Erbfall während des Bürgergeldbezug und Definition Selbstgenutztes Wohneigentum

  • Fröhliche Ostern

    Meine Frage lautet: Was ist mit "selbstgenutztes Wohneigentum " genau gemeint ?Das man darin wohnt ist klar. Aber wie verhält es sich damit, wenn beabsichtigt wird dort einzuziehen?

    Also in meinem Fall:

    Ich erbe jetzt ( leider wg dem Tod meiner Mutter ) ein altes Haus und etwas Bargeld. In dem Haus habe ich von 2011 bis 2024 gewohnt. Das JC wird das Erbe als Vermögen anrechnen und somit werde ich wohl aus dem ALG II BEZUG rausfallen.

    Wie verhält es sich aber, wenn ich beabsichtige, dort wieder einzuziehen und das Bargeld für notwendige Sanierungen bzw behindertengerechte Umbauarbeiten nutze.

    Über sachliche Antworten würde ich mich sehr freuen

  • Wenn man beabsichtigt, dort einzuziehen, ist es ab Einzug "selbst genutzt".

    Zunächst ist unverzüglich der Erbfall (der Tod deiner Mutter) dem JC mitzuteilen. Was sich daraus später ergibt, kommt später.


    Mein Beileid.

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