Jobcenter lehnt nach Umzug die Übernahme der unangemessenen Kosten der Unterkunft ab

  • Ich bin zum 01.11. umgezogen. Meine neue Wohnung wurde vom Jobcenter abgelehnt, da sie laut Angemessenheitstabelle über der zulässigen Miethöhe liegt, die das JC übernimmt. Die Miete liegt etwa 35 € über der Tabelle, weshalb das Jobcenter die Übernahme der Kosten derzeit verweigert.

    Der Grund für meinen Umzug war, dass meine frühere Wohnsituation für mich unzumutbar geworden ist. Mein Ex-Partner lebt im selben Wohngebäude und die Situation ist massiv eskaliert. Ich wurde regelmäßig von ihm aufgelauert, es kam zu verbalen und körperlichen Übergriffen und mehrfach wöchentlich zu Polizeieinsätzen. Meine Wohnungstür wurde beschädigt und mit beleidigenden Schmierereien verunstaltet, ebenso der Hausflur. Es kam bereits zu einer Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung, außerdem laufen Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Zusätzlich habe ich ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass es mir psychisch nicht mehr möglich war, dort weiter zu leben.

    Ich habe über ein halbes Jahr intensiv nach Wohnraum gesucht. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes, meines Bürgergeldbezugs und weiterer Umstände war es extrem schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Die jetzige Wohnung habe ich kurzfristig bekommen, weil jemand abgesprungen ist.

    Das eigentliche Problem ist nicht nur die Überschreitung der Tabelle um 35 €, sondern die Konsequenz daraus. Da die Wohnung als "nicht angemessen"abgelehnt wurde, wird weiterhin nur die Miete meiner alten Wohnung weitergezahlt. Dadurch entsteht zwischen alter und neuer Kaltmiete eine monatliche Differenz von etwa 150 €, die ich vollständig selbst tragen müsste, was für mich finanziell nicht leistbar ist.

    Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass ich gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen kann. Ich kenne mich jedoch nicht damit aus, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnung trotzdem übernommen wird und ob meine Gründe hierfür ausreichend sind.



    Ich habe sämtliche Nachweise vorliegen, die ich im Rahmen eines Widerspruchs einreichen würde, darunter das Attest meiner Ärztin, dass ein weiterer Verbleib in der alten Wohnung meine psychische Gesundheit erheblich gefährdet, dokumentierte Polizeieinsätze, Unterlagen zur Gerichtsverhandlung, Schreiben der Hausverwaltung wegen der Verschmutzungen sowie Fotos der Beschädigungen.

    Abschließend möchte ich betonen: Wenn ich lediglich die 35 € Überschreitung von meinem Regelsatz übernehmen müsste, wäre das für mich kein Problem. Das eigentliche Problem besteht darin, dass durch die Ablehnung der Wohnung weiterhin nur die alte Miete gezahlt wird und mir dadurch monatlich 150 € fehlen, die ich aus eigener Tasche nicht aufbringen kann. Beziehungsweise ich hätte dann zu wenig von meinem Regelsatz zum Leben………..

    Kennt sich hier im Forum vielleicht jemand damit aus, unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter nach einem Einspruch die Wohnung doch übernimmt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Werden meine Gründe als ausreichend anerkannt? Und welche Gründe erkennt das Jobcenter generell an?

  • Da die Wohnung als "nicht angemessen"abgelehnt wurde, wird weiterhin nur die Miete meiner alten Wohnung weitergezahlt.

    So ist es gesetzlich in § 22 (Abs.1, Satz 6) SGB II geregelt. Widerspruch kannst du innerhalb 1 Monat erheben und sämtliche Nachweise dazu kannst du dem JC vorlegen. Ob das JC in diesem Einzelfall die KdU übernimmt, wird man dir schreiben.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

  • Ja, richtig. Das weiß ich.

    aber ich würde gerne wissen, ob meine Gründe ausreichen könnten? Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus, oder es gibt jemanden, der beim JC arbeitet und das vielleicht einschätzen kann.

    gibt es irgendwo eine offizielle Liste, mit Gründen, die vom JC anerkannt werden? Mich würde mal interessieren, welche Gründe darunter fallen würden und ob meine Gründe auch dabei wären.

