Hallo kurze Frage ich beziehe zur Zeit alg 1 und bekomme dann noch vom jobcenter Aufstockung. Wenn ich jetzt einen minijob anfangen wieviel wird dann bei alg 1 bzw bürgergeld angerechnet
Bürgergeld Aufstockung bei ALG I und Einkommen Anrechnung Minijob
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ragot -
16. Januar 2026 um 19:30 -
Unerledigt
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Ein Nebenverdienst/Minijob ist nach § 155 (1) SGB III bis 165,- mtl. anrechnungsfrei. Darüber liegendes Einkommen führt zur Kürzung des ALG.
Das JC berücksichtigt den Lohn nach §11b SGBII .
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Louise 25:
allerdings muß das Jobcenter auch dann das geringere ALGI berücksichtigen. Das kann aber erst dann erfolgen, wenn die AfA das neue ALGI berechnet hat. Es kann also weniger als das Existenzminimum vorübergehend zur Verfügung stehen.
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allerdings muß das Jobcenter auch dann das geringere ALGI berücksichtigen.
Ja. Selbstverständlich. Der TS muss beiden Leistungsträgern die Arbeitsaufnahme mitteilen.
Es kann also weniger als das Existenzminimum vorübergehend zur Verfügung stehen
Nein, das wird nicht passieren.
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