Die vorläufige EKS ist ebenso logisch wie die Heizkosten. Zu Heizkosten wurde hier erklärt, wie das zu solchem Chaos kommt. Nicht das JC ist hier der böse Bube, von Anfang an NICHT.
Bitte belehre mich nicht. Ich weiß, was Selbstständige LB nachweisen müssen, um pünktlich "korrekt berechnetes" Bürgergeld als ergänzende Leistungen zu erhalten. Das JC kann NICHT wissen, was aus deiner Unternehmensabwicklung wird, deshalb will man wie von jedem selbstständigen Antragsteller halbjährlich Nachweise sehen. Das JC will sie sehen!!!
Du kannst gleich noch die vorläufige EKS für den nächsten BWZ ausfüllen. Übung hilft.
Wenn sich im EKS-Formular bei A bis F nichts geändert hat, kann man das aus der vorl./ersten EKS übernehmen.
Wenn unter Punkt G immer 0€ als Einnahme und Ausgabe drin steht, will das JC das SEHEN! Wozu sonst sind die Formulare da? Die €-Zahlen gehören rein!! Ein Scanner im JC erkennt eine 0, aber ein freies Feld nicht.
Ohne abschließende EKS weiß dein JC ganz einfach nichts und berechnet nichts "abschließend" oder eben falsch aufgrund fehlender Nachweise.
Zu Schuldzinsen musst du uns auch nichts erklären. Was dir in Zukunft unverständlich, nicht nachvollziehbar oder falsch erscheint (weil DIE dort keine Ahnung haben), kann immer innerhalb 1 Monat mit schriftlichen Widerspruch begegnet werden. Telefonate sind Schall und Rauch und nicht belegbar. Du hast die Quittungen für dein stückchenweise angerichtetes Chaos seit 09/25 bekommen.
Ich bin sicher: Du musst noch viel lernen...weil du zum SGB II ganz wenig richtig und vieles nicht oder nur besserweißt.
Nun erst mal Frohe Pfingsten!