    Ich hoffe so sehr, dass die meine KDU übernehmen…. Sonst habe ich wirklich ein Problem. Ich bin einfach froh, so schnell es ging dort raus zu sein und eine neue Wohnung gefunden zu haben. Jetzt hat sich zwar meine Wohnsituation verbessert aber ich habe ein finanzielles Problem. Was auch nicht gerade toll ist.

    Ich habe eine Frage zur Erstausstattung für Wohnung (§ 24 Abs. 3 SGB II):

    Ist die Genehmigung einer Erstausstattung zwingend daran gebunden, dass die Wohnung vom Jobcenter als „angemessen“ gilt und die Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen werden?

    Konkret:

    Meine Wohnung wurde zunächst abgelehnt, weil sie ca. 35 € über der Angemessenheitsgrenze liegt. Ich habe Widerspruch eingelegt, der aktuell noch geprüft wird.

    Wichtig:

    Es handelt sich bei mir um meine allererste Erstausstattung, da ich vorher in einer möblierten Wohnung gelebt habe und jetzt zum ersten Mal in eine unmöblierte Wohnung ziehe. Ich besitze daher keine Möbel.

    Meine Fragen:

    Wenn die Wohnung nach dem Widerspruch doch anerkannt wird, habe ich dann auch nachträglich noch Anspruch auf Erstausstattung, obwohl ich den Antrag erst später stelle? Oder ist die Erstausstattung grundsätzlich nur möglich, wenn die Wohnung bereits als angemessen anerkannt wurde?

    Danke für eure Hilfe!

  • aber ich würde gerne wissen, ob meine Gründe ausreichen könnten?

    Sorry, wie soll das hier jemand wissen? Du hättest vor der MV-Unterschrift mit dem JC abklären sollen, ob dein Umzug in diesem Fall als erforderlich eingestuft werden kann. Es gilt hier Abs. 4 des § 22 SGB II.

    Für die JC gelten die KdU-Richtlinien der jeweiligen Stadt bzw. des LK.

    Den Antrag auf Erstausstattung schriftlich stellen. Begründung gleich dazu.

  • Meine Wohnungstür wurde beschädigt und mit beleidigenden Schmierereien verunstaltet, ebenso der Hausflur. Es kam bereits zu einer Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung, außerdem laufen Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Zusätzlich habe ich ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass es mir psychisch nicht mehr möglich war, dort weiter zu leben.

    Dann hast nicht du auszuziehen, sondern er. Er verletzt ja mit seinem Verhalten garantiert die Hausordnung. Hast du dich denn an den Vermieter gewendet gehabt?

  • Louise 25


    wie das hier jemand wissen soll? Naja, es war ja eine normale Frage das kann ich ja nicht wissen. Hätte ja sein können. Vielleicht gibt es ja offiziell Gründe, wann eine Wohnung doch übernommen wird. Und diese Gründe wollte ich eben erfragen. Um herauszufinden, ob meine Gründe darunter fallen könnten. Mehr nicht.

    Und ich habe ungefähr drei Tage vorher Bescheid bekommen, da jemand abgesprungen ist. Ich hatte zuerst eine Absage für die Wohnung erhalten. Ich hatte am 29.10 den Anruf erhalten. Und am 30. Oktober haben wir den Mietvertrag für den 1. November unterschrieben. Da war nicht allzu viel Zeit das vorher abzuklären. Ich hätte die Wohnung ohnehin genommen, auch wenn sie abgelehnt worden wäre. Da ich, wie gesagt, dort raus wollte und zu forschen Monate lang auf Wohnungssuche war. Ich könnte mich jetzt notfalls in Ruhe um eine günstigere Wohnung kümmern. Ohne Druck sollte sie abgelehnt werden. Habe aber zumindest eine andere Unterkunft.

  • Mehr nicht.

    Das ist schon klar. Es ist nun mal nicht jeder Grund geregelt.

    Da war nicht allzu viel Zeit das vorher abzuklären.

    Das JC wird prüfen und darüber entscheiden, wenn es deinen begründeten Widerspruch und deine Nachweise lesen kann.

    Du könntest auch mit einem Minijob und dem daraus erreichbaren Freibetrag (100,- +x ) die KdU-Differenz auffangen.

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