an das Jobcenter übermittelt. Aus dem Arbeitsvertrag ist ersichtlich, dass das Gehalt zum 01. eines jeden Monats überwiesen
Mit Schreiben des Jobcenters vom 05.09.25, was ich am 06.09.25 auf digitalem Wege erhalten habe, wurde ich aufgefordert, die Lohnabrechnungen für September und Oktober sowie einen Kontoauszug vorzulegen, aus dem sich ergibt, wann das Gehalt auf meinem Konto eingegangen ist.
Nachdem ich am 02.10.25 die Lohnabrechnung für September und den Kontoauszug vorgelegt habe, wann dass Gehalt eingegangen ist, bekam ich Mitte Oktober die Aufforderung, die Unterlagen zu übersenden, die ich bereits Anfang Oktober übersandt habe nochmals zu übersenden. Kontakt mit dem Jobcenter aufgenommen, dass ich die Unterlagen, die gefordert wurden bereits übersandt habe. Keine Reaktion, stattdessen droht man mir im Oktober Sanktionen an.
Meine Frage ist jetzt: 30.08.25 Bürgergeld erhalten, Gehalt am 02.10.25 für September erhalten und das letzte Bürgergeld am 30.09.25 erhalten, das Gehalt für Oktober am 03.11.25. Wie ist das mit dem Zuflussprinzip? Muss ich das Bürgergeld wieder zurückzahlen, obwohl ich in den Folgemonaten Gehalt bekommen habe, und warum muss ich die Gehaltsabrechnung für Oktober vorlegen, obwohl ich am 31.10.25 kein Bürgergeld mehr erhalten habe?
Es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet, denn es raubt mir den Schlaf, vor allem aber auch, weil Unterlagen auf digitalen Weg verschwinden.