Wechsel der Zuständigkeit wegen Erwerbsunfähigkeit - Jobcenter-Neuantrag und Kosten der Unterkunft

  • Hallo zusammen,

    ich weiß wirklich nicht mehr weiter und hoffe, dass hier jemand Erfahrung hat und mir helfen kann. Ich bin verzweifelt und habe Angst, alles zu verlieren.

    Meine Frage vorweg: Ich soll einen komplett neuen Leistungsantrag stellen. Muss die Wohnung dann nochmal neu genehmigt werden? Oder bleibt die alte Genehmigung bestehen?

    Wie es dazu gekommen ist – kurz, aber ehrlich: Ich habe eine Schwerbehinderung (GdB 100 mit G, H, B). Ich war jahrelang beim Jobcenter, habe jede Maßnahme mitgemacht, bis feststand, dass ich dauerhaft erwerbsunfähig bin. Meine Wohnung (2-Personen-Haushalt mit meinem Partner, Student) war damals genehmigt und die Miete wurde zuverlässig übernommen.

    Dann fiel dem Jobcenter nach Jahren auf, dass ich eine Schwerbehinderung habe und wurde in die Behindertenabteilung versetzt. Eigentlich nichts Schlimmes – dachte ich. Ich habe der Sachbearbeiterin erklärt, dass ich kein Handy habe und wir Probleme mit der Post haben (Briefe kommen nicht an). Ich habe gebeten, die Nummer meines Partners zu notieren.

    Dann habe ich einen Termin verpasst – weil kein Brief ankam. Ich habe keinen Zugang zum Online-Portal (Anmeldedaten vergessen, nie neue bekommen). Beim nächsten Termin (den ich nur per Zufall erfahren habe) ging es um Besprechung eines zuvor erstellten psychologischen Gutachtens. Mein Partner war dabei. Draußen im Flur haben die Mitarbeiterinnen über mich gelästert – laut genug, dass er es aufgenommen hat: wie ich überhaupt atmen könne und dümmer als jedes Tier sei. Ich bin reingestürmt und hatte einen Nervenzusammenbruch. Die Aufnahme ging an die Beschwerdestelle – und seitdem kam nichts mehr. Keine Briefe, keine Infos, nichts. Monatelang Funkstille.

    Wir haben täglich angerufen – keine Antwort. Es kamen Schulden, P-Konto. Mein Partner verdient wenig, ich kann durch meine Immunschwäche nicht arbeiten. Ich bin zweimal fast verhungert, weil nichts kam. Ich wollte aufgeben.

    Der Sozialpsychiatrische Dienst wollte helfen – aber sie (im Gegensatz zu uns) bekamen nur die Info, dass ich im April angeblich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt hätte (obwohl der alte Bescheid von Januar noch gültig ist). Jetzt soll ich einen komplett neuen Antrag stellen – ohne Drucker, ohne Geld, ohne Kraft.

    Seit dem Vorfall vor 1,5 Jahren verlasse ich die Wohnung nicht mehr. Ich spreche mit keinem Menschen mehr außer meinem Partner. Telefonate lösen Panik aus, Herzrasen, Zusammenbrüche. Selbst diesen Text hier habe ich nicht selbst geschrieben – eine KI hilft mir, weil ich es allein nicht schaffe, meine Gedanken in Worte zu fassen, wenn es um Menschen und Behörden geht. KI ist mein einziger „Dolmetscher“ für die Welt da draußen. Bitte seht mir das nach.

    Ich lebe isoliert – und es geht mir paradoxerweise dadurch besser als je zuvor. Ich habe wieder Lebensfreude, Hobbys. Aber das Jobcenter bringt mich an den Rand.

    Bitte, habt ihr Erfahrung?

    • Bleibt die Wohnungs-Genehmigung trotz Mieterhöhung?

    • Wie stelle ich den Antrag ohne Drucker/Kontakt?

    • Was muss ich beachten (Mietsteigerung, Schulden, P-Konto)?

    • Gibt es Möglichkeiten, alles zu regeln ohne direkten persönlichen Kontakt?

    Jede Hilfe bedeutet mir alles. Danke, dass ihr lest.

  • Ein Erklärungsversuch:

    -Es gibt vom JC keine Wohnungsgenehmigung, aber es gibt als Leistung neben dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt auch die angemessenen KDU für dich als leistungsberechtigte Person nach SGB II/ das Bürgergeld. Dein Partner als Nicht-Leistungsberechtigter muss seinen Kostenanteil aus seinem Einkommen bestreiten.

    - Das JC ist nicht mehr zuständig, wenn man dauerhaft erwerbsunfähig ist. Mit Nachweisen darüber würde das Sozialamt mit Leistungen nach SGB XII/Sozialhilfe zuständig. Regelbedarf und KDU würden gleich sein.

