Bürgergeldantrag abgelehnt und falsche Berechnung

  • Die vorläufige EKS ist ebenso logisch wie die Heizkosten. Zu Heizkosten wurde hier erklärt, wie das zu solchem Chaos kommt. Nicht das JC ist hier der böse Bube, von Anfang an NICHT.

    Bitte belehre mich nicht. Ich weiß, was Selbstständige LB nachweisen müssen, um pünktlich "korrekt berechnetes" Bürgergeld als ergänzende Leistungen zu erhalten. Das JC kann NICHT wissen, was aus deiner Unternehmensabwicklung wird, deshalb will man wie von jedem selbstständigen Antragsteller halbjährlich Nachweise sehen. Das JC will sie sehen!!!

    Du kannst gleich noch die vorläufige EKS für den nächsten BWZ ausfüllen. Übung hilft.

    Wenn sich im EKS-Formular bei A bis F nichts geändert hat, kann man das aus der vorl./ersten EKS übernehmen.

    Wenn unter Punkt G immer 0€ als Einnahme und Ausgabe drin steht, will das JC das SEHEN! Wozu sonst sind die Formulare da? Die €-Zahlen gehören rein!! Ein Scanner im JC erkennt eine 0, aber ein freies Feld nicht.

    Ohne abschließende EKS weiß dein JC ganz einfach nichts und berechnet nichts "abschließend" oder eben falsch aufgrund fehlender Nachweise.

    Zu Schuldzinsen musst du uns auch nichts erklären. Was dir in Zukunft unverständlich, nicht nachvollziehbar oder falsch erscheint (weil DIE dort keine Ahnung haben), kann immer innerhalb 1 Monat mit schriftlichen Widerspruch begegnet werden. Telefonate sind Schall und Rauch und nicht belegbar. Du hast die Quittungen für dein stückchenweise angerichtetes Chaos seit 09/25 bekommen.

    Ich bin sicher: Du musst noch viel lernen...weil du zum SGB II ganz wenig richtig und vieles nicht oder nur besserweißt.

    Nun erst mal Frohe Pfingsten!

  • Ich bin sicher: Du musst noch viel lernen...weil du zum SGB II ganz wenig richtig und vieles nicht oder nur besserweißt.

    Da kannst du sicher sein, hatte noch nie im Leben damit zu tun.
    Aber das ist kein Grund mir falsche Sachen zu unterstellen, wie z.B. das wir ein Einkommen um die € 2000,- + ALG I bekommen!
    Nun unterstellst du mir erneut wieder was:

    Die €-Zahlen gehören rein!! Ein Scanner im JC erkennt eine 0, aber ein freies Feld nicht.

    Dort wurden Zahlen eingetragen!

    Du hast die Quittungen für dein stückchenweise angerichtetes Chaos seit 09/25 bekommen.

    Na ja, wenn die solange brauchen kann ich auch nichts dagegen machen.
    Habe immer wieder nach dem Bearbeitungszustand im Onlineportal angefragt, als Ergebnis kam da immer wieder eine Aufforderung zur Mitwirkungspflicht. Warum nicht direkt die geforderten Unterlagen anfordern, sondern immer erst wenn man sich beschwert?


    Ich habe zum Glück noch Schonvermögen, womit ich nun die 8 Monate überbrücken konnte. Was machen die Leute die nichts auf der Tasche haben und solange hingehalten werden?

    Zu Schuldzinsen musst du uns auch nichts erklären. Was dir in Zukunft unverständlich, nicht nachvollziehbar oder falsch erscheint (weil DIE dort keine Ahnung haben), kann immer innerhalb 1 Monat mit schriftlichen Widerspruch begegnet werden.

    Das nenn ich mal Chaos von Seiten des JC! Zweimal falsch berechnet und zwei mal Widerspruch einlegen müssen. Trotz eindeutiger Nachweise.

    Telefonate sind Schall und Rauch und nicht belegbar.

    Dann frag ich mich warum die mich angerufen hat? Die ist davon ausgegangen das meine Tochter noch bei uns lebt. Ich habe ihr dann eine Meldebescheinigung zukommen lassen und zur Sicherheit noch einmal von meinem Sohn. Trotzdem wurden wieder nur 2/3 berechnet.

    Nun erst mal Frohe Pfingsten!


    Dir ebenso!;)


    Ein Scanner im JC erkennt eine 0, aber ein freies Feld nicht.

    Das JC, zumindest meines, scannt die Unterlagen selber nicht ein. Das Einscannen mach ein außenstehender Dienstleistungsanbieter. Die Unterlagen werden im JC abgeholt und dann wieder zurück gekarrt. Das ist auch einer der Gründe warum so einiges an Unterlagen verloren geht.
    Ich mache inzwischen alles über das Onlineportal und habe auch darum gebeten das bei mir genau so zu handhaben.

