Ich bin zum 01.11. umgezogen. Meine neue Wohnung wurde vom Jobcenter abgelehnt, da sie laut Angemessenheitstabelle über der zulässigen Miethöhe liegt, die das JC übernimmt. Die Miete liegt etwa 35 € über der Tabelle, weshalb das Jobcenter die Übernahme der Kosten derzeit verweigert.
Der Grund für meinen Umzug war, dass meine frühere Wohnsituation für mich unzumutbar geworden ist. Mein Ex-Partner lebt im selben Wohngebäude und die Situation ist massiv eskaliert. Ich wurde regelmäßig von ihm aufgelauert, es kam zu verbalen und körperlichen Übergriffen und mehrfach wöchentlich zu Polizeieinsätzen. Meine Wohnungstür wurde beschädigt und mit beleidigenden Schmierereien verunstaltet, ebenso der Hausflur. Es kam bereits zu einer Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung, außerdem laufen Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Zusätzlich habe ich ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass es mir psychisch nicht mehr möglich war, dort weiter zu leben.
Ich habe über ein halbes Jahr intensiv nach Wohnraum gesucht. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes, meines Bürgergeldbezugs und weiterer Umstände war es extrem schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Die jetzige Wohnung habe ich kurzfristig bekommen, weil jemand abgesprungen ist.
Das eigentliche Problem ist nicht nur die Überschreitung der Tabelle um 35 €, sondern die Konsequenz daraus. Da die Wohnung als "nicht angemessen"abgelehnt wurde, wird weiterhin nur die Miete meiner alten Wohnung weitergezahlt. Dadurch entsteht zwischen alter und neuer Kaltmiete eine monatliche Differenz von etwa 150 €, die ich vollständig selbst tragen müsste, was für mich finanziell nicht leistbar ist.
Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass ich gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen kann. Ich kenne mich jedoch nicht damit aus, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnung trotzdem übernommen wird und ob meine Gründe hierfür ausreichend sind.
Ich habe sämtliche Nachweise vorliegen, die ich im Rahmen eines Widerspruchs einreichen würde, darunter das Attest meiner Ärztin, dass ein weiterer Verbleib in der alten Wohnung meine psychische Gesundheit erheblich gefährdet, dokumentierte Polizeieinsätze, Unterlagen zur Gerichtsverhandlung, Schreiben der Hausverwaltung wegen der Verschmutzungen sowie Fotos der Beschädigungen.
Abschließend möchte ich betonen: Wenn ich lediglich die 35 € Überschreitung von meinem Regelsatz übernehmen müsste, wäre das für mich kein Problem. Das eigentliche Problem besteht darin, dass durch die Ablehnung der Wohnung weiterhin nur die alte Miete gezahlt wird und mir dadurch monatlich 150 € fehlen, die ich aus eigener Tasche nicht aufbringen kann. Beziehungsweise ich hätte dann zu wenig von meinem Regelsatz zum Leben………..
Kennt sich hier im Forum vielleicht jemand damit aus, unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter nach einem Einspruch die Wohnung doch übernimmt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Werden meine Gründe als ausreichend anerkannt? Und welche Gründe erkennt das Jobcenter generell an?