    - Einen neuen Leistungsantrag (für das JC oder das Sozialamt) kannst du mit deinem Partner schaffen. Als deine Begleitperson und einziger Kontakt muss er es schaffen, die Formulare auszudrucken und mit dir zusammen auszufüllen. Aber deine persönliche Unterschrift ist nötig. Das ist das mindeste, was zu erfüllen ist.

    - Auch ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes hat Drucker, Formulare und Kraft. Aber trotzdem ist deine Unterschrift notwendig. Außerdem die nachweisbare Zustellung des Antrags.

    - Mieterhöhung: Der Nachweis vom Vermieter sollte dem neuen Antrag beigefügt werden.

    - Schulden: Falls Mietschulden gemeint sind, die Forderungen des Vermieters dem Antrag beifügen.

    -P-Konto: Ist Privatsache.

    Einige Fragen:

    - Warum kommt nur vom JC keine Post an? Warum fungiert dein Partner als deine einzige Bezugsperson nicht als dein Betreuer mit Befugnissen? Warum gibt es jetzt Kontakt zum Soz-psych. Dienst ? Hat dich jemand zu Hause aufgesucht? Wann kam vom JC die letzte Zahlung des Bürgergeldes auf dein Konto?

    Falls die wichtigste Info fehlt, stellt sich etliches anders dar.

    Wichtig: Lebst du noch zusammen mit deinem Partner in der Wohnung?

  • Hallo Louise,

    vielen, vielen Dank für deine Antworten und das Interesse. Es bedeutet mir wirklich viel, dass du dir die Zeit nimmst. Ich versuche, alles zu beantworten – es fällt mir schwer, weil es mich wieder in diese Zeit zurückwirft, aber ich will ehrlich sein.

    Warum kommt nur vom JC keine Post an?

    • Nicht nur vom Jobcenter – wichtige Post generell kommt nicht an (Mahnungen, Bescheide, alles). Ich habe mehrfach bei der Deutschen Post nachgefragt. Die Vermutung ist, dass jemand mir aktiv schaden will (ich habe mir in der Vergangenheit Feinde gemacht). Es ist, als würde meine Post „verschwinden“. Das macht alles noch schlimmer, weil ich nie weiß, was kommt oder was ich verpasst habe.

    Warum fungiert dein Partner nicht als Betreuer mit Befugnissen?

    • Er hat selbst psychische Probleme, sein Studium ist schon eine enorme Belastung für ihn. Und ehrlich – er ist ein notorischer Lügner. Ich vertraue ihm in vielen Dingen, aber nicht, wenn es um Behörden geht. Er sagt „ich kümmere mich“ – und tut’s nicht. Ich kann ihm das nicht übertragen.

    Warum gibt es jetzt Kontakt zum Soz-psych. Dienst?

    • Den Kontakt gab es, weil ich selbst dort war – in totaler Verzweiflung, nach dem zweiten Fast-Verhungern. Ich wollte Hilfe, weil das Jobcenter nur Ausreden hatte und keine Infos rausrückte. Der SPD hat gesagt, sie würden mit dem Jobcenter sprechen, aber am Ende hieß es „das ist nicht mehr unsere Zuständigkeit“. Seitdem nichts mehr.

    Hat dich jemand zu Hause aufgesucht?

    • Nein. Weder Jobcenter noch SPD. Niemand.

    Wann kam die letzte Zahlung?

    • 31. März 2025 (für April).

    Lebst du noch mit deinem Partner zusammen?

    • Ja, wir wohnen zusammen.

    Zusätzlich zum Gutachten:

    Beim Jobcenter wurde ein psychologisches Gutachten gemacht. Für die Grundsicherung fehlte noch das ärztliche Gutachten – dafür sollte der SPD einen Auftrag bekommen. Das Jobcenter sagte, sie würden das veranlassen. Aber laut SPD ist nie ein Auftrag eingegangen. Deshalb hängt alles.

    Warum ist das Jobcenter noch zuständig?

    Weil die Grundsicherung noch nicht bewilligt ist – das ärztliche Gutachten fehlt. Solange das nicht läuft, bleibt das Jobcenter zuständig.

  • Weder das JC noch der soz-psych. Dienst hat Schuld.

    Aber du hast es erkannt. So lange kein neuer Antrag auf Bürgergeld gestellt ist, geht nichts weiter. Das JC kann nichts veranlassen, was zum Übergang zum Sozialamt wegen dauerhafter und voller Erwerbsminderung führt.

    Du wirst dich überwinden müssen, wenn du Geld von staatlichen Stellen benötigst.

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