Altersvorsorge trotz Selbständigkeit nicht anerkannt

  • Hallo zusammen,

    schön dass es Euch gibt und ihr uns unterstützt!

    Sachverhalt: Ablehnung des Weiterbewilligungsantrags (Bürgergeld) wegen zuviel Vermögen
    Mein Status: bin über 60 Jahre alt, insgesamt 13 Jahre selbstständig (ohne Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung). Also Altersvorsorge maximal 13x8500 = 110.500 Schonvermögen.

    Aktuelles Vermögen (Gesamt ca. 35.000 €):
    Girokonto (Privat): 11.000 € / Geschäftskonto: 3.000 € / Wertpapierdepot: ca. 21.000 € (vorgesehen für Altersvorsorge)

    Meine seit 1993 angesparte Kapitallebensversicherung wurde ca. 9 Monate vor BG-Erstbezug zum 60. Lebensjahr ausgezahlt: 10.000 € (zwischenzeitlich auf Konten)

    Problem: Der Weiterbewilligungsantrag wurde abgelehnt, aufgrund der Überschreitung der Vermögensfreibeträge.

    Begründung: Ich hätte das Wertpapierkonto mit regelmäßigen Überweisungen zur Deckung laufender Ausgaben verwendet (verwiesen wird auf § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3.).
    Die Rentenversicherung/Altersvorsorge ist mit„geschützt 0 Euro“ aufgeführt, also auch nicht anerkannt. Das Vermögen also nach deren Rechnung über dem Freibetrag von 15.000.

    Nun ist es so dass es aber nur eine einzige Überweisung in 2025 vom Wertpapierkonto aufs Girokonto gegeben hat, also keine laufenden Ausgaben damit gedeckt wurden. Jedoch gab es viele Wertpapiertransaktionen. Die ausbezahlte Lebensversicherung wurde auch nicht anerkannt (aber erwähnt).

    Wenn ich §12 richtig lese müsste nach meinem Verständnis:
    - die ausbezahlte Lebensversicherung (auch wenn schon ausbezahlt vor BG) unter §12 Satz 1 Nr 3 fallen. Diese ist schon in mehreren Urteilen als eindeutig der Altersvorsorge zuzuordnen. Habe gelesen dass die Überweisung von der Versicherung einer Vermögensumwandlung gleichkommen soll. Sie müsste demnach bis zum Renteneintritt mit 67 geschützt sein !?

    - das Wertpapierkonto sollte nach §12 Satz 1 Nr. 4 geschützt sein, auch wenn da Bewegungen stattfinden.

    Was meinen die Experten ? Habe ich eine Chance beim Widerspruch ?

    Vielleicht kann ich nur schlecht lesen… Meine gesetzliche Rente wird nur unter 1000 liegen.
    Danke!

  • Nach §12 (Abs.3 und 4) SGB II soll im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges das vorhandene Geldvermögen 40.000,- nicht überschreiten. Stichwort Karenzzeit.

    Die 10.000,- aus der KLV sind bereits ausgezahlt, verwertet, verbraucht und können nicht geschützt sein. Es gibt keinen automatischen Verwertungsschutz. Du hättest deine KLV selbst mit Verwertungsausschluss schützen müssen.

    Auch das Wertpapierdepot war nicht vor Verwertung geschützt und du hast selbst davon "gelebt".

    Wie hoch deine gesetzliche Rente sein wird, ist für das JC bzw. den Bürgergeldanspruch nicht relevant. Dass man Geldsummen auf eigene andere Konten verschiebt, ändert die Höhe des Schonvermögens nicht.

  • Es geht doch gar nicht um die Karenzzeit.

    Das Schonvermögen beträgt jetzt 15.000 Euro. Dazu kommt noch Altersvorsorge in unbegrenzter Höhe, aufgrund der Selbständigkeit können dies 110.500 Euro sein, für die eine reine "als bestimmt bezeichnet" reicht. Nun ist aber ein Wertpapierdepot keine auf Alterssicherung ausgerichtete Anlageform. Besser wäre eine Rentenversicherung mit einer Laufzeit bis zum Beginn des Rentenalters. Ansonsten steht immer das Argument "da wurde schon Geld von verwendet, daher liegt keine Altersvorsorge vor" im Raum.

    Natürlich kann man es mit Widerspruch und Klage versuchen. Besser wäre es aber, das Geld einfach anders anzulegen.

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