Bürgergeld ab dem 01.12.2025

  • Hallo,

    ich bin aus dem Verletztengeld rausgefallen; 28.11. / es gibt keinen Arbeitsvertrag /Wiederanstellung für mich (Befristeter Arbeitsvertrag!) mehr!

    Das Verletztengeld wurde immer, gem Krankschreibung, am Anfang überwiesen.


    z.B. Krankmeldung vom 01.11. - 14.11. - jede Überweisung ist immer genau bezeichnet mit Zeitraum usw. (Geldeingang 17.11.)

    Der letzte Zeitraum war dann vom 14.11. bis 28.11. (Ende der Krankschreibung) diese Überweisung ist erst am 04.12.2025 für den genannten Zeitraum überwiesen worden.

    Da das Geld ja rückwirkend bezahlt wurde, und normalerweise immer 2-3 Tage nach der aktuellen Krankmeldung angewiesen wurde; meine ich, das beeinflusst die Höhe des Bürgergeldes für Dezember 2025 nicht!


    Was ist jetzt richtig?


    Danke für Eure Hilfe..

  • Ich möchte hier nicht diskutieren....

    Aber das Geld ist für den November ausgezahlt worden und auch so deklariert worden.

    Das würde im Umkehrschluss bedeuten: ich habe im November kein Geld gehabt!?

    Jeder Arbeitnehmer erhält sein Geld nach der Arbeit;

    wenn ich im November als Arbeiter gearbeitet hätte und mein Chef mich entlassen hätte und das Geld erst am 01.12. überwiesen hätte..

    Wäre es mein Geld für den Dezember und im November gehe ich leer aus?

    Das kann doch nicht richtig sein....

  • Warum überhaupt Bürgergeld? Wenn du vorher gearbeitet hast und dann Verletztengeld bezogen hast, warum kein normales Arbeitslosengeld?


    Ansonsten gibt es am Zuflussprinzip nichts zu diskutieren, egal, ob man es gerecht oder ungerecht findet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!