  • Zitat aus dem Bescheid:
    Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt.
    Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.

    Vorläufige Bewilligung:
    Die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung beruht auf § 41a Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II).

    Das war nicht meine Frage. Ich will wissen, ob unter dem Bescheid (unter "Ihr Recht" oder "Rechtsbehelfsbelehrung" anstelle "Sie können in Widerspruch gehen" der Satz "Der Bescheid wird gemäß § 86 Sozialgerichtsgesetz Gegenstand des Widerspruchsverfahrens" steht. Du zitierst, was am Anfang des Bescheides steht.

    Ob der Bescheid nun vorläufig ist oder nicht, ist in Bezug auf die Heizkosten erstmal egal. Wenn es im Oktober Heizkosten gab, müssen die auch im vorläufigen Bescheid berücksichtigt werden, da auch bei einer unter Vorläufigkeitsvorbehalt stehenden Leistung das Existenzminimum gesichert sein muss.

  • Nach dem ich nun einen Antrag auf Rechsbeihilfe beim Amtsgericht gestellt habe und dem JC das mit Nachweis mitgeteilt habe, wurde die Schuldzinsen sowie die Heizkosten anstandslos anerkannt und rückwirkend ausgezahlt!
    Ich kann jedem nur raten sich nicht alles ungefragt gefallen zu lassen und dem JC auch mal mit rechtlichen Schritten zu drohen, wenn die schlampig oder verzögernd arbeiten!
    Wollte das nur abschließend mitteilen und bin jetzt hier auch wirklich raus. Solche Unterstellungen wie hier sind mir zum Glück woanders nicht entgegengebracht worden.

  • Dass nun Schuldzinsen und Heizkosten rückwirkend anerkannt wurden, hat doch eher mit deinem Widerspruch vom 22.5.26 zu tun. Man hat deinem Widerspruch also abgeholfen und hat die mögliche Frist von 3 Monaten nicht ausgereizt.

    JC lassen sich nicht bedrohen damit, dass ein Kunde "Rechtsbeihilfe" (eher einen Beratungshilfeschein ?) beantragt, denn schließlich ist das gutes Recht eines jeden Bürgers.

    Gern noch eine Klarstellung: Das Einkommen von ca 2000,- +ALG ergab sich aus dem verlinkten Ablehnungsbescheid vom 30.1.26. Ich korrigiere das aber gern. Es waren ca. 1840,- (1.450+391). Der Sohn war ja dann nicht mehr in der BG.

    Was du dem JC als schlampig und verzögernd unterstellst, ist leider nur deiner Unwissenheit zum Verfahrensablauf und gesetzl. Vorschriften und deiner stückchenweisen Vorlage von Nachweisen geschuldet.

    Alles Gute zukünftig !

  • War ja klar das wieder so eine Antwort von dir kommt.
    Dem JC mit rechtlichen Schritten drohen, hat jetzt schon zum zweiten mal bei mir wunderbar funktioniert. Auch wenn du das nicht wahrhaben willst. Danach hat sich nämlich das JC unmittelbar gemeldet um das genau zu vermeiden. So wurde es mir sogar persönlich mitgeteilt.
    Der Verfahrensablauf bei JC sieht wohl auch vor das die privaten Konten mit den geschäftlichen Konten bei denen im System zusammengeführt werden. Auch das wurde mir persönlich mitgeteilt und sich dafür entschuldigt.
    Da ist einiges von Seiten des JC falsch gelaufen, was nicht bedeutet das ich Fehlerfrei bin. Aber das ist auch nicht mein Job.

  • Dem JC mit rechtlichen Schritten drohen, hat jetzt schon zum zweiten mal bei mir wunderbar funktioniert.

    Das ist doch Unfug. Und die Missverständnisse in diesem Thread basieren darauf, dass du einfachste Fragen nicht oder nicht korrekt beantwortest.


    Du hattest Widerspruch erhoben. Alle nach Erhebung des Widerspruchs ergehenden Bescheide sind gemäß § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens. Ein Widerspruchsverfahren ist dann beendet, wenn ein Widerspruchs- oder Abhilfebescheid erlassen wird. Alle jetzt ergangenen Änderungsbescheide beruhen daher auf den Widerspruch. Und nicht irgendwelchen Androhungen.


    Da ich nichts von einem Widerspruchs-oder Abhilfebescheid lese, scheint das Ganze im Übrigen auch noch nicht beendet zu sein.

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